Rahmenvertrag Fachplanung im Bereich der Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 der technischen Ausrüstung. Referenznummer der Bekanntmachung: 4200414
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE118714904
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.desy.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Fachplanung im Bereich der Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 der technischen Ausrüstung.
Rahmenvertrag für die planerische Unterstützung der DESY Fachabteilung MKK im Bereich der Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 der technischen Ausrüstung.
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Notkestraße 85
22607 Hamburg
Deutschland
Planerische Unterstützung der DESY DESY Fachabteilung MKK im Bereich der Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 der technischen Ausrüstung. Der AN übernimmt dabei Leistungen oder Teilleistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 9 § 53 HOAI 2021.
Die planerischen Aufgaben können in grob drei Bereiche unterteilt werden:
- Umbau und Anpassung von Nutzeranlagen
- Sanierung, Umbau und Erweiterung der Infrastruktur
- Sanierung von Bestandsanlagen (Gebäude)
- Kleiner Neubauten
- Konzeptstudien
- Teilleistungen als Unterstützung und / oder Beratung
Je nach Größe und Umfang der Maßnahmen gehen die Bereiche fließend in einander über.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.02.2022 und hat eine Laufzeit von einem Jahr bis zum 31.01.2023.
Optional kann der Vertrag danach dreimal um ein Jahr durch DESY verlängert werden. Diese optionale Vertragsverlängerung tritt in Kraft, wenn DESY den Vertrag nicht 3 Monate vor eigentlichem Ablauf in Schriftform gekündigt hat. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 31.01.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über die Berechtigung des Vertretungsberechtigten, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB); - Referenzen der letzten 3 Jahre über bereits erbrachte Leistungen der geforderten Art mit Angabe der Adresse und Ansprechpartner - Angabe der Verfügbarkeit der Projektmitarbeiter vor Ort beim DESY inkl. Darstellung der Sicherstellung - Darstellung/ Konzept der zeitlichen Verfügbarkeit der Projektverantwortlichen - Eigenerklärung Erfüllung der Anforderungen gemäß Punkt 4 des Leistungsverzeichnisses - Eigenerklärung zur Mitarbeiteranzahl für die geforderten Planungsleistungen
- Eigenerklärung über eventuelle Nachunternehmerleistungen
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
- Referenzen der letzten 3 Jahre über bereits erbrachte Leistungen der geforderten Art mit Angabe der Adresse und Ansprechpartner
- Angabe der Verfügbarkeit der Projektmitarbeiter vor Ort beim DESY inkl. Darstellung der Sicherstellung
- Darstellung/ Konzept der zeitlichen Verfügbarkeit der Projektverantwortlichen
- Eigenerklärung Erfüllung der Anforderungen gemäß Punkt 4 des Leistungsverzeichnisses
- Eigenerklärung zur Mitarbeiteranzahl für die geforderten Planungsleistungen
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ort: Hamburg
Land: Deutschland
a) Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die geplante Auftragsvergabe an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
b) § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.desy.de