Kingdom Suite: Beschaffung einer neuen Lizenz , sowie Laufzeitanpassungen der vorhandenen Lizenzen an das neue Supportenddatum 31.10.2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1199
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsh.de/DE/Das_BSH/Ausschreibungen/ausschreibungen-vergabe-vertragsbedingungen_node.html;jsessionid=C56B80809A09A3AD7B259B661B96F7F7.live21302
Abschnitt II: Gegenstand
Kingdom Suite: Beschaffung einer neuen Lizenz , sowie Laufzeitanpassungen der vorhandenen Lizenzen an das neue Supportenddatum 31.10.2025
Kingdom Suite: Beschaffung einer neuen Lizenz , sowie Laufzeitanpassungen der vorhandenen Lizenzen an das neue Supportenddatum 31.10.2025
Kingdom Suite: Beschaffung einer neuen Lizenz , sowie Laufzeitanpassungen der vorhandenen Lizenzen an das neue Supportenddatum 31.10.2025
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- Erschaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung als Ziel der Auftragsvergabe
Gemäß § 97 Abs. 1 GWB sind Leistungen in der Regel im Wettbewerb zu vergeben. Im Folgenden werden die Gründe für die Abweichung vom Regelfall dokumentiert und unter Hinzuziehung der fachlichen Angaben des Teils 1 dieser Dokumentation hergeleitet :
§ 14 Abs. 4 lit. 2c) VgV ist einschlägig, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil die hier vorhandenen ausschließlichen (gewerblichen) Rechte schutzbedürftig sind. Zur Bewältigung der im BSH aufkommenden Aufgaben von "Baugrunduntersuchung und Datenmanagement" soll eine weitere Lizenz zu den bereits bestehenden Kingdom-Lizenzen erworben werden, um die parallele Arbeitsfähigkeit von drei im Sachgebiet angesiedelten Dienstposten mit geophysikalischen Hintergrund zu sichern. Gleichzeitig sollen die zwei bereits vorhandenen Lizenzen sowie das Zusatzsmodul auf das Pflegedatum der neuen Lizenzen gebracht werden. Diese Transparenz stellt Erleichterung für das BSH und den Auftragnehmer bei der Rechnungsbearbeitung dar. Entscheidet man sich für diese Kingdom Software, so muss diese beim Hersteller - dem Unternehmen IHS Markit - erworben werden, da dieser Hersteller ein Ausschließlichkeitsrecht auf den Vertrieb seiner Lizenzen inne hat. Die tatbestandsmerkmale des § 14 Abs. 4 Nr. 2c VgV sind somit erfüllt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kingdom Suite: Beschaffung einer neuen Lizenz , sowie Laufzeitanpassungen der vorhandenen Lizenzen an das neue Supportenddatum 31.10.2025
Ort: Geneva
NUTS-Code: CH013 Genève
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung ist der Antrag vor dem
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578
Telefax: 0228 / 9499-163
gemäß 160 GWB statthaft.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf An-trag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz