Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen zu den Förderprogrammen EBS und BEG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE300 Berlin
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dena.de
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE Deutschland
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen zu den Förderprogrammen EBS und BEG
Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) ist das Programm zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. KfW und BAFA implementieren einen Qualitätssicherungsprozess, um die Einhaltung der Anforderungen in geförderten Projekten sicherzustellen. Ein Instrument der Qualitätssicherung ist die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) zur Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen. Ziel der VOK ist die Überprüfung der korrekten Mittelverwendung anhand der umgesetzten Maßnahmen gemäß den jeweils gültigen Förderrichtlinien. Die VOK findet nach Abschluss der geförderten Maßnahme statt. Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen und die Aufstellung, vertragliche Einbindung, Anleitung und Überwachung der für die Durchführung der VOK eingesetzten Prüferinnen und Prüfer und steht diesen als Ansprechpartner für Rückfragen zur Organisation zur Verfügung.
Wohngebäude-1 Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Der Auftragnehmer übernimmt für die dena die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen und die Aufstellung, vertragliche Einbindung, Anleitung und Überwachung der für die Durchführung der VOK eingesetzten Prüferinnen und Prüfer und steht diesen als Ansprechpartner für Rückfragen zur Organisation zur Verfügung.
Die dena ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem Ende der Laufzeit des Vertrages zugehen.
Wohngebäude-2 Bayern
Bayern
Der Auftragnehmer übernimmt für die dena die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen und die Aufstellung, vertragliche Einbindung, Anleitung und Überwachung der für die Durchführung der VOK eingesetzten Prüferinnen und Prüfer und steht diesen als Ansprechpartner für Rückfragen zur Organisation zur Verfügung.
Die dena ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem Ende der Laufzeit des Vertrages zugehen.
Wohngebäude-3 Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Der Auftragnehmer übernimmt für die dena die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen und die Aufstellung, vertragliche Einbindung, Anleitung und Überwachung der für die Durchführung der VOK eingesetzten Prüferinnen und Prüfer und steht diesen als Ansprechpartner für Rückfragen zur Organisation zur Verfügung.
Die dena ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem Ende der Laufzeit des Vertrages zugehen.
Wohngebäude-4 Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Der Auftragnehmer übernimmt für die dena die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen und die Aufstellung, vertragliche Einbindung, Anleitung und Überwachung der für die Durchführung der VOK eingesetzten Prüferinnen und Prüfer und steht diesen als Ansprechpartner für Rückfragen zur Organisation zur Verfügung.
Die dena ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem Ende der Laufzeit des Vertrages zugehen.
Wohngebäude-5 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Der Auftragnehmer übernimmt für die dena die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen und die Aufstellung, vertragliche Einbindung, Anleitung und Überwachung der für die Durchführung der VOK eingesetzten Prüferinnen und Prüfer und steht diesen als Ansprechpartner für Rückfragen zur Organisation zur Verfügung.
Die dena ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem Ende der Laufzeit des Vertrages zugehen.
Wohngebäude-6 Nordrhein-Westfalen
Wohngebäude-6 Nordrhein-Westfalen
Der Auftragnehmer übernimmt für die dena die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen und die Aufstellung, vertragliche Einbindung, Anleitung und Überwachung der für die Durchführung der VOK eingesetzten Prüferinnen und Prüfer und steht diesen als Ansprechpartner für Rückfragen zur Organisation zur Verfügung.
Die dena ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem Ende der Laufzeit des Vertrages zugehen.
Wohngebäude-7 Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Der Auftragnehmer übernimmt für die dena die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen und die Aufstellung, vertragliche Einbindung, Anleitung und Überwachung der für die Durchführung der VOK eingesetzten Prüferinnen und Prüfer und steht diesen als Ansprechpartner für Rückfragen zur Organisation zur Verfügung.
Die dena ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem Ende der Laufzeit des Vertrages zugehen.
Nichtwohngebäude-1 Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Der Auftragnehmer übernimmt für die dena die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen und die Aufstellung, vertragliche Einbindung, Anleitung und Überwachung der für die Durchführung der VOK eingesetzten Prüferinnen und Prüfer und steht diesen als Ansprechpartner für Rückfragen zur Organisation zur Verfügung.
Die dena ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem Ende der Laufzeit des Vertrages zugehen.
Nichtwohngebäude-2 Bayern
Bayern
Der Auftragnehmer übernimmt für die dena die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen und die Aufstellung, vertragliche Einbindung, Anleitung und Überwachung der für die Durchführung der VOK eingesetzten Prüferinnen und Prüfer und steht diesen als Ansprechpartner für Rückfragen zur Organisation zur Verfügung.
Die dena ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem Ende der Laufzeit des Vertrages zugehen.
Nichtwohngebäude-3 Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Der Auftragnehmer übernimmt für die dena die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen und die Aufstellung, vertragliche Einbindung, Anleitung und Überwachung der für die Durchführung der VOK eingesetzten Prüferinnen und Prüfer und steht diesen als Ansprechpartner für Rückfragen zur Organisation zur Verfügung.
Die dena ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem Ende der Laufzeit des Vertrages zugehen.
Nichtwohngebäude-4 Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Der Auftragnehmer übernimmt für die dena die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen und die Aufstellung, vertragliche Einbindung, Anleitung und Überwachung der für die Durchführung der VOK eingesetzten Prüferinnen und Prüfer und steht diesen als Ansprechpartner für Rückfragen zur Organisation zur Verfügung.
Die dena ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem Ende der Laufzeit des Vertrages zugehen.
