Versanddienstleistung Sperrkennwort Referenznummer der Bekanntmachung: bdr - ECA-2021-060
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Versanddienstleistung Sperrkennwort
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erbringung von Briefdienstleistungen (Abholung und Versand) für den Auftraggeber.
Abholung und Versand in die Leitregionen 0, 1 und 2 sowie weltweiter Versand
Bundesweiter Versand - Abholungsort wird noch bekannt gemacht
Abholung und Versand in die Leitregionen 0, 1 und 2 sowie weltweiter Versand
Abholung und Versand in die Leitregionen 3, 4 und 5
Bundesweiter Versand - Abholungsort wird noch bekannt gemacht
Abholung und Versand in die Leitregionen 3, 4 und 5
Abholung und Versand in Leitregionen 6, 7, 8 und 9
Bundesweiter Versand - Abholungsort wird noch bekannt gemacht
Abholung und Versand in Leitregionen 6, 7, 8 und 9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abholung und Versand in die Leitregionen 0 und 1 sowie weltweiter Versand
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abholung und Versand in die Leitregionen 2, 3, 4 und 5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abholung und Versand in die Leitregionen 6, 7, 8 und 9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4) angegebene Wert sollte daher missachtet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAR9GQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]