Einführung einer Software für die integrierte Angebotsplanung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0593-2021

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c553cbc6d-539bc53cde59163a
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einführung einer Software für die integrierte Angebotsplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0593-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beabsichtigen die Einführung einer Software für die integrierte Angebotsplanung und Leistungsabrechnung, nachfolgend als Planungssoftware SOFIA bezeichnet.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die BVG ist das öffentliche Personennahverkehrsunternehmen Berlins und betreibt ein Netz mit über 190 Bus-, Straßenbahn- und U-Bahnlinien im Tagesverkehr sowie über 80 Linien im Nachtverkehr.

Aktuell werden die Aufgaben im Rahmen der Angebotsplanung und Leistungsabrechnung bei der BVG weitgehend manuell mit punktueller Unterstützung einzelner, jedoch nicht integriert arbeitender Teilsysteme durchgeführt. Die Angebotsplanung insbesondere der qualitative und quantitative Vergleich von Planungsvarianten erfolgt derzeit mit ungenügender IT-Unterstützung.

Die BVG hat sich daher das Ziel gesetzt, diese Prozesse weiter zu standardisieren, indem sie in einem integrierten standardisierten (Angebots-)Planungssystem (SOFIA) abgebildet und durch qualifizierte IT-gestützte Methoden und Algorithmen unterstützt werden. Damit soll eine höhere Effizienz der Planungsprozesse bei gleichzeitiger Erhöhung der Planungsqualität und -transparenz insbesondere in Bezug auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der betrieblichen Umsetzung erreicht werden.

Die Standardsoftware SOFIA hat zum Ziel, im Sinne der vorgenannten Aspekte die Planungsschwerpunkte:

• Einlesen von Daten,

• Netz- und Linienplanung,

• Anschlussplanung,

• Fahrzeitenplanung,

• Vergleichen und Weiterentwickeln von Varianten sowie

• Erstellung der Schnittstellendokumente und Export der Daten

in einem System abzubilden und durch qualifizierte Funktionen, Methoden und Algorithmen zu unterstützen. Die mit der Einführung von SOFIA verbundenen Zielstellungen werden im Folgenden für die einzelnen Planungsschwerpunkte näher erläutert.

Der Beschaffungsgegenstand gemäß Vergabeunterlagen ist die Überlassung, Erstellung bzw. Anpassung von Software auf der Grundlage eines Werkvertrages und die Pflege nach Abnahme für eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren und einen weiteren optionalen Vertragszeitraum von 2 Jahren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Einlesen von Daten (Gewichtung gerundet) / Gewichtung: 1,50
Qualitätskriterium - Name: Netz- und Linienplanung (Gewichtung gerundet) / Gewichtung: 8,00
Qualitätskriterium - Name: Automatisierte Fahrzeitenplanung (Gewichtung gerundet) / Gewichtung: 1,50
Qualitätskriterium - Name: Erstellen und Verwalten von Varianten (Gewichtung gerundet) / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Bewerten, Vergleichen und Optimieren von Varianten (Gewichtung gerundet) / Gewichtung: 18,00
Qualitätskriterium - Name: grundlegende Anforderungen (Gewichtung gerundet) / Gewichtung: 9,50
Qualitätskriterium - Name: Technische Anforderungen (Gewichtung gerundet) / Gewichtung: 1,50
Preis - Gewichtung: 50,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/05/2022
Ende: 30/04/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Beschaffungsgegenstand gemäß Vergabeunterlagen ist die Überlassung, Erstellung bzw. Anpassung von Software auf der Grundlage eines Werkvertrages und die Pflege nach Abnahme für eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren und einen weiteren optionalen Vertragszeitraum von 2 Jahren.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Bewertungkriterien für Teilnahmewettbewerb "BVG Software für die integrierte Angebotsplanung (SOFIA). Diese werden im Detail in der Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb (Dokument BVG_SOFIA-Teilnahmewettbewerb.xlsx) definiert und beschrieben.

Punktebewertung

Die Bewertung erfolgt auf Basis der Anforderungen in den Spalten "Bewertungspunkte".

