Rahmenvereinbarungen über IT-Architektur-; IT-Implementierungs- und IT-Betriebsdienstleistungen für die Autobahn GmbH des Bundes Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10192
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen über IT-Architektur-; IT-Implementierungs- und IT-Betriebsdienstleistungen für die Autobahn GmbH des Bundes
Innerhalb der zentralen IT werden diverse IT-Architektur-; IT-Implementierungs- und IT-Betriebsdienstleistungen benötigt. Die Aufteilung erfolgt dabei in elf Lose
- Los 1: Lösungsdesgin Anwendungen
- Los 2: M365 Experte
- Los 3: Citrix Experte
- Los 4: IT-Sicherheitsarchitektur und IT-Sicherheitsmanagement
- Los 5: IT-Implementierungs- und IT-Servicedienstleistungen Telefonie & Videoconferencing auf Basis CISCO
- Los 6: Windows Enterprise Client Experte
- Los 7: Anwendungsmigration und Begleitung Lifecycle
- Los 8: Unternehmensarchitektur
- Los 9: IT-Netzwerkarchitektur
- Los 10: IT-Netzwerksicherheitsarchitektur
- Los 11: Implementierung technische Architektur
Lösungsdesgin Anwendungen
Die Tätigkeiten des Lösungsdesgins für Anwendungen beziehen sich auf die konkrete IT-Lösungsfindung. Im Fokus stehen dabei sowohl Standardanwendungen, welche durch 3rd Parties bezogen werden (on-premises und Cloud) als auch in Zukunft eigenentwickelte Anwendungen, die sowohl in der Cloud als auch in Rechenzentren implementiert und betrieben werden. Prozesse, die hierzu bei der Autobahn GmbH zu bedienen sind, sind die zum einen die Kernprozesse (Planen, Bauen, Betreiben, Erhalten von Autobahnen) und zum anderen die sogenannten „Corporate Anwendungen“, welche branchenunabhängig eingesetzt werden, bspw. Rekrutierungsanwendung, Datenschutzsoftware, Intranet etc.
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
M365 Experte
Entwicklung komplexer, großer M365-Transformationsprogramme einschließlich hybrider Konfiguration und Identitäts- und Zugriffsverwaltung und der dazugehörigen technischen Konzepte auf high-level, low-level und Betriebsebene u.a.
(siehe Leistungsbeschreibung)
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
Citrix Experte
Betriebskonzeptionierung für komplexe Citrix-Umgebungen im on-premise und MS Azure-Umfeld unter Berücksichtigung der Planung und Einführung der relevanten Releasemanagementprozesse u.a. (siehe Leistungsbeschreibung)
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
IT-Sicherheitsarchitektur und IT-Sicherheitsmanagement
Entwicklung, Validierung von Richtlinien, Grundsätzen und Technologievorgaben der Sicherheitsarchitektur für die Gesamtorganisation sowie Verantwortung für die Durchsetzung dieser in Gestalt der übergreifenden fachlichen Klammer für die Geschäfts-, Anwendungs-, Daten sowie Infrastrukturarchitekten und IT-Provider u.a. (siehe Leistungsbeschreibung)
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
IT-Implementierungs- und IT-Servicedienstleistungen Telefonie & Videoconferencing auf Basis CISCO
Die Tätigkeiten für die IT-Implementierungs- und IT-Servicedienstleistungen Telefonie & Videoconferencing auf Basis CISCO sind in Tabelle 20 der Leistungsbeschreibung dargestellt und stellen die Kernaufgaben dar.
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
Windows Enterprise Client Experte
Architektonische (Weiter-)Entwicklung für die Windows Enterprise Client Umgebung der Autobahn für fatclient und VDI u.a. (siehe Leistungsbeschreibung)
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
Anwendungsmigration und Begleitung Lifecycle
Die Tätigkeiten für die Anwendungsmigration und Begleitung Lifecycle beziehen sich auf die Hinführung zu einer konkreten IT-Lösungsfindung. Im Fokus stehen dabei sowohl Standardanwendungen im Straßenwesen und bei GIS-Systemen als auch in Zukunft eigenentwickelte Anwendungen, die sowohl in der Cloud als auch in Rechenzentren implementiert und betrieben werden. Prozesse, die hierzu bei der Autobahn GmbH zu bedienen sind, sind die Kernprozesse (Planen, Bauen, Betreiben, Erhalten von Autobahnen) als auch die übrigen Querschnitts- und Verwaltungsprozesse und das übergreifende Datenmanagement der technischen Daten.
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
Unternehmensarchitektur
Entwicklung einer geeigneten Architektur-Governance inkl. zugehöriger Gremienstrukturen und KPI-Systeme sowie die regelmäßige Berichterstattung an die Abteilungsleitung IT-Management u.a. (siehe Leistungsbeschreibung)
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
IT-Netzwerkarchitektur
Eigenverantwortliche Definition der Netzwerkarchitektur für die Verwaltungs- und Betriebs-Netze der Gesamtorganisation und des entsprechenden Lebenszyklusmanagement unter Berücksichtigung der Unternehmens-, IT- und Sicherheits-Strategie u.a. (siehe Leistungsbeschreibung)
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
IT-Netzwerksicherheitsarchitektur
Abstimmung mit der übergeordneten Informationssicherheit zur Umsetzung der Sicherheitsrichtlinien, Schutzbedarfsklassen, Sicherheitsbereichen und -zonen etc. zur Herstellung der Konformität der Netzwerklandschaft mit dem Sicherheitsregelwerk der Gesamtorganisation u.a. (siehe Leistungsbeschreibung)
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
Implementierung technische Architektur
Die Tätigkeiten für die Implementierung der technischen Architektur beziehen sich sowohl auf die Infrastruktur on-premise und Cloud sowie auf das Netzwerk. Für dieses Los ist es essenziell, die technischen Subdomänen innerhalb der technischen Architektur unter Berücksichtigung der Belange von Informationssicherheit, Datenschutz und Compliance zu managen und zu implementieren. Dies sind u.a. AD, Identity & Access Management, Cloud, Citrix, Datenbanken, Server, Storage, Netzwerk Firewall inkl. Zoning sowie die übergreifende SAP / Non SAP / Cloud Integration.
Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz
1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des
§134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).