Architektenleistungen für den Umbau und Erweiterung der Kita "Raupe Nimmersatt"
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12277
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awo-promensch.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen für den Umbau und Erweiterung der Kita "Raupe Nimmersatt"
Planungsleistungen aus dem Leistungsbild Gebäude und Innenräume (§ 33ff. HOAI, in Verbindung mit Anlage 10) für den Umbau und Erweiterung der Kita "Raupe Nimmersatt" in der Marchwitzastr. 47-49, 12681 Berlin. Beauftragt werden mit Vertragsschluss die HOAI-Leistungsphasen 2-5 (Leistungsstufen 1-2).
Marchwitzastr. 47-49, 12681 Berlin
Auf dem Gebiet „Marzahn Südspitze“, in der Marchwitzastr. 47-49 in 12681 Berlin liegt eine Kindertagesstätte „Raupe Nimmersatt“. Das Gebäude einschl. der Außenanlagen befindet sich im Besitz des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf und wurde zum 01.01.2005 an die AWO pro:mensch gGmbH zur Nutzung übertragen. Das Gebäude und das Außengelände werden zurzeit als Kindertagesstädte mit bis zu 195 Plätzen genutzt. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen 3-geschossigen SK- Typenbau aus dem Jahre 1978. Das Gebäude ist ein klassischer Plattenbau.
Das vorhandene Gebäude soll so umgebaut werden, dass es den erhöhten Ansprüchen an die Barrierefreiheit und die Inklusion entspricht. Es soll eine multifunktionale und nachbarschaftliche Nutzung von Gebäude und Freifläche entstehen, die neben ihrer Nutzung als Kindertagesstätte auch einen besonderen Mehrwert für eine nachhaltige Entwicklung des Stadtquartiers und die Bedürfnisse aller Bewohnergruppen in Hinblick auf Multifunktionalität und Gendergerechtigkeit (z.B. Mehrfachnutzung von Gebäude- und Freiflächenbereich) hat. In der direkten Umgebung besteht ein Bedarf an Kitaplätzen.
Für Planungsleistungen für den Umbau und Erweiterung der Kita "Raupe Nimmersatt" in der Marchwitzastr. 47-49, 12681 Berlin wird ein geeignetes Planungsbüro gesucht.
Gem. Vorgaben des Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerung“ soll das Bauvorhaben als Ökologisches Modellvorhaben mit Übergabe spätestens 2025 erfolgen.
Durch das Planungsbüro bzw. Planungsteam sind folgende Leistungsbilder zu bearbeiten:
Gebäude und Innenräume (§ 33ff. HOAI, in Verbindung mit Anlage 10);
Beauftragt werden mit Vertragsschluss die HOAI-Leistungsphasen 2-5 (Leistungsstufen 1-2)
Beauftragt werden mit Vertragsschluss die HOAI-Leistungsphasen 2-5 (Leistungsstufen 1-2) mit folgenden Optionen:
▪ Stufe 3 (Leistungsphasen 6-7) ▪ Stufe 4 (Leistungsphase 8) ▪ Stufe 5 (Leistungsphase 9) Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, müssen die Leistungsbilder dementsprechend angepasst werden.
Die „Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“ ist in der Projektarbeit durchgängig zu berücksichtigen. Kenntnisse werden vorausgesetzt.
Die ABau kann eingesehen werden unter:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architektenleistungen für den Umbau und Erweiterung der Kita "Raupe Nimmersatt"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen,
2) Die vorstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. d. h., dass im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zwingend ein Bieterfragebogen auszufüllen ist sowie alle geforderten Nachweise eingereicht werden müssen,
3) Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bieterfragebogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird,
4) Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Angebotes anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter,
dem Bieter die erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern,
5) Erfüllt der Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“), so muss er dessen Eignung bereits mit Angebotsabgabe nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise – soweit er sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft- und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen,
6) Auf der Internetseite https://www.subreport.de/E46624231 werden zu dieser Ausschreibung bei Bedarf Unterlagen aktualisiert bzw. Frage-Antwortlisten zum download erstellt. Registrierte Bieter werden auf Änderungen automatisch hingewiesen. Es obliegt nicht registrierten Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen,
7) Bieterfragen können bis zum in den Ausschreibungsunterlagen genannten Termin gestellt werden und müssen über die Plattform subreport.de eingereicht werden,
8) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen,
9) Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zurügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland