Barrierefreier Ausbau Verkehrsstation Sünching mit Gleiserneuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53648

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Barrierefreier Ausbau Verkehrsstation Sünching mit Gleiserneuerung

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53648
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Los 1 Verkehrsstation, Ingenieurbau, Mittelbahnsteig

Los 2 Gleiserneuerung Gleis 1

Los 3 Gleiserneuerung Gleis 2

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

93104 Sünching

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Barrierefreier Ausbau Bahnhof Sünching mit Gleisen Gleis 1 und 2

Die Hauptleistungen des Projektes beinhalten umfangreiche Gleiserneuerungen sowie die komplett neue Errichtung eines Mittelbahnsteiges. Zusätzlich dazu, soll eine neue Personenunterführung im Schutze zweier Hilfsbrücken samt Treppenaufgängen und Aufzugsschächten in Stahlbetonbauweise errichtet werden.

Sowohl der Mittelbahnsteig als auch die Unterführung erhalten eine neue Beleuchtung.

Die Gleis-/ und Bahnsteiganlagen erhalten eine neue Entwässerung (Tiefenentwässerung,Versickerungsanlagen)

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 157-416950
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Barrierefreier Ausbau Verkehrsstation Sünching mit Gleiserneuerung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/11/2021
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Essenbach/Altheim
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Ergänzung zu I.1) weiterer Auftraggeber: DB Netz AG, Produktionsdurchführung Regensburg, Martin-Luther-Straße 8, 93047 Regensburg

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/11/2021