Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung, Brandschutzplanung - CBF Referenznummer der Bekanntmachung: AF 22/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung, Brandschutzplanung - CBF
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Campus Benjamin Franklin (CBF)
Hindenburgdamm 30
12200 Berlin
Objektplanung Gebäude gm. § 34 HOAI, Tragwerksplanung gm. § 51 HOAI sowie Brandschutzplanung gm. AHO - Heft17
(kurz Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung und Brandschutzplanung)
für die Maßnahme
Sanierung der Pflegestationen SPS 2 + SPS 3 und der MKG Chirurgie
(kurz 2021 CBF_SPS 2, SPS 3 und MKG)
Weitere Hinweise:
Die Grundleistungen werden vom Auftraggeber stufenweise gemäß Vertrag übertragen.
Die Bearbeitung der AFU (SPS 2), VPU/BPU (SPS 3), AFU (MKG) hat parallel zu erfolgen.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Berlin-Steglitz
Standardlos
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung Berufs- oder Handelsregister: Es soll der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen des Bewerbers in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Falls dies nicht der Fall ist, reicht eine Erläuterung aus, weshalb dies nicht möglich ist. Die Eintragung in ein entsprechendes Register stellt keine Mindestanforderung dar. - Sofern keine Eintragung vorgewiesen werden kann, muss jedoch eine entsprechende Erklärung vorgelegt werden.
2. Berufshaftpflichtversicherung : Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen bzw. eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsgebers für den Auftragsfall vorzulegen.
3. Jahresumsätze der letzten drei Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) : Durchschnittlicher Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) mit vergleichbaren Leistungen.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen im Bereich Objektplanung Gebäude und Tragwerksplanung.
zu Eignungskriterium 2: Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung i.H. folgender Deckungssummen je Versicherungsfall zu erbringen bzw. eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsgebers für den Auftragsfall vorzulegen:
Personenschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR (Mindestanforderung).
Sach- und sonstige Schäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR (Mindestanforderung).
Pro Kalenderjahr mindestens 2-fach maximiert.
Der Nachweis bzw. die Bestätigung darf nicht älter als 3 Monate sein (Bezugsdatum ist der Tag der Auftragsbekanntmachung).
zu Eignungskriterium 3: Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 1,0 Mio. EUR betragen im Bereich Objektplanung Gebäude und Tragwerksplanung (Mindestanforderung).
4. Beschäftigte der letzten drei Jahre (2018, 2019, 2020) : Es ist die jährliche Anzahl der im Unternehmen Beschäftigten im Bereich Objektplanung Gebäude und Tragwerksplanung in den vergangenen 3 Jahren (2018, 2019, 2020) anzugeben.
Als Beschäftigte zählen hier alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die den Nachweis erbringen die Berufsbezeichnung „Architektin /Architekt“, „Ingenieurin / Ingenieur“ führen zu dürfen oder als "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur" tätig zu werden (Nachweis über Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses etc.).
(Nachweis über Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses etc.).
5. Angabe des Projektteams / Organigramm : Es ist ein Organigramm über das Projektteam mit den jeweiligen Aufgabenfeldern gefordert.
6. Berufsbezeichnung der Projektleitung : Die Projektleitung Objektplanung Gebäude und die Projektleitung Tragwerksplanung müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung „Architektin /Architekt“, „Ingenieurin / Ingenieur“ oder "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur" zu tragen oder berechtigt sein, in der Bundesrepublik Deutschland als „Architektin /Architekt“, „Ingenieurin / Ingenieur“ oder "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur" tätig zu werden (Nachweis über Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses etc.).
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]