Sirenenwarnsystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-357
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/sen/inneres/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13627
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berliner-feuerwehr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sirenenwarnsystem
Aufbau eines Sirenenwarnsystems zur Verbesserung der Warninfrastruktur für das Land Berlin.
Berlin, Deutschland
Aufbau eines Sirenenwarnsystems zur Verbesserung der Warninfrastruktur für das Land Berlin.
Eine Beschränkung ist grundsätzlich nicht vorgesehen, alle Bewerber, die die notwendige Eignung belegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
zu II.2.7 Laufzeit des Vertrages: Die Laufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2022. Da der Termin der Zuschlagserteilung nicht konkret absehbar ist, entspricht der Wert in II.2.7 (Beginn), dem Datum der voraussichtichen Zuschlags- und Bindefrist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Abgabe des Teinahmeantrages sind folgende Nachweise zu erbringen:
- BOS – Zertifizierung;
- Referenzliste (min. 3 Referenzen, bei den mind. 80 zusammenhängende Sirenen innerhalb eines
Standortes verbaut worden sind);
- DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar;
- DIN EN ISO 14001
Sofern Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung herangezogen werden und/oder eine Bietergemeinschaft zur Erfüllung der Leistung gegründet wird, sind die nachfolgende Wirt-Formulare des Landes Berlin mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Diese Formulare sind in den Vergabeunterlagen zu beziehen:
- Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe;
- Wirt-236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer;
- Wirt-238 Erklaerung der Bieter-Bewerbergemeinschaft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist die folgende Eignungserklärung von den Bietenden (Bewerbern) bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und jedem Unterauftragnehmer, welches zur Eignungsleihe herangezogen wird, ausgefüllt einzureichen:
- Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU;
Dies gilt ebenso für die Erklärung zur Frauenförderung:
- Wirt-2141_BVB_Frauenfoerderung-0520
Zusätzlich werden die folgenden Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Berlin Vertragsbestandteil:
- Wirt-214_BVB_Mindeststundenentgelt-0520;
- Wirt-2143_BVB_Verhinderung_von_Benachteiligungen-0520;
- Wirt-2144_Teil_B-BVB_Kontrolle_Sanktionen-0520
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ausgabe der Vergabeunterlagen ,Abgabe des Teilnahmeantrages, Angebotsabgabe sowie die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin bzw. über die zugehörige zentrale Auftragsplattform iTWOtender.
Die Vorgänge können über den folgenden Link und den Suchbegriff "Berliner Feuerwehr" aufgerufen werden:
Achten Sie zwingend auf korrekte Preisangaben. Preise können von der Vergabestelle lediglich hinterfragt oder aufgeklärt werden, jedoch nicht nachgefordert (mit Ausnahme bei Verhandlungsvergaben und Verhandlungsverfahren).
Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind die Vergabeunterlagen in der aktuellsten über die Vergabeplattform bereitgestellten Version. Überprüfen Sie daher vor Angebotsabgabe, ob ggf. alle zur Verfügung gestellten Änderungspakete beachtet und eingearbeitet worden sind.
Bei einem elektronischen Angebot in Textform gem. § 126 b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots auf der Vergabeplattform Berlin und in den vorgegebenen Formularfeldern (Eigenerklärungen, Preisblätter, Leistungsbeschreibung etc.) anzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der „Eigenerklärung zur Eignung“ einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern, sofern mit Angebotsabgabe keine aktuelle Version eingereicht wird.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 15.000 €, für den Bieter der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der „Eigenerklärung zur Eignung“ eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister Berlin abfragen.
Ebenso wird der Auftraggeber auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]