Lieferung von Original-Herstellerersatzteilen der Firma Daimler AG Referenznummer der Bekanntmachung: OV-RV 2021-316
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Original-Herstellerersatzteilen der Firma Daimler AG
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die bedarfsbezogene Lieferung von Original-Herstellerersatzteilen der Daimler AG für die Reparatur und Wartung von Kommunalfahrzeugen der SRH. Der jeweilige Bedarf wird anhand von schriftlichen Einzelbestellungen auf Grundlage der Bestimmungen dieser Ausschreibung definiert.
Die SRH betreibt aufgrund der hohen Anzahl an eigenen Fahrzeugen im Bereich der Straßenreinigung und Müllabfuhr zwei eigene Kfz-Werkstätten. Der Fuhrpark der SRH umfasst eine hohe Anzahl an verschiedenen Fahrgestellen und Aufbauten, unteranderem Fahrgestelle des Herstellers Daimler im Bereich der Hecklader und Seitenlader sowie Kranmüllwagen, Groß.-Kehrmaschinen und der Sprinter-Klasse. Vor diesem Hintergrund muss der Auftragnehmer die SRH mit Ersatz- und Verschleißteilen für die Reparatur von Fahrgestellen in Erstausrüsterqualität versorgen, damit der Betrieb der Werkstätten zur Reparatur von Fahrzeugfahrgestelle und somit die Entsorgungssicherheit der Stadt Hamburg aufrechterhalten werden kann.
Es besteht für die SRH die Option, den Vertrag 2-mal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie zur Tariftreue nach § 3 HmbVgG und Eintragung im Handelsregister/ vergleichbaren Register
2. Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
1. Nachweis einer Vertriebserlaubnis
Eigenerklärung des Bieters, dass er über eine Vertriebserlaubnis für Original-Herstellerersatzteilen der Firma Daimler AG verfügt, welche ihn für die gesamte Vertragslaufzeit berechtigt, diese Teile zu vertreiben.
2. Umsatz des Unternehmens
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren
- insgesamt und
- im Bereich der angebotenen Leistungen.
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen. Diese haben ihre vorhandenen Umsätze, d.h. seit ihrer Gründung bis zur Abgabe des Angebotes, einzureichen.
3. Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
zu 1.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass die Vertriebserlaubnis für folgende Sparten der Daimler AG vorliegt:
• Pkw & Transporter
• Trucks (LKW)
1. Lagerstandort im Hamburger Stadtgebiet
Eigenerklärung als Nachweis über einen Lagerstandort im Hamburger Stadtgebiet, von dem die Lieferungen an die SRH erfolgen würden. In dieser Eigenerklärung enthalten sein, muss eine Darstellung der Lagerkapazitäten.
Dies wird vorausgesetzt, um die Umweltbelastung bei der mehrmals täglichen Anlieferung von Ersatz-teilen zu begrenzen.
2. Ggf. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
- Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) sowie
- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
zu 1.
Es ist mindestens ein Lagerstandort im Hamburger Stadtgebiet nachzuweisen, welcher über ausreichenden Lagerbestand verfügt, um die Anforderungen der SRH sicherzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland