Übernahme und Entsorgung von Bleibatterien Referenznummer der Bekanntmachung: OV-RV 2021-307

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/107560
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabe.rib.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Übernahme und Entsorgung von Bleibatterien

Referenznummer der Bekanntmachung: OV-RV 2021-307
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Übernahme und die Entsorgung von Bleibatterien aus der Sammlung der Recyclinghöfe.

Die Fraktion wird auf den 12 Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg (nachfolgend auch SRH genannt) separat erfasst und wird gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung dem Abfallschlüssel 16 06 01*-Bleibatterien zugeordnet.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Übernahme und die Entsorgung von Bleibatterien aus der Sammlung der Recyclinghöfe.

Die Fraktion wird auf den 12 Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg (nachfolgend auch ?SRH? genannt) separat erfasst und wird gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung dem Abfallschlüssel 16 06 01*-Bleibatterien zugeordnet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2022
Ende: 31/08/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

einmalige Verlängerungsoption um 18 Monate (bis 28.02.2025)

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB

sowie zur Tariftreue nach § 3 HmbVgG und Eintragung im Handelsregister/

vergleichbaren Register

2. Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register

3. Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung

Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Umsatz des Unternehmens

Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren

Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen. Diese haben ihre vorhandenen

Umsätze, d.h. seit ihrer Gründung bis zur Abgabe des Angebotes, einzureichen.

Die SRH behält sich bei allen Umsatzangaben vor, zum Nachweis der Richtigkeit der

Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder

Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.

2. Haftpflichtversicherung

Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung, entweder durch

Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im

Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.

3. Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen

Leistungsfähigkeit zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden

Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).

Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 2. Der Versicherungsschutz muss sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden

beziehen. Umweltschäden müssen explizit ausgewiesen sein.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Referenzleistungen

Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegen-stand vergleichbare frühere Aufträge

der letzten 3 Jahre vor Angebotsabgabe mit Angaben zu:

- Gegenstand des Auftrags

- Zeitraum der Leistungserbringung

2. Beschäftigtenzahl

Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2019-2020

Beschäftigte ins-gesamt und Beschäftigte im Bereich angebotenen Leistungen

3. Formblatt Angaben zu Annahmestellen

Anzugeben ist auch die erste der Übernahme durch den Bieter nachfolgende, sofern

die erste Übernahmestelle nur für eine Zwischenlagerung zertifiziert ist.

Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.

4. Formblatt zur Genehmigung der Annahmestelle (je nach Alter und Anlagenart nach

BImSchG, AbfG/Planfeststellung, KrWG) für die Annahme der hier ausgeschriebenen

Abfallart und Menge, im Rahmen der vom AN gehändelten Gesamtdurchsatzmenge.

Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.

Anzugeben ist auch die erste der Übernahme durch den Bieter nachfolgende

Entsorgungsanlage, sofern die erste Übernahmestelle nur für eine Zwischenlagerung

zertifiziert ist.

Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.

5. EfbV-Zertifikat

alternativ: Eigenerklärung zur Einräumung der Kontroll- und Weisungsbefugnis

entsprechend der Entsorgungs-Fachbetriebsverordnung.

Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer, die mindestens eine Übernahme und

Entsorgung der Bleibatterien übernehmen.

6. Nachweis zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z.B. Nachweis und Darstellung über

ein in seinem Betrieb installiertes Qualitätsmanagementsystem z.B. Zertifizierung

nach ISO 9001 oder vergleichbar)

7. Nachweis zu Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. Nachweis über ein

Umweltmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbar)

8. Ggf. Angaben zum Nachunternehmereinsatz

- Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen

werden sollen (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) sowie

- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer

zur Verfügung stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungs-

erklärung).

Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.

9. Erklärung zur elektronischen Datenerfassung

10. Eine ausführliche Verfahrensbeschreibung des gesamten Behandlungsablaufes für

die Bleibatterien, hierzu gehört auch die Angabe, welcher Anteil einer Verwertung

(getrennt nach stofflicher und energetischer Verwertung) und welcher Anteil einer

Beseitigung zugeführt wird und für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmern

ebenfalls eine Verfahrensbeschreibung des dort stattfindenden Behandlungsablaufes.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte anzugeben, die mit dem Auftragsgegenstand

vergleichbare frühere Aufträge beinhalten.

Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen: Diese haben ihre

bisherigen vergleichbaren Aufträge anzugeben

zu 6. Soweit vorhanden: Zertifikat einreichen.

zu 7. Soweit vorhanden: Zertifikat einreichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/12/2021
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/02/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/12/2021
Ortszeit: 13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

1. Quartal 2025

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/11/2021