Gebäudeautomation - Managementebene Referenznummer der Bekanntmachung: 4.07
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin, Pankow, Buch
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.campusberlinbuch.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.campusberlinbuch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeautomation - Managementebene
Gebäudeautomation - Managementebene für den Neubau des Gründerzentrums BerlinBioCube auf dem Campus Berlin-Buch.
13125 Berlin, Pankow, Buch
Robert-Rössle-Str. 10
Leistungen zur Einbindung und Visualisierung von Daten aus Automationsstationen der Anlagen- und Raumautomation (17 Informationsschwerpunkte), aus einem Laborregelsystem, aus einer Frischwasserstation, aus einem Wassermanagementsystem und aus einem Wärmerückgewinnungssytem auf einem GA-Management-Bestandssystem des Auftraggebers, Hersteller des Systems Kieback&Peter, Typ Neutrino, auf der Basis des Datenprotokolls BACnet gem. DIN EN ISO 16484-5, für ca. 5.000 physikalische und gemeinsame Ein- und Ausgabefunktionen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeautomation - Managementebene
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin, Neukölln, Britz
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12347
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]