Regelprüfung u. Ist-Bestandsaufnahme des Baumbestandes Referenznummer der Bekanntmachung: VG-113-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10367
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regelprüfung u. Ist-Bestandsaufnahme des Baumbestandes
Regelprüfung und Ist-Bestandsaufnahme des Baumbestandes
Berlin
Regelprüfung u. Ist-Bestandsaufnahme des Baumbestandes:
Regelprüfung + Dokumentation im Baumkataster + Baumnummer-Plättchen einkaufen und anbringen bei Verlust, Beschädigung bzw. Neuaufnahmen von Baummarkierungen
Ersterfassung zusätzliche Bäume + Regelprüfung + Koordinatenerfassung + Baumnummer-Plättchen einkaufen und anbringen (an bisher noch nicht erfassten Bäumen)
in unseren folgenden Beständen:
HOWOGE-Bestand KUZ Alt-Lichtenberg
HOWOGE-Bestand KUZ Karlshorst
HOWOGE-Bestand KUZ Am Fennpfuhl inkl. Servicebüro Buch
HOWOGE-Bestand KUZ Warnitzer Bogen
HOWOGE-Bestand KUZ Ostseeviertel
Menge ca. 28.100 Stk.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regelprüfung Baumbestand
Ort: Herrsching am Ammersee
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 82211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestellemit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantragbei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4,161 Abs. 1 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland