Einführung einer Software für die integrierte Angebotsplanung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0593-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung einer Software für die integrierte Angebotsplanung
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beabsichtigen die Einführung einer Software für die integrierte Angebotsplanung und Leistungsabrechnung, nachfolgend als Planungssoftware SOFIA bezeichnet.
Berlin
Die BVG ist das öffentliche Personennahverkehrsunternehmen Berlins und betreibt ein Netz mit über 190 Bus-, Straßenbahn- und U-Bahnlinien im Tagesverkehr sowie über 80 Linien im Nachtverkehr.
Aktuell werden die Aufgaben im Rahmen der Angebotsplanung und Leistungsabrechnung bei der BVG weitgehend manuell mit punktueller Unterstützung einzelner, jedoch nicht integriert arbeitender Teilsysteme durchgeführt. Die Angebotsplanung insbesondere der qualitative und quantitative Vergleich von Planungsvarianten erfolgt derzeit mit ungenügender IT-Unterstützung.
Die BVG hat sich daher das Ziel gesetzt, diese Prozesse weiter zu standardisieren, indem sie in einem integrierten standardisierten (Angebots-)Planungssystem (SOFIA) abgebildet und durch qualifizierte IT-gestützte Methoden und Algorithmen unterstützt werden. Damit soll eine höhere Effizienz der Planungsprozesse bei gleichzeitiger Erhöhung der Planungsqualität und -transparenz insbesondere in Bezug auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der betrieblichen Umsetzung erreicht werden.
Die Standardsoftware SOFIA hat zum Ziel, im Sinne der vorgenannten Aspekte die Planungsschwerpunkte:
• Einlesen von Daten,
• Netz- und Linienplanung,
• Anschlussplanung,
• Fahrzeitenplanung,
• Vergleichen und Weiterentwickeln von Varianten sowie
• Erstellung der Schnittstellendokumente und Export der Daten
in einem System abzubilden und durch qualifizierte Funktionen, Methoden und Algorithmen zu unterstützen. Die mit der Einführung von SOFIA verbundenen Zielstellungen werden im Folgenden für die einzelnen Planungsschwerpunkte näher erläutert.
Der Beschaffungsgegenstand gemäß Vergabeunterlagen ist die Überlassung, Erstellung bzw. Anpassung von Software auf der Grundlage eines Werkvertrages und die Pflege nach Abnahme für eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren und einen weiteren optionalen Vertragszeitraum von 2 Jahren.
Der Beschaffungsgegenstand gemäß Vergabeunterlagen ist die Überlassung, Erstellung bzw. Anpassung von Software auf der Grundlage eines Werkvertrages und die Pflege nach Abnahme für eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren und einen weiteren optionalen Vertragszeitraum von 2 Jahren.
Bewertungkriterien für Teilnahmewettbewerb "BVG Software für die integrierte Angebotsplanung (SOFIA). Diese werden im Detail in der Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb (Dokument BVG_SOFIA-Teilnahmewettbewerb.xlsx) definiert und beschrieben.
Punktebewertung
Die Bewertung erfolgt auf Basis der Anforderungen in den Spalten "Bewertungspunkte".
Die Leistungspunkte ergeben sich aus der erreichten Gewichtigungspunktzahl multipliziert mit den vergebenen Punkten. Die Gewichtungspunkte stellen den Multiplikator mit Faktor 2 oder 3 dar. In die Bewertung fließen die Punkte aus Kennung 3.1 bis 3.5 ein.
3.1 Referenzen Planungssysteme bei vergleichbaren ÖPNV-Unternehmen
Der Bewerber muss mindestens drei abgeschlossene Referenzen zur Anwendung seines Planungssystems bei mit der BVG vergleichbaren (s. 2.2) ÖPNV-Unternehmen nachweisen.
3.2 Vergleichbarkeit der referenzierten ÖPNV-Unternehmen (Verkehrsmittel)
Der Bewerber muss mindestens drei abgeschlossene Referenzen zur Anwendung seines Planungssystems bei ÖPNV-Unternehmen gem. 2.2 mit mindestens zwei verschiedenen Verkehrsmitteln, z.B. Omnibus, Straßenbahn und/oder U-Bahn/Metro nachweisen.
3.3 Vergleichbarkeit der referenzierten ÖPNV-Unternehmen (Linien)
Der Bewerber muss mindestens drei abgeschlossene Referenzen zur Anwendung seines Planungssystems bei ÖPNV-Unternehmen gem. 2.2 mit jeweils mindestens 100 Linien im Sinne des §42 des PBefG nachweisen.
3.4 Vergleichbarkeit der referenzierten ÖPNV-Unternehmen (Fahrzeuge)
Der Bewerber muss mindestens drei abgeschlossene Referenzen zur Anwendung seines Planungssystems bei ÖPNV-Unternehmen gem. 2.2 mit jeweils mindestens 500 Fahrzeugen im Bestand nachweisen.
3.5 Vergleichbarkeit der referenzierten ÖPNV-Unternehmen (Fahrgastfahrten)
Der Bewerber muss mindestens drei abgeschlossene Referenzen zur Anwendung seines Planungssystems bei ÖPNV-Unternehmen gem. 2.2 mit jeweils mindestens 200 Mio. durchgeführten Fahrgastfahrten pro Jahr nachweisen.
Der Beschaffungsgegenstand gemäß Vergabeunterlagen ist die Überlassung, Erstellung bzw. Anpassung von Software auf der Grundlage eines Werkvertrages und die Pflege nach Abnahme für eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren und einen weiteren optionalen Vertragszeitraum von 2 Jahren.
Zusätzliche Angaben zu Nr. II.2.5 der Bekanntmachung:
Die erreichbare Punktzahl für die fachliche Bewertung kann maximal 640 Punkte betragen. Dieser Wert wird auf 100 Punkte normiert (Leistungspunkte=L). Der Gesamtnutzwert, der die Vergabentscheidung begründet, ergibt sich aus Nutzwert N = Leistungspunkte L geteilt durch den Angebotspreis P. Der Angebotspreis wird bei der Berechnung des Nutzwertes in Mio EUR angegeben. Hierbei werden alle Nachkommastellen berücksichtigt. Alle detailierten Informationen befinden sich in der Anlage 16 Bewertungsmatrix.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG
Erklärung zum KRG
Der Bieter erklärt, dass sein Unternehmen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens
2 Mio. EUR verfügt.
1.1 Durchschnittlicher Jahresumsatz
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die Jahre 2018, 2019 sowie 2020 in Euro an.
1.1 Erwartet wird hierbei ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mind. 4 Mio. EUR.
2.1 Personalentwicklung
Benennen Sie die Gesamtzahl der festangestellten Beschäftigten jeweils für die Jahre 2018 bis 2020.
2.2 Referenzen Planungssysteme bei vergleichbaren ÖPNV-Unternehmen
Der Bewerber muss mindestens drei abgeschlossene Referenzen zur Anwendung seines Planungssystems bei mit der BVG vergleichbaren ÖPNV-Unternehmen nachweisen. Ein ÖPNV-Unternehmen gilt hier als vergleichbar, wenn mindestens die folgenden Kriterien erfüllt sind:
1. Betrieb von jeweils mindestens zwei verschiedenen Verkehrsmitteln, z.B. Omnibus, Straßenbahn und/oder U-Bahn/ Metro und
2. Betrieb von jeweils mindestens 100 Linien (regelmäßig verkehrenden Verbindungen) und
3. Jeweils mindestens 500 Fahrzeuge im Bestand und
4. Jeweils mindestens 200 Mio. durchgeführte Fahrgastfahrten/ Jahr
Wenn weniger als drei abgeschlossene Referenzen zur Anwendung des Planungssystems bei mit der BVG vergleichbaren ÖPNV-Unternehmen vorliegen, wird der Bewerber ausgeschlossen.
2.3 Referenzen Planungssysteme im europäischen Raum
Der Bewerber muss mindestens eine abgeschlossene, vergleichbare (s. 2.2) Referenz in Europa nachweisen.
Wenn keine verglichbare Referenz in Europa vorliegt, wird der Bewerber ausgeschlossen.
2.4 Referenz Anwendung des Planungssystems für die strategische Angebotsplanung
Der Bewerber muss mindestens ein vergleichbares (s. 2.2) ÖPNV-Unternehmen als Referenz nachweisen, bei dem das Planungssystem für den Teil "Angebotsplanung" des Planungsprozesses angewendet wird. D.h. es müssen mindestens die Prozesse "Netz- und Linienplanung", "Anschlussplanung" sowie die "Fahrzeitenplanung" vom ÖPNV-Unternehmen angewendet werden.
Wenn keine vergleichbare Referenzen zur Anwendung des Planungssystems bei mit der BVG vergleichbaren ÖPNV-Unternehmen für den Teil "Angebotsplanung" vorliegen, wird der Bewerber ausgeschlossen.
2.5 Sprache
Die Anwendung des Planungssystems und die Projektkommunikation während der Systemeinführung erfolgen in deutscher Sprache.
2.1 Erwartet wird hierbei eine durchschnittliche Zahl der festangestellten Beschäftigten von jeweils mind. 100 Personen.
2.2 Erwartet werden mindestens drei oder mehr abgeschlossene vergleichbare Referenzunternehmen.
2.3 Erwartet werden mindestens ein oder mehr abgeschlossene vergleichbare Referenzunternehmen in Europa.
2.4 Erwartet werden mindestens ein oder mehr abgeschlossene vergleichbare Referenzunternehmen mit Anwendung des Planungssystems für die Prozesse "Netz- und Linienplanung", "Anschlussplanung" und "Fahrzeitenplanung".
2.5 Erwartet wird, dass eine Eigenerklärung zur deutschen Sprache vorliegt.
Gemäß Allgemeine Verfahrenshinweise
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Die Anwendung des Planungssystems und die Projektkommunikation während der Systemeinführung erfolgen in deutscher Sprache.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.1.1 Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung beginnt das Vergabeverfahren "Überlassung, Anpassung und Pflege einer Software für die integrierte Angebotsplanung (SOFIA)" für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR im Rahmen der Vergabeart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Seit dem 18. Oktober 2018 besteht für öffentliche Auftraggeber die Pflicht zur E-Vergabe, d.h. Auftraggeber dürfen seitdem Angebote und Teilnahmeanträge nur noch in elektronischer Form annehmen. Die BVG setzt hierzu den AI Vergabemanager der Administration Intelligence AG ein. Über diese Plattform wird das komplette Vergabeverfahren abgewickelt, inkl. Bieterfragen und deren Beantwortung.
Nach Registrierung und Download des AI Bietercockpits ist es den Systemanbietenden möglich, die vom AG veröffentlichten Unterlagen herunterzuladen bzw. die eigenen Angebotsdokumente hochzuladen und dem AG elektronisch zukommen zu lassen. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Wir weisen darauf hin, dass von § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist über das Nachrichtenportal der Vergabeplattform handschriftlich (keine Signatur) unterschrieben einzureichen. Anschließend erhalten Sie die Vergabeunterlagen über das Nachrichtenportal.
1.1.2 Bei dem veröffentlichen Vergabeverfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbes nach entsprechender Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb ist ein zweistufiges Verfahren.
1. Teilnahmewettbewerb mit dem Eingang der Teilnahmeanträge und der sich anschließenden Eignungsprüfung und Wertung
2. Angebotsphase mit dem Eingang der Angebote und der sich anschließenden Prüfung und Wertung der Angebote
1.1.3 Im ersten Schritt muss der Bewerber anhand der bekanntgegebenen Kriterien seine grundlegende Eignung zur Ausführung der ausgelobten Leistung nachweisen. Hierzu sind die in der Vergabeplattform gestellten Fragen zu beantworten und entsprechende Unterlagen hochzuladen. Der Teilnahmeantrag ist vollumfänglich in digitaler Form via Vergabeplattform an die Vergabestelle einzureichen. Folgende Unterlagen müssen vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:
• Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben; Formblatt ist auszufüllen und zu unterzeichnen. Für die geforderten Referenzen ist die gesondert bereitgestellte Vorlage zu vervielfältigen und für jede Referenz einzeln auszufüllen.
• Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Vgl. 1.1.4): Alle mit Bewertungskriterium (BK) = E (Eignungskriterium) gekennzeichneten Anforderungen
• Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Formblatt: auszufüllen und zu unterzeichnen
• Formblatt Nachunternehmer Formblatt: auszufüllen Tabelle
• Vertraulichkeitserklärung,
• Erklärung Bewerbergemeinschaft,
• Erklärung zur Frauenförderverordnung (Frauenförderbogen)
Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
1.1.4 Die Mindestanforderungen werden im Detail in der Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb (Excel-Dokument "BVG_SOFIA Teilnahmewettbewerb.xlsx") definiert und beschrieben.
Die Nichterfüllung eines BK=E-Kriteriums führt zum Ausschluss.
Der Bewerber verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflicht in Höhe von mindestens 2 Mio EUR
Diese Anforderung wird im Detail im Dokumten "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben" definiert und beschrieben.
1.1.5 Nach Ablauf der Frist zur Einsendung der Teilnahmeanträge wird die BVG die eingegangenen Anträge prüfen und die Eignung feststellen. Es erfolgt zunächst eine formale Prüfung (fristgerechter Eingang, Vollständigkeit) sowie anschließend eine Eignungsprüfung. Für die Eignungsprüfung werden die in Kapitel 1.1.3 genannten Unterlagen herangezogen. Zum Nachweis der Eignung sind Referenzen vorzulegen.
1.1.6 Es werden die Bewerber aufgefordert, ein Angebot einzureichen, deren Teilnahmeanträge eine positive Eignung aufgezeigt haben.
Eine positive Eignung liegt vor, wenn der Bewerber
• bzgl. der erreichten Leistungspunktzahl unter den besten fünf liegt (bei Punktgleichheit werden alle Bewerber mit der gleichen Punktzahl auf Platz fünf zugelassen) und
• der Bewerber alle Eignungskriterien (BK=E) erfüllt hat.
Sollte für weniger als fünf Bewerber eine positive Eignung festgestellt werden, dann rücken keine Bewerber nach.
Hierbei handelt es sich bereits um ein verbindliches Angebot, das die Grundlage für eine Verhandlung mit den Systemanbietenden bildet. Der Zuschlag kann bei entsprechender Qualität bereits auf dieses Erstangebot erteilt werden.
1.1.7 Die Prüfung und Auswertung der Angebote erfolgt anhand der im Lastenheft Kapitel 3 aufgeführten Anforderungen sowie der von den Systemanbietenden einzureichenden Nachweisen.
1.1.8 Nach Prüfung und Auswertung der Angebote wird mindestens eine Verhandlungsrunde durchgeführt. Sofern erforderlich, erhalten die Systemanbietenden die Möglichkeit ein verbessertes und finales Angebot einzureichen, welches abschließend geprüft wird.
1.1.9 Der Zuschlag wird nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß den bekannt gemachten Zuschlagskriterien erteilt.
1.1.10 Der Auftraggeber behält sich vor, erforderlichenfalls weitere Verhandlungs- und Angebotsrunden durchzuführen. Dies ist zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens jedoch ausdrücklich nicht beabsichtigt.
1.1.11 Der Auftraggeber behält sich ferner vor, nach pflichtgemäßem Ermessen alle Systemanbietenden diskriminierungsfrei erneut zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufzufordern (Zurückversetzung), wenn dadurch eine ansonsten erforderliche Aufhebung des Vergabeverfahrens vermieden werden kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.