Planung Sanierung Kehrwiederspitze Referenznummer der Bekanntmachung: KWS 098
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rege.hamburg
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Sanierung Kehrwiederspitze
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH mit dem Projektmanagement und der Wahrnehmung der Bauherrenfunktion zur Sanierung der Kaimauer der Kehrwiederspitze beauftragt. Die ReGe handelt namens und auf Rechnung des LIG.
Die Kaimauer umgibt eine Landspitze, welche zum Großteil als Freifläche genutzt wird. Des Weiteren befindet sich dort das historische Gebäude der Hafenpolizei. Die Länge der Kaimauer beträgt ca. 184 m; sie unterliegt dem Tideeinfluss der Elbe. Die historische Kaikonstruktion wurde 1878 bzw. 1883 errichtet. Seit den 1970er Jahren erfolgten in den verschiedenen Bereichen um die Kehrwiederspitze über die Jahre unterschiedliche Sanierungen.
Statische Nachrechnungen haben ergeben, dass für die Kaimauern keine ausreichenden Sicherheiten nach den aktuellen Regeln der Technik erreicht werden. Es besteht demnach ein Sanierungsbedarf.
Auftragsgegenstand ist die Erbringung der Objekt- und Tragwerksplanung für die Sanierung der Kaimauer.
Kehrwiederspitze 1 20457 Hamburg
Die zu vergebenden Planungsleistungen zur Sanierung der Kaimauer umfassen die Leistungen der folgenden Leistungsphasen:
- Leistungsphasen 1 bis 9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Nummer 12.1 HOAI;
- Leistungsphasen 1 bis 6 für die Fachplanung / Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Nummer 14.1 HOAI.
Darüber hinaus sind besondere und zusätzliche Leistungen gemäß Leistungsbild zu erbringen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, s.u.
Stufe 1:
- Leistungsphasen 1-3 gem. § 43 HOAI
- Leistungsphasen 1-3 gem. § 51 HOAI
- Besondere und zusätzliche Leistungen
Stufe 2:
- Leistungsphasen 4-7 gem. § 43 HOAI
- Leistungsphasen 4-6 gem. § 51 HOAI
- Besondere und zusätzliche Leistungen
Stufe 3:
- Leistungsphasen 8-9 gem. § 43 HOAI
- Besondere Leistungen
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht auch bei Bedarf nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieurinnen/Ingenieure oder Architektinnen/Architekten aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (=Zulassungsbereich):
1. Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigte sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur oder Architektin/Architekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt / Ingenieur verfügt.
2. Juristische Personen, die am Tag der Bekanntmachung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s.o.) gestellt sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Hierfür ist zwingend der Bewerbungsbogen, der zum Download bereitsteht, auszufüllen und über die Plattform elektronisch einzureichen.
1. Nachweis (oder Erklärung zu) einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut in Form einer Kopie der Versicherungspolice nicht älter als 12 Monate mit Deckungssummen von mind. 2,0 Millionen Euro für Personenschäden und von mind. 2,0 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen muss; bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden. Als Nachweis ausreichend ist die verbindliche Erklärung (nicht älter als 12 Monate) der vorgenannten Versicherer, dass entsprechender Versicherungsschutz im Zuschlagsfalle zur Verfügung gestellt wird. (kein Vordruck)
2. Erklärung über den Umsatz des Bewerbers (netto, ohne Umsatzsteuer) aus Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. Teil 3, Abschnitt 3, § 41 ff. HOAI sowie Leistungen der Fachplanung / Tragwerksplanung gem. Teil 4, Abschnitt 1, § 49 ff. HOAI in den Geschäftsjahren 2018, 2019 u. 2020.
Mindestbedingung:
Der Umsatz mit Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. § 41 HOAI und Leistungen der Fachplanung / Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI in den Geschäftsjahren 2018, 2019 u. 2020 muss im Mittel mindestens 1,5 Mio. EUR (netto) pro Jahr erreicht haben.
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Summe dieser Umsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer einzeln anzugeben. (Vordruck)
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Hierfür ist zwingend der Bewerbungsbogen, der zum Download bereitsteht, auszufüllen und über die Plattform elektronisch einzureichen.
1. Erklärung zur Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen in den Kalenderjahren 2018, 2019 u. 2020.
2. Darstellung von vergleichbaren Referenzprojekten für die Planung einer Kaimauersanierung (Vordrucke - für jede Referenz gesondert auszufüllen)
Hinweis: Die Zahl der einzureichenden Referenzen ist nicht der Höhe nach begrenzt.
Die Wertungssystematik für die Referenzen, insbesondere die degressive Wichtung wird in dem anliegenden Dokument "Eignungswertung" erläutert.
zu 1.
Es sind für jedes Kalenderjahr mindestens 10 festangestellte Ingenieure/-innen nachzuweisen.
zu 2.
Der Beginn der Planungsleistungen des Referenzprojektes muss nach dem Stichtag 01.01.2010 erfolgt sein. Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die baulich umgesetzt werden oder bereits fertiggestellt sind, d.h. der Baubeginn muss bereits erfolgt sein.
Sofern das Referenzprojekt in einer Planungsgemeinschaft oder anderweitig mit anderen Planern bearbeitet wurde, muss der Anteil des Bewerbers mindestens 50 % der Objekt- und Tragwerksplanung in jeder der Leistungsphasen 2 und 3 ausmachen.
Die einzureichenden Referenzen zur Spundwandsicherung müssen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Baukosten (netto) >= [Betrag gelöscht] EUR
- Planung einer rückverankerten Spundwandkonstruktion (inkl. Ertüchtigung oder Neubau des Tragwerks)
- Planungsleistungen mindestens Leistungsphasen 2 u. 3 gemäß § 43 HOAI (Objektplanung Ingenieurbauwerke)
- Planungsleistungen mindestens Leistungsphasen 2 u. 3 gemäß § 51 HOAI (Fachplanung / Tragwerksplanung)
Im Zuschlagsfall: Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 2,0 Millionen Euro für Personenschäden und mind. 2,0 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6GR9B7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestensbis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der benannten Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".