Software Paketierung Referenznummer der Bekanntmachung: EK-L_A-2021-0161
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE136630247
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software Paketierung
Paketierung von Softwarepaketen für Windows 10 (und folgende Versionen) mit
Microfocus Zenworks Configuration Management 2020 (und folgende Versionen) auf Abruf nach Vorgaben der Anlage für die Jahre 2022 bis 2025
Berliner Wasserbetriebe - Alle Standorte
Paketierung von Softwarepaketen
Zu jedem Installationspaket erhalten die Softwarepaketierer einen Auftrag, in dem Name und Version der Software sowie Änderungs- und Konfigurationswünsche des Kunden angegeben sind.
Zu jedem beauftragten Installationspaket erhalten die Softwarepaketierer die benötigte Software durch die ZCM-Administration ausgehändigt.
Die Bereitstellung der Pakete muss mit dem bei den Berliner Wasserbetrieben betriebenen ZCM als Bundle auf Rechnern der Berliner Wasserbetriebe erfolgen. Dabei verbleibt die zu paketierende Software während der ganzen Zeit auf Servern bzw. Rechnern der Berliner Wasserbetriebe (s. h. Leistungsverzeichnis)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabekooperation.berlin/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17cc5d109e3-51a4186a66f99c65
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabekooperation.berlin/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17cc5d109e3-51a4186a66f99c65
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabekooperation.berlin/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17cc5d109e3-51a4186a66f99c65
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frauenförderung:
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/