Laufflächenkonditionieranlage für Straßenbahntyp GT6 ZR Referenznummer der Bekanntmachung: FEM1-0542-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Laufflächenkonditionieranlage für Straßenbahntyp GT6 ZR
Laufflächenkonditionieranlage für Straßenbahntyp GT6 ZR
Berlin
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beabsichtigen bis zu 45 GT6-Zweirichtungsfahrzeuge (GTZ) zusätzlich zur vorhandenen Spurkranzschmieranlage (SKS) mit je einer Laufflächenkonditionieranlage (LFK) auszurüsten.
Mit LFK soll der Stick-Slip Effekt bei Kurvenfahrt und damit die Lärmemission durch Kurvenquietschen deutlich reduziert werden. Die SKS reduziert den Schienen- und Radverschleiß.
Außerdem wird im Zuge der Umrüstung ein neuer Kompressor eingesetzt. Dieser muss die SKS, die LFK und die Hublifte mit Druckluft versorgen. Der Austausch der Kompressoren ist unter anderem notwendig, da die aktuell verwendeten Aggregate nicht mehr lieferbar sind.
Nach Abschluss der Umrüstungen müssen alle GTZ mit gleichen LFK- und Kompressoranlagen ausgerüstet sein. So soll der Instandhaltungsaufwand reduziert und die Ersatzteilbevorratung optimiert werden.
Die BVG beabsichtigt vor Freigabe der Serienfertigung ein einjähriges Test- und Erprobungsprogramm mit 5 ersten Fahrzeugen durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausfüllen der Eigenerklärung zur Eignung mit:
- Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
- Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG
- Erklärung zum KRG
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Eigenerklärung zur Eignung
- Erklärung zu Umsätzen
Die vorgenannte Unterlage ist den den Vergabeunterlagen beigefügt.
Eigenerklärung zur Eignung (Unterlage ist den den Vergabeunterlagen beigefügt)
Muss Anforderungen:
- Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen
1. Verbindliche Erklärung, dass der Bewerber nach EN ISO 9001 oder gleichwertig zertifiziert ist.
2. Es können zu den bestehenden Fahrzeugen keine Zeichnungen und Unterlagen des Fahrzeugherstellers zur Verfügung gestellt werden. Der Bieter muss sicherstellen, dass er die notwendigen Unterlagen und Berechnungsgrundlagen selbst beschafft oder vorrätig hat.
Nach Bedarf hat der AG das Recht sich die entsprechenden Unterlagen von dem Bieter zeigen zu lassen.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nachfolgende Unterlagen/ Angaben sind bei Angebotsabgabe abzugeben:
- Konzept gemäß Punkt 4 der Leistungsbeschreibung
- technische Unterlagen zur Umrüstung der Fahrzeuge - sofern vorhanden
- konstruktive Umsetzung der Nachrüstung inkl. neuer Druckluftversorgung - sofern vorhanden
- Nachweis der Zulässigkeit des Konditionierungsmittels
- Zeitplan unter Einbeziehung des AG mit folgenden Terminen:
* Umrüstungsbeginn des ersten Prototypens
* Umrüstungsdauer der 5 Prototypen [Anzahl der Tage pro Fahrzeug]
Unter den mit dem AG abgestimmten Rahmenbedingungen ist ein Zeitplan für alle relevanten Punkte des Umrüstungsprojekts zu erstellen. Die Feinterminierung wird mit dem jeweiligen Lieferanten des Prototyps abgestimmt. Anhand des Zeitplans und der konkreten Ausführung der Umrüstung werden AG und AN sich zu konkreten Umbauorten abstimmen, um auch die betrieblichen Aspekte zu berücksichtigen.
Weitere Angaben sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.