A 23, 6-streifige Erweiterung AS Tornesch bis AD HH-Nordwest, Fachplanung Geotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: AA05310122
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 23, 6-streifige Erweiterung AS Tornesch bis AD HH-Nordwest, Fachplanung Geotechnik
A 23, 6-streifige Erweiterung zwischen AS Tornesch und AD HH-Nordwest
Fachplanung Geotechnik sowie Besondere Leistungen
Bundesrepublik Deutschland, Land Schleswig-Holstein, Kreis Pinneberg
Der Auftrag umfasst folgende Dienstleistungen:
Fachplanung Geotechnik für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Laborleistungen, Bohraufsicht-/-überwachungsleistungen, weitere Besondere Leistungen
Die Baumaßnahme beinhaltet im Wesentlichen:
Die Erweiterung der A 23 ist als vordringlicher Bedarf zur Engpassbeseitigung im Bundesverkehrswegeplan 2030 eingestuft. Auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens auf der A 23 kommt es täglich in den Spitzenstunden zu Staus. Insbesondere an den Anschlussstellen (AS) treten Rückstauungen auf, dessen Folge Unfallschwerpunkte an den Knotenpunkten mit dem untergeordneten Straßennetz sind. Die Verbreiterung der A 23 und die Anpassung der Anschlussstellen sind im Wesentlichen durch die Zwangspunkte durch die Gebietsnutzung im Planungsgebiet bestimmt. Die Verbreiterung der Fahrbahn erfolgt deshalb nicht einheitlich, sondern sowohl symmetrisch als auch asymmetrisch zum Bestand.
Gegenstand der vorliegenden Leistungsbeschreibung ist die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung mit Vorbereitung und Durchführung aller geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen sowie die Ausarbeitung von Altlastenberichten für die 6-streifige Erweiterung der A 23 zwischen der AS Tornesch (Bau-km 16+400) und dem AD Hamburg Nordwest westlich der AS Hamburg-Eidelstedt (Bau-Km 1+200). Die Länge der Strecke beträgt 16,2 km.
Im Rahmen der Gutachten ist eine detaillierte Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung für die Verkehrsanlagen der Strecke einschließlich der Anschlussstellen, der Ersatz- und Ingenieurbauwerke sowie der Lärmschutzwände durch jeweils zweiteilige Berichte zu erbringen. Die Gründungsempfehlung (Band 2) ist dabei zunächst als Arbeitsexemplar, welches sich in einem iterativen Prozess mit dem jeweiligen Bauwerksplaner weiterentwickelt, zu erstellen. Für das erforderliche Erkundungsprogramm sind darüber hinaus die Vergabeunterlagen aufzustellen, die Bohrüberwachung zu übernehmen und die Auswertung vorzunehmen. Für die Erstellung des Altlastenberichts sind Abfragen des Altlastenkatasters sowie Abfragen zu Kampfmittelbelastungen für alle beanspruchten Flächen einschließlich der Ausgleichsflächen (auch trassenfern) erforderlich. Die Ergebnisse sind in einem Übersichtslageplan darzustellen. Die dafür benötigten Angaben über die beanspruchten Flächen werden zur Verfügung gestellt. Die notwendigen Auslagen und Gebühren übernimmt der Auftraggeber. Die Planungsstrecke ist für die Vergabe der Verkehrsanlage in drei Abschnitte unterteilt. Der mittlere Abschnitt beginnt unmittelbar nördlich der AS Pinneberg-Süd bei Bau-km 7+700 und endet nördlich der AS Pinneberg-Nord bei Bau-km 12+400. Die Länge des Streckenabschnittes beträgt 4,7 km. Der südliche und der nördliche Abschnitt schließen an den mittleren Abschnitt an und verlaufen bis zur jeweiligen Planungsgrenze im Norden und Süden. Für den mittleren Abschnitt sind die Baugrundberichte vorrangig zu erstellen. In Abhängigkeit des erforderlichen Erkundungsprogramms sind die Vergabeunterlagen ggf. für zwei Lose aufzustellen.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 (4) Nrn. 2 und 4 VgV): [nur Mindeststandard]
Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 v.H.]
Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und Angaben werden wie folgt gewichtet:
§ 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen: [40 v.H.]
Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
Mitarbeiter Fachplanung Geotechnik 40 v.H.
mit folgender Unterwichtung:
berufliche Eignung (Ausbildung, Berufserfahrung, Qualifikation, Weiterbildung) 20 v.H.
Referenzprojekte 80 v.H.
§ 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare
Referenzprojekte in den letzten drei Jahren: [20 v.H.]
§ 46 (3) 6) VgV: Technische Leitung: [40 v.H.]
Projektleiter 40 v.H.
mit folgender Unterwichtung:
berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung) 20 v.H.
Referenzprojekte 80 v.H.
§ 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten drei Jahren: [nur Mindeststandard]
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).