Ausschreibung über die Beschaffung von Beleuchtungskörper für das FUNDUS THEATER Referenznummer der Bekanntmachung: 21561-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fundus-theater.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung über die Beschaffung von Beleuchtungskörper für das FUNDUS THEATER
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von beleuchtungstechnischen Geräten und Zubehör für den
professionellen Veranstaltungs- und Probenbetrieb im großen Saal.
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung von beleuchtungstechnischen Geräten und Zubehör für den professionellen Veranstaltungs- und Probenbetrieb im großen Saal des neuen Standortes in Hamburg.
Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zum Gesamtumsatz innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
- Bestätigung über Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung.
Nachweisführung:
- Jeweils Nachweis durch Eigenerklärung im Angebotsformular;
- Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen sämtliche
Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen.
Weitere Hinweise:
Siehe Ziff. VI.3) ("Zusätzliche Angaben")
Deckungssumme für die Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR.
- Angaben des Bieters über die in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Es sind Referenzen über Leistungen einzureichen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Komplexität und Umfang vergleichbar sind. Dies insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Bühnentechnik in Theatern.
Anzugeben sind jeweils:
- Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig);
- Auftragsjahre;
- Auftragsvolumen.
Nachweisführung:
- Jeweils Nachweis durch Eigenerklärung im Angebotsformular;
- Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen sämtliche Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen.
Weitere Hinweise:
Siehe Ziff. VI.3) ("Zusätzliche Angaben")
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein Offenes Verfahren.
- Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über das Angebotsformular.
- Die Angebote sind samt aller hierfür erforderlichen Anlagen und Nachweise über das elektronische Vergabeportal zu übermitteln;
- Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende Bescheinigungen (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern;
- Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum über die unter Ziffer I.3) genannte Plattform zu stellen;
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch;
- Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zuschlagswertungssystem für die Angebote:
- Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.
- Zuschlagskriterium Preis:
Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Preisblatt.
- Zuschlagskriterium Leistung:
Die Leistung wird auf der Basis der wertenden Teststellung bewertet.
Die Auftraggeberin wird eine Teststellung für die Bühnentechnik durchführen, in diesem Rahmen sind entsprechende Testgeräte bereitzustellen.
Bewertet werden die Bedienfreundlichkeit, die Wartungsfreundlichkeit und die Geräuschentwicklung der Testgeräte.
Bei der Bedienfreundlichkeit ist es für die Auftraggeberin relevant, wie Ansteuerung, Leistungsaufnahme, Anschlüsse und Gehäuse verarbeitet sind und sich bei der Nutzung des Testgerätes bedienen lassen. Positiv bewertet wird, falls die Bedienung einfach zu handhaben und die Anschlüsse einfach zu erreichen und in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Selbiges gilt, soweit die Verarbeitung des Gehäuses einen reibungslosen praktischen Einsatz erwarten lässt und hochwertig verarbeitet ist.
Nähere Angaben ergeben sich zudem aus dem Anforderungskatalog - Anforderungen an die Teststellung.
Bei der Wartungsfreundlichkeit wird bewertet, ob die Wartung des Testgeräts (hier insbesondere durch Updates u.a.) benutzerfreundlich gestaltet ist. Positiv wird bewertet, wenn sich der Wartungsprozess auch für Laien verständlich darstellt und ohne weitere Kenntnisse durchführbar ist.
Nähere Angaben ergeben sich zudem aus dem Anforderungskatalog - Anforderungen an die Teststellung.
Hinsichtlich des Wertungskriteriums Geräuschentwicklung wird bewertet, wie die Lautstärke der Technik sich im Einsatz der Geräte entwickelt. Positiv wird bewertet, falls das Testgerät eine geringe Geräuschentwicklung aufweist.
Nähere Angaben ergeben sich zudem aus dem Anforderungskatalog - Anforderungen an die Teststellung.
Bewertung der Teststellung:
Die Kriterien der Teststellung (die Bedienfreundlichkeit, die Wartungsfreundlichkeit und die Geräuschentwicklung der Testgeräte) werden mit jeweils 0, 5, 7 oder 10 Punkten bewertet.
0 Punkte erhält der Bieter, falls im Rahmen der Teststellung festgestellt wird, dass die Anforderungen nicht erfüllt werden.
5 Punkte erhält ein Bieter, falls er die Anforderungen durchschnittlich erfüllt. Das Testgerät erfüllt grundsätzlich die Anforderungen, ohne die positiv zu bewertenden Aspekte hinreichend nachgewiesen zu haben.
Die Teststellung wird mit 7 Punkten bewertet, falls der Bieter im Rahmen der Teststellung ein "gutes" Ergebnis erzielt. Dies ist der Fall, wenn er über die grundsätzlichen Anforderungen hinaus die positiv zu honorierenden Aspekte zumindest teilweise berücksichtigt und hiermit eine gute Praxistauglichkeit nachweist.
10 Punkte erhält ein Bieter, wenn er die positiv zu honorierenden Aspekte vollständig in die Testung einbringt und die Praxistauglichkeit somit ohne Einschränkungen gewährleistet. Zudem sollte sich die Leistung durch eine besondere Benutzerfreundlichkeit und einen innovativen technischen Ansatz auszeichnen, die einen Mehrwert gegenüber anderen marktverfügbaren Lösungen bietet.
Insgesamt kann der Bieter im Rahmen der Teststellung 30 Punkte erreichen.
Der Termin für die Teststellung wird voraussichtlich in der 49 KW stattfinden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURR02J
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland