Fachdialog zur Qualitätssicherung pflanzlicher Erzeugnisse landwirtschaftlicher Urproduktion Referenznummer der Bekanntmachung: EGY 22-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmel-kooperationsprogramm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachdialog zur Qualitätssicherung pflanzlicher Erzeugnisse landwirtschaftlicher Urproduktion
Ausgeschrieben werden Leistungen für ein Kooperationsvorhaben im Bereich „Deutsch-Ägyptischer Fachdialog zur Qualitätssicherung pflanzlicher Erzeugnisse landwirtschaftlicher Urproduktion“ zwischen dem deutschen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und dem ägyptischen Ministerium für Landwirtschaft und Landgewinnung (MALR). Ziel des Projekts ist eine Verbesserung der Strukturen und Systeme zur Qualitätssicherung pflanzlicher Produkte auf Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe in Ägypten. Da das MALR als politischer Partner des Projekts hauptsächlich für die Qualität in der landwirtschaftlichen Produktion bis einschließlich Ernte („on-farm“) verantwortlich ist, ist das Projekt in erster Linie auf Aspekte der Qualitätssicherung (z.B. hinsichtlich Pestizidrückständen) auf Betriebsebene ausgerichtet. Der Fachdialog befasst sich nicht mit außerbetrieblichen („off-farm“) Aspekten der Lebensmittelsicherheit (z.B. Qualitätssicherung während Verarbeitung und Handel).
Ägypten, Deutschland
Der Auftrag umfasst insbesondere Beratungsleistungen von 2 Langzeitfachkräften, einer Kommunikationsfachkraft und verschiedenen Kurzzeitfachkräften. Um den Aufbau eines Monitoringsystems zur Qualitätssicherung pflanzlicher Erzeugnisse landwirtschaftlicher Urproduktion zu unterstützen, werden die ägyptischen Partner zu Fragen der Probenahme, des Monitorings, der Laboranalyse und in Bereichen der landwirtschaftlichen Weiterbildung beraten. In diesem Rahmen sollen zunächst Studien und Status-quo Analysen erstellt werden, aus welchen dann in Abstimmung mit den Projektpartnern des MALR und des Agricultural Research Centers (ARC) Schlussfolgerung für Capacity building-Maßnahmen für das für die Probenahme verantwortliches Personal, für Labormitarbeiter sowie für Ausbilder landwirtschaftlicher Beratungsorganisationen abgeleitet werden sollen. Die Implementierung dieses umfangreichen Schulungsprogramms bestehend aus Training-of-Trainer Maßnahmen, On-the-job Training sowie Kurzzeitschulungen für ägyptische Labormitarbeiter in deutschen Laboren soll u.a. durch Fachaustausche im Rahmen von Arbeitsgruppen und durch Fachinformationsfahrten von ägyptischen Teilnehmern nach Deutschland komplettiert werden.
2025 (Jan-Dez) (Verlängerungsoption)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verträge werden nur mit geeigneten Unternehmen geschlossen. Zur Prüfung seiner Eignung hat der Bieter folgende Angaben/Nachweise zu erbringen, wobei die Nichtvorlage den Ausschluss des Angebots vom weiteren Verfahren zur Folge hat (A= Ausschlusskriterium). Fehlende Unterlagen können unter Fristsetzung nachgefordert werden.
Kommt der Bieter dieser erneuten Fristsetzung nicht nach, wird sein Angebot von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs.1 Nr. 2 VgV).
- Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines Auszugs der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister. Aktueller Auszug erforderlich. (A)
- Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte). (A)
- Formfreie Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen über das Projekt hinausgehenden wirtschaftlichen Interessen verfolgt, die den Interessen des Projektes und des Auftraggebers entgegenstehen können (Ausschluss von Interessenskollisionen). (A)
- Formfreie Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen bzw. gemäß § 125 GWB eine Selbstreinigung stattgefunden hat. (A)
- Formfreie Eigenerklärung nach § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns). (A)
- Formfreie Eigenerklärung nach § 21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz). (A)
- Formfreie Eigenerklärung nach § 21 SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung). (A)
- Formfreie Eigenerklärung nach § 98c AufenthaltsG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet). (A)
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter bereits mit dem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit einreichen kann. Anderenfalls wird diese Auskunft im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eingeholt bzw. vom Bieter angefordert. Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage
bei der Registerbehörde nach § 6 WRegG, sobald § 6 WRegG anzuwenden ist, machen.
- sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft. (A)
- sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden Leistungsteils. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Subunternehmer, die wesentliche Leistungsbestandteile erbringen, zu benennen und es sind eine rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen, sowie die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (3.2.1 und 3.2.2) für den Subunternehmer vorzulegen (vgl. 1.4). (A)
- sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe nach § 47 VgV (d.h. Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung). (A)
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahre. Der Bietergesamtumsatz muss in den letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen haben. (A)
:
- Referenzen über mindestens 3 Jahre Erfahrung mit Projekten zur Organisationsentwicklung und zum Kapazitätsaufbau im Agrarbereich (im Zeitraum der letzten 8 Jahre). Betrachtet wird die Summe der Zeiträume verschiedener, auch zeitlich überlappender, Referenzen.
- Referenzen über mindestens 3 Jahre Erfahrung in Afrika und/oder arabischsprachigen Ländern (im Zeitraum der letzten 8 Jahre). Betrachtet wird die Summe der Zeiträume verschiedener, auch zeitlich überlappender, Referenzen.
- Referenzen über mindestens 3 Jahre Erfahrung mit der Betreuung und Durchführung internationaler Projekte mit Langzeitfachkräften (im Zeitraum der letzten 8 Jahre). Betrachtet wird die Summe der Zeiträume verschiedener, auch zeitlich überlappender, Referenzen.
Referenzen sind jeweils unter Angabe des Leistungszeitraumes, des Auftraggebers und der Höhe des Auftragswertes und des prozentualen Anteils des Bieters am Auftragswert einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter II.1.5) und unter II.2.6) angegebene Wert bezieht sich auf ein Vertragslaufzeit von 48 Monaten, d. h. inklusive Verlängerungsoption
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]