Planung BIM Bleichrode, Werther und Artern Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42743
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung BIM Bleichrode, Werther und Artern
Leipzig
Planungsleistungen mit BIM VSt Artern Lph 1-4 mit Option Lph 5 - 8:
planungsbegleitende Vermessungsleistungen,Objektplanung Verkehrsanlagen, Techn. Ausrüstung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen mit BIM VSt Bleicherode, Werther, ArternLos 3
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51063
Land: Deutschland
Ort: Hsannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30559
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leistungszeitraum incl. Optionen bis 22.03.2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Leipzig
Planungsleistungen mit BIM VSt Artern Lph 1-4 mit Option Lph 5 - 8:
planungsbegleitende Vermessungsleistungen,Objektplanung Verkehrsanlagen, Techn. Ausrüstung
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Nt 17 Änderung des Trassierungsentwurfes in Los 3, Vst. Artern
Der Nachtrag entsteht aufgrund einer Notwendigkeit des Vorliegens eines genehmigten Trassierungsentwurfes als Planungsgrundlage für eine Verkehrsstation. Im Rahmen der Vermessung wurde festgestellt, dass der vorliegende Trasssierungsentwurf nicht mehr aktuell war und überarbeitet werden muss. Der Nachtrag enthält die Erstellung des genehmigungsfähigen Trassierungsentwurfes. Ein Wechsel des AN für diese Teilleistung erfordert Zusätzliche Schnittstellen zu innerbetrieblichen Abläufen innerhalb des Planungsbüros und DB Netz, zusätzlicher Aufwand durch die Grundlagenermittlung, Fahrtkosten und neu abzustimmende Sicherungsleistungen.