Kingdom Suite: Beschaffung einer neuen Lizenz , sowie Laufzeitanpassungen der vorhandenen Lizenzen an das neue Supportenddatum 31.10.2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1199

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsh.de/DE/Das_BSH/Ausschreibungen/ausschreibungen-vergabe-vertragsbedingungen_node.html;jsessionid=C56B80809A09A3AD7B259B661B96F7F7.live21302
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kingdom Suite: Beschaffung einer neuen Lizenz , sowie Laufzeitanpassungen der vorhandenen Lizenzen an das neue Supportenddatum 31.10.2025

Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1199
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Kingdom Suite: Beschaffung einer neuen Lizenz , sowie Laufzeitanpassungen der vorhandenen Lizenzen an das neue Supportenddatum 31.10.2025

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Kingdom Suite: Beschaffung einer neuen Lizenz , sowie Laufzeitanpassungen der vorhandenen Lizenzen an das neue Supportenddatum 31.10.2025

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • Erschaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung als Ziel der Auftragsvergabe
Erläuterung:

Gemäß § 97 Abs. 1 GWB sind Leistungen in der Regel im Wettbewerb zu vergeben. Im Folgenden werden die Gründe für die Abweichung vom Regelfall dokumentiert und unter Hinzuziehung der fachlichen Angaben des Teils 1 dieser Dokumentation hergeleitet :

§ 14 Abs. 4 lit. 2c) VgV ist einschlägig, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil die hier vorhandenen ausschließlichen (gewerblichen) Rechte schutzbedürftig sind. Zur Bewältigung der im BSH aufkommenden Aufgaben von "Baugrunduntersuchung und Datenmanagement" soll eine weitere Lizenz zu den bereits bestehenden Kingdom-Lizenzen erworben werden, um die parallele Arbeitsfähigkeit von drei im Sachgebiet angesiedelten Dienstposten mit geophysikalischen Hintergrund zu sichern. Gleichzeitig sollen die zwei bereits vorhandenen Lizenzen sowie das Zusatzsmodul auf das Pflegedatum der neuen Lizenzen gebracht werden. Diese Transparenz stellt Erleichterung für das BSH und den Auftragnehmer bei der Rechnungsbearbeitung dar. Entscheidet man sich für diese Kingdom Software, so muss diese beim Hersteller - dem Unternehmen IHS Markit - erworben werden, da dieser Hersteller ein Ausschließlichkeitsrecht auf den Vertrieb seiner Lizenzen inne hat. Die tatbestandsmerkmale des § 14 Abs. 4 Nr. 2c VgV sind somit erfüllt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 0800Z12-1114/002/1199
Bezeichnung des Auftrags:

Kingdom Suite: Beschaffung einer neuen Lizenz , sowie Laufzeitanpassungen der vorhandenen Lizenzen an das neue Supportenddatum 31.10.2025

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Geneva
NUTS-Code: CH013 Genève
Land: Schweiz
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung ist der Antrag vor dem

Bundeskartellamt

Vergabekammer des Bundes

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578

Telefax: 0228 / 9499-163

gemäß 160 GWB statthaft.

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf An-trag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/11/2021