Nichtwohngebäude-5 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Der Auftragnehmer übernimmt für die dena die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen und die Aufstellung, vertragliche Einbindung, Anleitung und Überwachung der für die Durchführung der VOK eingesetzten Prüferinnen und Prüfer und steht diesen als Ansprechpartner für Rückfragen zur Organisation zur Verfügung.
Die dena ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem Ende der Laufzeit des Vertrages zugehen.
Nichtwohngebäude-6 Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen
Der Auftragnehmer übernimmt für die dena die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen und die Aufstellung, vertragliche Einbindung, Anleitung und Überwachung der für die Durchführung der VOK eingesetzten Prüferinnen und Prüfer und steht diesen als Ansprechpartner für Rückfragen zur Organisation zur Verfügung.
Die dena ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem Ende der Laufzeit des Vertrages zugehen.
Nichtwohngebäude-7 Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Der Auftragnehmer übernimmt für die dena die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen und die Aufstellung, vertragliche Einbindung, Anleitung und Überwachung der für die Durchführung der VOK eingesetzten Prüferinnen und Prüfer und steht diesen als Ansprechpartner für Rückfragen zur Organisation zur Verfügung.
Die dena ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zweimal mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem Ende der Laufzeit des Vertrages zugehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Prüfung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) hat der Bieter die nachfolgend beschriebenen Nachweise beizubringen. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder soweit sich ein Bieter in seinem Angebot zur Herstellung seiner Eignung auf die Fähigkeiten und Ressourcen von Subunternehmern beruft und/oder Referenzen von Subunternehmern vorlegt, sind die Erklärungen und Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und/oder Subunternehmer abzugeben. Soweit zum Nachweis der Eignung zunächst nur Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, in angemessenen Umfang ergänzende Unterlagen zu verlangen, wenn und soweit dies nach seiner Einschätzung erforderlich erscheint:
Persönliche Lage des Bieters
• Unternehmensdarstellung (inkl. Darstellung der Personalressourcen, Angabe der Mitarbeiterstruktur, Anzahl feste/freie Mitarbeiter/-innen, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte).
• Sofern zutreffend: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate).
• Sofern zutreffend: Erklärung zum beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern unter genauer Bezeichnung der vom Unterauftragnehmer zu übernehmenden Leistungsteile sowie unter Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer zu übernehmen.
• Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung abzugeben, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Mitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
• Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen.
• Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins oder einer Versicherungsbestätigung bzw. Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bei Auftragserteilung.
• Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Geschäftsüberschuss der letzten drei Geschäftsjahre.
• Angabe von mindestens drei Referenzprojekten des Bieters (Beschreibung der erbrachten Leistungen, Angaben zum Auftraggeber, zum Nettoauftragsvolumen). Der Kontakt zum Referenzauftraggeber wird auf Anforderung der Vergabestelle durch den Bieter hergestellt.
• Detaillierte Vorstellung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Person/en (Prüferinnen und Prüfer), inklusive Vorlage von Lebensläufen, Darstellung der Qualifikation, relevanter beruflicher Erfahrungen der letzten drei Jahre, Dauer der Betriebszugehörigkeit bei Beschäftigten.
Die für die VOK eingesetzten Prüferinnen und Prüfern müssen für die Durchführung von Vor-Ort-Kontrolle die folgenden Mindestanforderungen während der gesamten Vertragslaufzeit erfüllen:
Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einer in § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) Absatz 1 Ziffer 2 genannten Fachrichtung bzw. Fachrichtung mit geeignetem Ausbildungsschwerpunkt;
Lose WG (Wohngebäude):
Bei Tätigkeit als Prüferinnen und Prüfer für Wohngebäude:
• 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Planung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen im Wohngebäudebereich (mindestens in Teilzeit gleich oder größer 20 Stunden in der Woche, ohne Ausbildungszeiten, ohne Zeiten mit ruhendem Arbeitsverhältnis (z. B. Elternzeit, Wehrdienst oder aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien wie Sabbatical, unbezahlte Freistellung, unbezahlter Sonderurlaub));
• gültiger Eintrag in die Liste der Energieeffizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de) in der Kategorie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) und Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
• Zusätzlich zu den o. g. Punkten gilt für die Prüfung von Gebäuden mit Auflagen des Denkmalschutzes oder zum Schutz sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Voraussetzung, dass ein gültiger Eintrag in die Liste der Energieeffizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de) Kategorie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude Denkmal (Effizienzhaus Denkmal (und besonders erhaltenswerte Bausubstanz)) bestehen muss.
Lose NWG (Nichtwohngebäude):
Bei Tätigkeit als Prüferinnen und Prüfer für Nichtwohngebäude:
• 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Planung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen im Nichtwohngebäudebereich (mindestens in Teilzeit gleich oder größer 20 Stunden in der Woche, ohne Ausbildungszeiten, ohne Zeiten mit ruhendem Arbeitsverhältnis (z. B. Elternzeit, Wehrdienst oder aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien wie Sabbatical, unbezahlte Freistellung, unbezahlter Sonderurlaub));
• gültiger Eintrag in die Liste der Energieeffizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de) in der Kategorie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
• Zusätzlich zu den o. g. Punkten gilt für die Prüfung von Gebäuden mit Auflagen des Denkmalschutzes die Voraussetzung, dass ein gültiger Eintrag in die Liste der Energieeffizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de) Kategorie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude Denkmal (Effizienzgebäude Denkmal) bestehen muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de