Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit eigenen Kraftomnibussen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bvg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr mit eigenen Kraftomnibussen
Gegenstand ist die Erbringung von Fahrleistungen mit Eindeckeromnibussen 12 m Niederflur, Midi- und Kleinbussen innerhalb vorgegebener Leistungsgebiete in Berlin/Brandenburg. Die zu erbringende Fahrleistung ist in 8 Lose aufgeteilt und hat ein Volumen von ca. 104.101 Betriebsstunden für den Zeitraum vom 12.12.2021-02.04.2022. Darin enthalten sind mithin sind maximal 125.000 h möglich.
Erbringung von Fahrleistungen mit Kraftomnibus Kleinbus
Die losweise Erbringung von Fahrleistung mit Kraftomnibussen im Linienverkehr erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der
Berliner Verkehrsbetriebe in Berlin/Brandenburg
Erbringung von Fahrdienstleistungen im Linienverkehr
3.933 Betriebsstunden, 89.117 Km, Linie N52, N53, N58,N68,N91,N95,N96,N97
Erbringung von Fahrleistungen mit Kraftomnibus Kleinbus
Die losweise Erbringung von Fahrleistung mit Kraftomnibussen im Linienverkehr erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der
Berliner Verkehrsbetriebe in Berlin/Brandenburg
Erbringung von Fahrdienstleistungen im Linienverkehr
5.825 Betriebsstunden, 123.946 Km, Linie161, 164,168,N61,N62,N69,N88
Erbringung von Fahrleistungen mit Kraftomnibus Kleinbus
Die losweise Erbringung von Fahrleistung mit Kraftomnibussen im Linienverkehr erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der
Berliner Verkehrsbetriebe in Berlin/Brandenburg
Erbringung von Fahrdienstleistungen im Linienverkehr
4.114 Betriebsstunden, 48.078 Km, Linie 334, 349, N23,N34,N35,N39
Erbringung von Fahrleistungen mit Midibus
Die losweise Erbringung von Fahrleistung mit Kraftomnibussen im Linienverkehr erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der
Berliner Verkehrsbetriebe in Berlin/Brandenburg
Erbringung von Fahrdienstleistungen im Linienverkehr
11.737 Betriebsstunden, 206.150 Km, Linie 112,114,118,234,256,363,377,N56,N77,N90
Erbringung von Fahrleistungen mit 12 Meter Eindeckerbus
Die losweise Erbringung von Fahrleistung mit Kraftomnibussen im Linienverkehr erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der
Berliner Verkehrsbetriebe in Berlin/Brandenburg
Erbringung von Fahrdienstleistungen im Linienverkehr
25.079 Betriebsstunden, 427.368 Km, Linie 161, 162, 163, 164, 283, 377, N64, N77, N90
Erbringung von Fahrleistungen mit 12 Meter Eindecker Omnibus
Die losweise Erbringung von Fahrleistung mit Kraftomnibussen im Linienverkehr erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der
Berliner Verkehrsbetriebe in Berlin/Brandenburg
Erbringung von Fahrdienstleistungen im Linienverkehr
31.595 Betriebsstunden, 507.656Km, Linie 112, 175, 179, 275, 371, 744
Erbringung von Fahrleistungen mit 12 Meter Eindecker Omnibus
Die losweise Erbringung von Fahrleistung mit Kraftomnibussen im Linienverkehr erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der
Berliner Verkehrsbetriebe in Berlin/Brandenburg
Erbringung von Fahrleistung im Linienverkehr
34.187 Betriebsstunden, 451.505 Km, Linie 140, 179, 184, 246, 283, 284, 369, N84, N90
Erbringung von Fahrleistungen mit 12 Meter Eindecker Omnibus
Die losweise Erbringung von Fahrleistung mit Kraftomnibussen im Linienverkehr erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der
Berliner Verkehrsbetriebe in Berlin/Brandenburg
Erbringung von Fahrleistung im Linienverkehr
33.555 Betriebsstunden, 469.501 Km, Linie 106, 184, 204, 284, 380, N12, N40, N52
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Vorliegende Voraussetzungen
Nachstehend begründet sich das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 13 Abs. 2 Nr. 4 SektVO.
Die aktuelle Vergabe mit der Veröffentlichungs-Nr. 2021/S-129-343941 musste aufgehoben werden, da sich wesentliche Anforderungen/Klarstellungen an den Teilnahmewettbewerb geändert haben.
Die Erkenntnisse aus dem aufgehobenen Verfahren sollen in das Neudesign der anstehenden Vergabe einfließen, um einen größtmöglichen Wettbewerb zu gewährleisten.
Eine Alternativlösung, als eine Interimsvergabe durchzuführen, besteht aus folgenden Gründen nicht:
Eine Nichterbringung der Fahrleistung bis zur neuen Vergabe (Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb) führt zur Beeinträchtigung der Verkehrsleistung (Personennahverkehr) und verletzt die der BVG obliegenden Aufgabenpflicht (Daseinsvorsorge).
Eine Ausführung der Linienleistungen in Eigenleistung durch die BVG ist aus Gründen der Nichtverfügbarkeit von Personal nicht möglich. Des Weiteren hat die BVG für die Leistung nicht ausreichend Fahrzeuge und die nötigen Werkstattkapazitäten, um die Leistung vollumfänglich abdecken zu können.
Aus diesen Gründen ist es zwingend notwendig, für den Zeitraum 12.12.2021 (erster Tag nach Auslaufen der bestehenden Verträge) bis zum 02.04.2022 (Tag vor dem geplanten Leistungsbeginn der neu auszuschreibenden Leistungen) die geforderte Dienstleistung (Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr) im Verhandlungsverfahrens ohne TN-Wettbewerb zu vergeben.
Um die der BVG obliegenden Pflichten erfüllen zu können, die ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge der Stadt Berlin sind, ist jedoch eine nahtlose Weitererbringung der Leistung durch eine Interimsvergabe zwingend notwendig.
Die BVG beabsichtigt eine Zuschlagserteilung am 15.11.2021.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erbringung von Fahrzeugleistung Kleinbus
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10245
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10245
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10245
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erbringung von Fahrdienstleistung im Linienverkehr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 12057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 12107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 12107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erbringung von Linienleistung im Linienverkehr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 12057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erbringung von Fahrleistungen im Linienverkehr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 12107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.vwelin.sw/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10096
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller dem geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 135 GWB:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2 hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft-und-technologie/wirtschaft/vergabekammer