Lagerung, Transport und Hängung von Kunstexponaten Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-081-13-IK4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lagerung, Transport und Hängung von Kunstexponaten
Lagerung, Transport und Hängung von Kunstexponaten
Berlin
Gegenstand des Rahmenvertrages sind die Lagerung, der Transport und die Hängung von Kunstexponaten aus der Kunstsammlung des Deutschen Bundestages. Etwa 3.000 Gemälde, Grafiken, Fotografien Skulpturen und Kunst-am-Bau-Modelle müssen zentral vom Auftragnehmer in einem Kunstlager gelagert werden, hinzu kommt die Lagerung von 20 - 30 Leihnamen. Weiter ist vom AN ein Zollfreihandelslager für ca. 30 Exponate anderer Eigentümer zu stellen. Zudem sind Transporte und Hängungen im Zusammenhang mit den Ankaufssitzungen zu erbringen. Die Kunstsammlung wird als Artothek gehandhabt. Das heißt, die Exponate müssen fachgerecht gelagert, Leihnehmern vorgezeigt, in die Liegenschaften des Deutschen Bundestages transportiert, dort gehängt und wieder abgenommen und zurücktransportiert werden. Kunstexponate werden zu und von den Ausstellungen oder Leihgebern innerhalb Berlins, Deutschlands sowie nach Brüssel und Straßburg transportiert und dort aufgestellt oder aufgehängt beziehungsweise abgebaut oder abgehängt. Gelegentlich sind auch Gegenstände der politisch-parlamentarischen Ausstellungen (Ausstellungssysteme) zu lagern, zu hängen, abzunehmen oder zu transportieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lagerung, Transport und Hängung von Kunstexponaten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12459
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.