Lieferung und Inbetriebnahme einer Kryo-Prüfmaschine Referenznummer der Bekanntmachung: V_2021-1212
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iwt-bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Inbetriebnahme einer Kryo-Prüfmaschine
Die zu beschaffende Prüfeinheit zur Bestimmung statischer, zyklischer, sowie bruchmechanischer Materialkennwerte unter kryogenen Bedingungen (LHe) ist im Bereich der mechanisch-technologischen Prüfungen angesiedelt. Die reine Beaufschlagung einer Probe mit einer statischen bzw. zyklischen Prüfkraft orientiert sich an der Werkstoffprüfung bei Raumtemperatur, so dass grundsätzlich auch die dort verwendeten Prüfmaschinen eingesetzt werden könnten. Die Besonderheit bei der Prüfung unter kryogenen Bedingungen liegt insbesondere darin, dass Teile der Prüfmaschine bzw. Probeneinspannung, die Probe, sowie eine taktil arbeitende Meßtechnik (z.B. Extensometer) ebenfalls dieser niedrigen Temperatur ausgesetzt sind.
Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen.
Weitere Informationen - siehe Pkt. II.2.4)
28359 Bremen
Folgende Spezifikationen werden als zwingende Mindestanforderungen definiert. Da es sich dabei um ein funktionales Leistungsverzeichnis handelt, gilt folgendes:
Sollte der Geräteaufbau in einzelnen Punkten nicht wie gefordert abgebildet werden können, so ist dies durch den Anbieter entsprechend schriftlich zu begründen, wobei eine alternative Lösungsmöglichkeit für den jeweils nicht erfüllbaren Punkt unter Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems zwecks technischer Prüfung dargelegt werden muss.
Zug-/Druck-, Ermüdungs- bzw. Biegeprüfung:
Typ Prüfmaschine:
Servohydraulische Prüfmaschine zur mechanischen Prüfung von diversen Werkstoffen (u.a. Metalle, Kunststoffe, Verbundwerkstoffe, Werkstoffverbunde) bei Tieftemperatur in Heliumumgebung mit einer minimal realisierbaren Temperatur von 4,2 K (LHe)
Maschinencharakteristika mechanisch:
1. Die Belastung in Zug-Druckrichtung muss sowohl statisch in Anlehnung an DIN EN ISO 6892-1/-4 (kraft- und dehnungsgeregelt), als auch zyklisch in Anlehnung an DIN 50100 möglich sein.
2. Der mögliche Verfahrweg während eines zyklischen Versuches muss mindestens ±3 mm betragen. Bei einem Zugversuch muss der Verfahrweg bei mindestens +6 mm liegen. Der Prüfhub (Verfahrweg der Maschine) beträgt mindestens 50 mm, so dass unterschiedliche Probengeometrien statisch bzw. zyklisch geprüft werden können.
3. In Zug-/Druckrichtung muss bei einem Hub von ± 3 mm eine zyklische Prüffrequenz von mindestens 10Hz möglich sein.
4. Die Nennkraft der Maschine muss 100 kN betragen, wobei die Kraft über eine integrierte Kraftmessdose mit einer Genauigkeitsklasse von 0,5 (mindestens ab 10% der Nennkraft) verfügen muss.
5. Die Maschinensteifigkeit muss nachweislich einen Wert von mindestens 980 kN/mm aufweisen, wobei der Wert für eine freie Säulenlänge von 1000 mm einzuhalten ist.
6. Der Maschinenweg muss über einen Differentialtransformator (LVDT) mit einer Auflösung von ≤1 μm im Bereich der Maschinenkolben aufgezeichnet werden können.
7.-9. ...
Maschinencharakteristika thermisch:
10. Als Schnittstelle zur Prüfmaschine wird LHe in fahrbaren vakuumisolierten Behältern (He-Dewar-Behälter) entsprechend dem aktuellen Stand der Technik der Gaslieferanten für LHe vorgegeben. Ein entsprechender He-Dewar-Behälter wird seitens des IWTs mit Standardanschluss hierfür vorgehalten.
11. Ausgehend von der Schnittstelle (He-Dewar-Behälter) ist eine LHe-Hebevorrichtung bzw. Kreislauf inkl. Schaltventil und Pumpe zur Befüllung des eigentlichen He-Prüfkryostaten vorzusehen.
12. Zur Reduzierung des Verbrauches an LHe muss der Kryosat mit LN vorkühlbar sein, bevor die eigentliche Beaufschlagung des Prüfraumes mit LHe erfolgt.
13.-27. ...
Weitere Vorgaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Weitere Wertungskriterien sind dem beigefügten Dokument „227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien“ zu entnehmen.
Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen.
Inbetriebnahme soll bis zum 31.10.2022 erfolgen.
Ein Überschreiten des geschätzten Wertes von 800.000,00 € (Netto) führt zwingend zum Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Inbetriebnahme einer Kryo-Prüfmaschine
Ort: Ulm (Donau)
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
Entsprechend der Regelungen in §160 GWB
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfverfahren gemäß der §§ 160 ff GWB bei der unter VI.4.1. genannte Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
– der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften in dem Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §
135 Abs.1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]