Die Leistungspunkte ergeben sich aus der erreichten Gewichtigungspunktzahl multipliziert mit den vergebenen Punkten. Die Gewichtungspunkte stellen den Multiplikator mit Faktor 2 oder 3 dar. In die Bewertung fließen die Punkte aus Kennung 3.1 bis 3.5 ein.

3.1 Referenzen Planungssysteme bei vergleichbaren ÖPNV-Unternehmen

Der Bewerber muss mindestens drei abgeschlossene Referenzen zur Anwendung seines Planungssystems bei mit der BVG vergleichbaren (s. 2.2) ÖPNV-Unternehmen nachweisen.

3.2 Vergleichbarkeit der referenzierten ÖPNV-Unternehmen (Verkehrsmittel)

Der Bewerber muss mindestens drei abgeschlossene Referenzen zur Anwendung seines Planungssystems bei ÖPNV-Unternehmen gem. 2.2 mit mindestens zwei verschiedenen Verkehrsmitteln, z.B. Omnibus, Straßenbahn und/oder U-Bahn/Metro nachweisen.

3.3 Vergleichbarkeit der referenzierten ÖPNV-Unternehmen (Linien)

Der Bewerber muss mindestens drei abgeschlossene Referenzen zur Anwendung seines Planungssystems bei ÖPNV-Unternehmen gem. 2.2 mit jeweils mindestens 100 Linien im Sinne des §42 des PBefG nachweisen.

3.4 Vergleichbarkeit der referenzierten ÖPNV-Unternehmen (Fahrzeuge)

Der Bewerber muss mindestens drei abgeschlossene Referenzen zur Anwendung seines Planungssystems bei ÖPNV-Unternehmen gem. 2.2 mit jeweils mindestens 500 Fahrzeugen im Bestand nachweisen.

3.5 Vergleichbarkeit der referenzierten ÖPNV-Unternehmen (Fahrgastfahrten)

Der Bewerber muss mindestens drei abgeschlossene Referenzen zur Anwendung seines Planungssystems bei ÖPNV-Unternehmen gem. 2.2 mit jeweils mindestens 200 Mio. durchgeführten Fahrgastfahrten pro Jahr nachweisen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Beschaffungsgegenstand gemäß Vergabeunterlagen ist die Überlassung, Erstellung bzw. Anpassung von Software auf der Grundlage eines Werkvertrages und die Pflege nach Abnahme für eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren und einen weiteren optionalen Vertragszeitraum von 2 Jahren.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zusätzliche Angaben zu Nr. II.2.5 der Bekanntmachung:

Die erreichbare Punktzahl für die fachliche Bewertung kann maximal 640 Punkte betragen. Dieser Wert wird auf 100 Punkte normiert (Leistungspunkte=L). Der Gesamtnutzwert, der die Vergabentscheidung begründet, ergibt sich aus Nutzwert N = Leistungspunkte L geteilt durch den Angebotspreis P. Der Angebotspreis wird bei der Berechnung des Nutzwertes in Mio EUR angegeben. Hierbei werden alle Nachkommastellen berücksichtigt. Alle detailierten Informationen befinden sich in der Anlage 16 Bewertungsmatrix.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB

Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB

Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG

Erklärung zum KRG

Der Bieter erklärt, dass sein Unternehmen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens

2 Mio. EUR verfügt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1.1 Durchschnittlicher Jahresumsatz

Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die Jahre 2018, 2019 sowie 2020 in Euro an.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1.1 Erwartet wird hierbei ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mind. 4 Mio. EUR.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

2.1 Personalentwicklung

Benennen Sie die Gesamtzahl der festangestellten Beschäftigten jeweils für die Jahre 2018 bis 2020.

2.2 Referenzen Planungssysteme bei vergleichbaren ÖPNV-Unternehmen

Der Bewerber muss mindestens drei abgeschlossene Referenzen zur Anwendung seines Planungssystems bei mit der BVG vergleichbaren ÖPNV-Unternehmen nachweisen. Ein ÖPNV-Unternehmen gilt hier als vergleichbar, wenn mindestens die folgenden Kriterien erfüllt sind:

1. Betrieb von jeweils mindestens zwei verschiedenen Verkehrsmitteln, z.B. Omnibus, Straßenbahn und/oder U-Bahn/ Metro und

2. Betrieb von jeweils mindestens 100 Linien (regelmäßig verkehrenden Verbindungen) und

3. Jeweils mindestens 500 Fahrzeuge im Bestand und

4. Jeweils mindestens 200 Mio. durchgeführte Fahrgastfahrten/ Jahr

Wenn weniger als drei abgeschlossene Referenzen zur Anwendung des Planungssystems bei mit der BVG vergleichbaren ÖPNV-Unternehmen vorliegen, wird der Bewerber ausgeschlossen.

