Konzeption und Realisierung des Relaunch www.baua.de und des Hostings, Providings sowie technischer und redaktioneller Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Internetangeboten der BAuA Referenznummer der Bekanntmachung: 2016-OJS032-051989-de

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10317
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://baua.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Konzeption und Realisierung des Relaunch www.baua.de und des Hostings, Providings sowie technischer und redaktioneller Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Internetangeboten der BAuA

Referenznummer der Bekanntmachung: 2016-OJS032-051989-de
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72413000 Website-Gestaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Konzeption und Realisierung des Relaunch www.baua.de und des Hostings, Providings sowie technischer undredaktioneller Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Internetangeboten der BAuA - 518737-Kr

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Konzeption,Beratung, Realisierung, Hosting und Providing sowie technische und redaktionelle Betreuung ihres Internetangebotes — insbesondere die zentrale Plattform www.baua.de, aber auch Satellitenseiten sowie perspektivisch/optional Social Media-Kanäle und Apps.

Vertragslaufzeit: 4 Jahre.

Verlängerungsoption: max. 1 Jahr.

Unter Berücksichtigung des Corporate Designs der BAuA sollen insbesondere das Gestaltungs- und Kommunikationskonzept sowie weitere Teilkonzepte entwickelt und umgesetzt werden. Dazu soll zu Leistungsbeginn die Internetseite www.baua.de (inklusive der englischen Sprachversion) vom Auftragnehmer auf ein neues Content Management System migriert werden (derzeit GSB7 PreRelease). Als künftiges CMS wird der GSB7 präferiert. Der Bieter kann auch ein alternatives CMS vorschlagen, dass den Anforderungen der Ausschreibung entspricht.

Auf der Grundlage einer Reihe von Schwerpunktkonzepten soll ein umfassender Relaunch der Website realisiert werden (Phase I). Dabei müssen alle (für die Migration vorgesehenen/relevanten) Inhalte,integrierten Funktionen und Anwendungen vollständig übernommen und deren Weiterbetrieb sowie Pflege sichergestellt werden. Außerdem muss gewährleistet werden, dass Sonderapplikationen und statische Angebote inklusive der Mailinglisten- und Bestellservices übernommen werden. Die nach der Veröffentlichung der neuen BAuA-Internetseite erforderlichen weiteren fortlaufenden Dienstleistungen (Phase II) umfassen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

— Konzeption und Gestaltung;

— Redaktionelle Betreuung und inhaltliche Entwicklung;

— Technischer Betrieb und Weiterentwicklung.

Die Satellitenseiten sollen zunächst ohne Neukonzeption und mit dem bisherigen Layout sukzessive – spätestens bis Ende 2016 – in das Hosting des neuen Dienstleisters und grundsätzlich ebenfalls in den GSB7 überführt werden – sofern nicht bis dahin bereits geschehen – bzw. in ein alternatives.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 032-051989

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Konzeption und Realisierung des Relaunch www.baua.de und des Hostings, Providings sowie technischerund redaktioneller Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Internetangeboten der BAuA

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
16/12/2015
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.

Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/11/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72413000 Website-Gestaltung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) hat der Bundesrat am 25.6.2021 dem Regelungsentwurf der „Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte“ (Drucksache 404/21) zugestimmt (Drucksache 404/21 (Beschluss)).

Die Bundesstelle für Chemikalien, ein Fachbereich der BAuA, ist nach dem Chemikaliengesetz die zuständige deutsche Behörde zur Umsetzung der EU-Verordnungen. Sie ist u.a. Ansprechstelle für die Meldung von Biozidprodukten nach der nationalen Biozid-Meldeverordnung.

Sie stellt zur elektronischen Erfassung von Biozidprodukten (eBIOMELD) nach der Verordnung über die Meldung von Biozidprodukten nach dem Chemikaliengesetz (ChemBiozidMeldeV) ein Online-Meldeverfahren bereit.

Zur Umsetzung der mit dem o.a. Bundesratsbeschluss verbundenen Übergangsregelungen und Änderungen des Meldeverfahrens sind Anpassungen und Erweiterungen des elektronischen Meldeverfahrens zum 01.01.2022 notwendig. Diese neuen Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt waren, sind nicht Teil der kontinuierlichen Weiterentwicklung und müssen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften durch Auftragsänderung beauftragt werden.

Die Vertragsänderung ist gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 und 3 GWB darf der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags (50 Prozent= [Betrag gelöscht] Euro netto) erhöht werden. Der geschätzte Auftragswert der Vertragsänderung beträgt [Betrag gelöscht] Euro netto. Die Voraussetzungen sind somit erfüllt.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 72
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Für die Neuvergabe zum 1.1.21 waren zur Erstellung der Leistungsbeschreibung unbedingt erforderliche Daten im Vorfeld durch eine Befragung zu ermitteln. Aufgrund der Corona-Epidemie konnte diese Befragung nicht durchgeführt werden. Die Daten lagen für die Ausschreibung somit nicht rechtzeitig vor. Die Verlängerung erfolgte gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB. Siehe diesbezügliche Veröffentlichung.

VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Zur Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) hat der Bundesrat am 25.6.2021 dem Regelungsentwurf der „Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte“ (Drucksache 404/21) zugestimmt (Drucksache 404/21 (Beschluss)).

Die Bundesstelle für Chemikalien, ein Fachbereich der BAuA, ist nach dem Chemikaliengesetz die zuständige deutsche Behörde zur Umsetzung der EU-Verordnungen. Sie ist u.a. Ansprechstelle für die Meldung von Biozidprodukten nach der nationalen Biozid-Meldeverordnung.

Sie stellt zur elektronischen Erfassung von Biozidprodukten (eBIOMELD) nach der Verordnung über die Meldung von Biozidprodukten nach dem Chemikaliengesetz (ChemBiozidMeldeV) ein Online-Meldeverfahren bereit.

Zur Umsetzung der mit dem o.a. Bundesratsbeschluss verbundenen Übergangsregelungen und Änderungen des Meldeverfahrens sind Anpassungen und Erweiterungen des elektronischen Meldeverfahrens zum 01.01.2022 notwendig. Diese neuen Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt waren, sind nicht Teil der kontinuierlichen Weiterentwicklung und müssen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften durch Auftragsänderung beauftragt werden.

Die Vertragsänderung ist gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 und 3 GWB darf der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags (50 Prozent= [Betrag gelöscht] Euro netto) erhöht werden. Der geschätzte Auftragswert der Vertragsänderung beträgt [Betrag gelöscht] Euro netto. Die Voraussetzungen sind somit erfüllt.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Zur Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) hat der Bundesrat am 25.6.2021 dem Regelungsentwurf der „Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte“ (Drucksache 404/21) zugestimmt. Die Bundesstelle für Chemikalien, ein Fachbereich der BAuA, ist nach dem Chemikaliengesetz die zuständige deutsche Behörde zur Umsetzung der EU-Verordnungen. Sie ist u.a. Ansprechstelle für die Meldung von Biozidprodukten nach der nationalen Biozid-Meldeverordnung. Sie stellt zur elektronischen Erfassung von Biozidprodukten (eBIOMELD) nach der Verordnung über die Meldung von Biozidprodukten nach dem Chemikaliengesetz (ChemBiozidMeldeV) ein Online-Meldeverfahren bereit. Zur Umsetzung der mit dem o.a. Bundesratsbeschluss verbundenen Übergangsregelungen und Änderungen des Meldeverfahrens sind Anpassungen und Erweiterungen des elektronischen Meldeverfahrens zum 01.01.2022 notwendig. Sie waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR