Übernahme und Entsorgung von Bleibatterien Referenznummer der Bekanntmachung: OV-RV 2021-307
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Entsorgung von Bleibatterien
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Übernahme und die Entsorgung von Bleibatterien aus der Sammlung der Recyclinghöfe.
Die Fraktion wird auf den 12 Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg (nachfolgend auch SRH genannt) separat erfasst und wird gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung dem Abfallschlüssel 16 06 01*-Bleibatterien zugeordnet.
Hamburg
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Übernahme und die Entsorgung von Bleibatterien aus der Sammlung der Recyclinghöfe.
Die Fraktion wird auf den 12 Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg (nachfolgend auch ?SRH? genannt) separat erfasst und wird gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung dem Abfallschlüssel 16 06 01*-Bleibatterien zugeordnet.
einmalige Verlängerungsoption um 18 Monate (bis 28.02.2025)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
sowie zur Tariftreue nach § 3 HmbVgG und Eintragung im Handelsregister/
vergleichbaren Register
2. Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register
3. Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
1. Umsatz des Unternehmens
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen. Diese haben ihre vorhandenen
Umsätze, d.h. seit ihrer Gründung bis zur Abgabe des Angebotes, einzureichen.
Die SRH behält sich bei allen Umsatzangaben vor, zum Nachweis der Richtigkeit der
Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder
Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung, entweder durch
Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im
Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
3. Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden
Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
zu 2. Der Versicherungsschutz muss sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden
beziehen. Umweltschäden müssen explizit ausgewiesen sein.
1. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegen-stand vergleichbare frühere Aufträge
der letzten 3 Jahre vor Angebotsabgabe mit Angaben zu:
- Gegenstand des Auftrags
- Zeitraum der Leistungserbringung
2. Beschäftigtenzahl
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2019-2020
Beschäftigte ins-gesamt und Beschäftigte im Bereich angebotenen Leistungen
3. Formblatt Angaben zu Annahmestellen
Anzugeben ist auch die erste der Übernahme durch den Bieter nachfolgende, sofern
die erste Übernahmestelle nur für eine Zwischenlagerung zertifiziert ist.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
4. Formblatt zur Genehmigung der Annahmestelle (je nach Alter und Anlagenart nach
BImSchG, AbfG/Planfeststellung, KrWG) für die Annahme der hier ausgeschriebenen
Abfallart und Menge, im Rahmen der vom AN gehändelten Gesamtdurchsatzmenge.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
Anzugeben ist auch die erste der Übernahme durch den Bieter nachfolgende
Entsorgungsanlage, sofern die erste Übernahmestelle nur für eine Zwischenlagerung
zertifiziert ist.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
5. EfbV-Zertifikat
alternativ: Eigenerklärung zur Einräumung der Kontroll- und Weisungsbefugnis
entsprechend der Entsorgungs-Fachbetriebsverordnung.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer, die mindestens eine Übernahme und
Entsorgung der Bleibatterien übernehmen.
6. Nachweis zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z.B. Nachweis und Darstellung über
ein in seinem Betrieb installiertes Qualitätsmanagementsystem z.B. Zertifizierung
nach ISO 9001 oder vergleichbar)
7. Nachweis zu Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. Nachweis über ein
Umweltmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbar)
8. Ggf. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
- Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen
werden sollen (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) sowie
- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer
zur Verfügung stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungs-
erklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
9. Erklärung zur elektronischen Datenerfassung
10. Eine ausführliche Verfahrensbeschreibung des gesamten Behandlungsablaufes für
die Bleibatterien, hierzu gehört auch die Angabe, welcher Anteil einer Verwertung
(getrennt nach stofflicher und energetischer Verwertung) und welcher Anteil einer
Beseitigung zugeführt wird und für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmern
ebenfalls eine Verfahrensbeschreibung des dort stattfindenden Behandlungsablaufes.
zu 1. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte anzugeben, die mit dem Auftragsgegenstand
vergleichbare frühere Aufträge beinhalten.
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen: Diese haben ihre
bisherigen vergleichbaren Aufträge anzugeben
zu 6. Soweit vorhanden: Zertifikat einreichen.
zu 7. Soweit vorhanden: Zertifikat einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Quartal 2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland