Bundesversammlung Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-227-16-IK3
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesversammlung
Personelle und technisch unterstützende Organisation, Ausstattung und Begleitung der Bundesversammlung des Deutschen Bundestages
Berlin - Mitte
Vertragsgegenstand ist die personelle und technisch unterstützende Organisation, Ausstattung und Begleitung der Durchführung der 17. Bundesversammlung im Deutschen Bundestag (DBT) unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Sitzung geltenden Einschränkungen und Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie.
Der üblicherweise genutzte Sitzungsort, der Plenarsaal des Reichstagsgebäudes, bietet nicht ausreichend Platz, um pandemiebedingte Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen wie zum Beispiel Abstände zwischen den einzelnen Sitzplätzen und kontaktarme Wege ausreichend berücksichtigen zu können. Daher ist geplant die Versammlung im Paul-Löbe-Haus (PLH) des Deutschen Bundestages abzuhalten. Zu diesem Zweck muss das PLH temporär zu einem pandemiegerechten Versammlungsraum ertüchtigt und gegebenenfalls durch einen temporären Zeltbau im Außenbereich, auf dem Platz der Republik, für zum Beispiel Fraktionssitzungen ergänzt werden. Ferner sind verschiedene Sitzungssäle hybride, bidirektional technisch auszustatten und auch personell zu begleiten, dies betrifft unter Umständen Räumlichkeiten im Reichstagsgebäude, Jacob-Kaiser-Haus und Marie-Elisabeth-Lüders-Haus.
An der eintägigen Veranstaltung nehmen circa 1600 bis circa 2000 Personen teil beziehungsweise wirken mit.
Die Bindefrist endet am 31.01.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
a. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
b. Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
c. Eigenerklärung über die Anmeldung in einer Berufsgenossenschaft (Punkt 3.1.2 des Angebotsvordrucks).
d. Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
e. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
f. Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung) erbrachte Leistungen im Bereich der Event-Organisation und der Organisation von Kulturveranstaltungen. Die Leistungen müssen vergleichbar sein hinsichtlich Art der Leistung und der Dauer des Auftrages. Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks).
g. Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
h. Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
i. Ausgefülltes Formular der durchgeführten Ortsbesichtigung (siehe oben Punkt 6 sowie Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
j. Vorlage eines technischen Konzeptes. In diesem Konzept hat der Bieter vollständige Ausführungen zu machen. Eine Berücksichtigung von Inhalten aus sonstigen Teilen des Angebotes, Verweisen auf bekannte Unterlagen oder sonstige als bekannt vorausgesetzte Erkenntnisse der Auftraggeberin erfolgt bei der Prüfung der Realisierungskonzepte nicht.
Das Konzept ist mit dem Angebot einzureichen. Das Konzept wird gemäß § 56 Absatz 2 Satz 2 VgV nicht nachgefordert. Ein nicht eingereichtes Konzept führt zum Ausschluss des Angebotes. Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen sind:
Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und Sachschäden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Unterlagen, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt werden:
Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich.
- Mit dem Angebot ist ein Technisches Konzept einzureichen, welches gemäß § 56 Absatz 2 Satz 2 VgV nicht nachgefordert wird.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.