2.3 Referenzen Planungssysteme im europäischen Raum

Der Bewerber muss mindestens eine abgeschlossene, vergleichbare (s. 2.2) Referenz in Europa nachweisen.

Wenn keine verglichbare Referenz in Europa vorliegt, wird der Bewerber ausgeschlossen.

2.4 Referenz Anwendung des Planungssystems für die strategische Angebotsplanung

Der Bewerber muss mindestens ein vergleichbares (s. 2.2) ÖPNV-Unternehmen als Referenz nachweisen, bei dem das Planungssystem für den Teil "Angebotsplanung" des Planungsprozesses angewendet wird. D.h. es müssen mindestens die Prozesse "Netz- und Linienplanung", "Anschlussplanung" sowie die "Fahrzeitenplanung" vom ÖPNV-Unternehmen angewendet werden.

Wenn keine vergleichbare Referenzen zur Anwendung des Planungssystems bei mit der BVG vergleichbaren ÖPNV-Unternehmen für den Teil "Angebotsplanung" vorliegen, wird der Bewerber ausgeschlossen.

2.5 Sprache

Die Anwendung des Planungssystems und die Projektkommunikation während der Systemeinführung erfolgen in deutscher Sprache.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

2.1 Erwartet wird hierbei eine durchschnittliche Zahl der festangestellten Beschäftigten von jeweils mind. 100 Personen.

2.2 Erwartet werden mindestens drei oder mehr abgeschlossene vergleichbare Referenzunternehmen.

2.3 Erwartet werden mindestens ein oder mehr abgeschlossene vergleichbare Referenzunternehmen in Europa.

2.4 Erwartet werden mindestens ein oder mehr abgeschlossene vergleichbare Referenzunternehmen mit Anwendung des Planungssystems für die Prozesse "Netz- und Linienplanung", "Anschlussplanung" und "Fahrzeitenplanung".

2.5 Erwartet wird, dass eine Eigenerklärung zur deutschen Sprache vorliegt.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Gemäß Allgemeine Verfahrenshinweise

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

gesamtschuldnerisch haftend

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Anwendung des Planungssystems und die Projektkommunikation während der Systemeinführung erfolgen in deutscher Sprache.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/12/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/12/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.1.1 Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung beginnt das Vergabeverfahren "Überlassung, Anpassung und Pflege einer Software für die integrierte Angebotsplanung (SOFIA)" für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR im Rahmen der Vergabeart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.

Seit dem 18. Oktober 2018 besteht für öffentliche Auftraggeber die Pflicht zur E-Vergabe, d.h. Auftraggeber dürfen seitdem Angebote und Teilnahmeanträge nur noch in elektronischer Form annehmen. Die BVG setzt hierzu den AI Vergabemanager der Administration Intelligence AG ein. Über diese Plattform wird das komplette Vergabeverfahren abgewickelt, inkl. Bieterfragen und deren Beantwortung.

Nach Registrierung und Download des AI Bietercockpits ist es den Systemanbietenden möglich, die vom AG veröffentlichten Unterlagen herunterzuladen bzw. die eigenen Angebotsdokumente hochzuladen und dem AG elektronisch zukommen zu lassen. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Wir weisen darauf hin, dass von § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist über das Nachrichtenportal der Vergabeplattform handschriftlich (keine Signatur) unterschrieben einzureichen. Anschließend erhalten Sie die Vergabeunterlagen über das Nachrichtenportal.

1.1.2 Bei dem veröffentlichen Vergabeverfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbes nach entsprechender Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb ist ein zweistufiges Verfahren.

1. Teilnahmewettbewerb mit dem Eingang der Teilnahmeanträge und der sich anschließenden Eignungsprüfung und Wertung

2. Angebotsphase mit dem Eingang der Angebote und der sich anschließenden Prüfung und Wertung der Angebote

1.1.3 Im ersten Schritt muss der Bewerber anhand der bekanntgegebenen Kriterien seine grundlegende Eignung zur Ausführung der ausgelobten Leistung nachweisen. Hierzu sind die in der Vergabeplattform gestellten Fragen zu beantworten und entsprechende Unterlagen hochzuladen. Der Teilnahmeantrag ist vollumfänglich in digitaler Form via Vergabeplattform an die Vergabestelle einzureichen. Folgende Unterlagen müssen vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:

• Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben; Formblatt ist auszufüllen und zu unterzeichnen. Für die geforderten Referenzen ist die gesondert bereitgestellte Vorlage zu vervielfältigen und für jede Referenz einzeln auszufüllen.

• Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Vgl. 1.1.4): Alle mit Bewertungskriterium (BK) = E (Eignungskriterium) gekennzeichneten Anforderungen

• Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Formblatt: auszufüllen und zu unterzeichnen

• Formblatt Nachunternehmer Formblatt: auszufüllen Tabelle

• Vertraulichkeitserklärung,

• Erklärung Bewerbergemeinschaft,

• Erklärung zur Frauenförderverordnung (Frauenförderbogen)

Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.

1.1.4 Die Mindestanforderungen werden im Detail in der Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb (Excel-Dokument "BVG_SOFIA Teilnahmewettbewerb.xlsx") definiert und beschrieben.

Die Nichterfüllung eines BK=E-Kriteriums führt zum Ausschluss.

Der Bewerber verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflicht in Höhe von mindestens 2 Mio EUR

Diese Anforderung wird im Detail im Dokumten "Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben" definiert und beschrieben.

1.1.5 Nach Ablauf der Frist zur Einsendung der Teilnahmeanträge wird die BVG die eingegangenen Anträge prüfen und die Eignung feststellen. Es erfolgt zunächst eine formale Prüfung (fristgerechter Eingang, Vollständigkeit) sowie anschließend eine Eignungsprüfung. Für die Eignungsprüfung werden die in Kapitel 1.1.3 genannten Unterlagen herangezogen. Zum Nachweis der Eignung sind Referenzen vorzulegen.

1.1.6 Es werden die Bewerber aufgefordert, ein Angebot einzureichen, deren Teilnahmeanträge eine positive Eignung aufgezeigt haben.

Eine positive Eignung liegt vor, wenn der Bewerber

• bzgl. der erreichten Leistungspunktzahl unter den besten fünf liegt (bei Punktgleichheit werden alle Bewerber mit der gleichen Punktzahl auf Platz fünf zugelassen) und

• der Bewerber alle Eignungskriterien (BK=E) erfüllt hat.

Sollte für weniger als fünf Bewerber eine positive Eignung festgestellt werden, dann rücken keine Bewerber nach.

Hierbei handelt es sich bereits um ein verbindliches Angebot, das die Grundlage für eine Verhandlung mit den Systemanbietenden bildet. Der Zuschlag kann bei entsprechender Qualität bereits auf dieses Erstangebot erteilt werden.

1.1.7 Die Prüfung und Auswertung der Angebote erfolgt anhand der im Lastenheft Kapitel 3 aufgeführten Anforderungen sowie der von den Systemanbietenden einzureichenden Nachweisen.

1.1.8 Nach Prüfung und Auswertung der Angebote wird mindestens eine Verhandlungsrunde durchgeführt. Sofern erforderlich, erhalten die Systemanbietenden die Möglichkeit ein verbessertes und finales Angebot einzureichen, welches abschließend geprüft wird.

1.1.9 Der Zuschlag wird nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß den bekannt gemachten Zuschlagskriterien erteilt.

1.1.10 Der Auftraggeber behält sich vor, erforderlichenfalls weitere Verhandlungs- und Angebotsrunden durchzuführen. Dies ist zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens jedoch ausdrücklich nicht beabsichtigt.

1.1.11 Der Auftraggeber behält sich ferner vor, nach pflichtgemäßem Ermessen alle Systemanbietenden diskriminierungsfrei erneut zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufzufordern (Zurückversetzung), wenn dadurch eine ansonsten erforderliche Aufhebung des Vergabeverfahrens vermieden werden kann.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/11/2021