Sichere Zustellung von eGK und PIN/PUK Briefen Referenznummer der Bekanntmachung: OV-BE-006/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mobil-krankenkasse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sichere Zustellung von eGK und PIN/PUK Briefen
Die gesetzlichen Krankenkassen sind gemäß § 336 Absatz 5 Nr. 1 und Nr. 4 SGB V verpflichtet, ein sicheres Verfahren für die Zustellung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder eines PIN-/PUK-Briefes für ihre Versicherten bereitzustellen.
Betriebskrankenkasse Mobil Oil Hühnerposten 2 20097 Hamburg
Der Auftragnehmer übernimmt beginnend mit Zuschlagserteilung die sichere Zustellung der eGK bzw. PIN/PUK-Briefe an die Versicherten der Mobil Krankenkasse, die sich für die Übergabe-/Identifikationsvariante des § 336 Absatz 5 Nr. 1 oder § 336 Abs. 5 Nr. 4 SGB V entschieden haben. Die Zustellung muss die Anforderungen des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz erfüllen.
Zweimal um 12 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sichere Zustellung von eGK und PIN/PUK Briefen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 10317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 30 / 627811154
Fax: +49 30 / 627811156
Internet-Adresse: www.deutschepost.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDLRL5V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rügen nach § 160 GWB sind zwingend als solche zu kennzeichnen.
Werden vom Bewerber im Vergabeverfahren Verstöße gegen Vergabevorschriften erkannt, so hat er dieseinnerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits in der Bekanntmachung eines europaweitenVergabeverfahrens erkennbar sind, hat der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüberder Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat der Bewerberspätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.
Bewerber können innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Betriebskrankenkasse Mobil Oil,der Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes beimBundeskartellamt einreichen.
Für das Nachprüfungsverfahren gelten §§ 160 ff. GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland