19FEA40919 - Prozessgestaltung und Verfahrensmanagement in Dialogprozessen ("Bürgerdialog") für Infrastrukturprozesse der Deutschen Bahn Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEA40919
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
19FEA40919 - Prozessgestaltung und Verfahrensmanagement in Dialogprozessen ("Bürgerdialog") für Infrastrukturprozesse der Deutschen Bahn
Von dem Dienstleister wird erwartet, dass er Dialogformate in Infrastrukturprojekten im Sinne des DB-Selbstverständnisses zum Bürgerdialog entwickelt und umsetzt. Dazu gehören die Beratung der Projektleitungen im Bürgerdialog sowie die Gestaltung des Dialogprozesses und das Management dieses Prozesses. Der Auftraggeber legt vor allem wert auf die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Agentur im Bereich der Organisation, Moderation und Mediation in Dialogprozessen live und online sowie auf die Bereitschaft, „hands-on“ das Projektteam operativ zu unterstützen.
Die Bewerbungsbedingungen zu der Vergabe und ergänzende Informationen (wie Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen, Ausfüllhilfe, Bietereigenerklärung und Vertraulichkeitserklärung) stehen jedem als Download zur Verfügung unter: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Bundesweit
Von dem Dienstleister wird erwartet, dass er Dialogformate in Infrastrukturprojekten im Sinne des DB-Selbstverständnisses zum Bürgerdialog entwickelt und umsetzt. Dazu gehören die Beratung der Projektleitungen im Bürgerdialog sowie die Gestaltung des Dialogprozesses und das Management dieses Prozesses. Der Auftraggeber legt vor allem Wert auf die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Agentur im Bereich der Organisation, Moderation und Mediation in Dialogprozessen live und online sowie auf die Bereitschaft, „hands-on“ das Projektteam operativ zu unterstützen.
Die Bewerbungsbedingungen zu der Vergabe und ergänzende Informationen (wie Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen, Ausfüllhilfe, Bietereigenerklärung und Vertraulichkeitserklärung) stehen jedem als Download zur Verfügung unter: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Dort erhalten Sie auch detaillierte Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
19FEA40919 - Prozessgestaltung und Verfahrensmanagement in Dialogprozessen ("Bürgerdialog") für Infrastrukturprozesse der Deutschen Bahn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin handelt es sich um den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, inkl. aller erforderlichen Anlagen, auf dem Bieterportal http://www.deutschebahn.com/bieterportal und zusätzlich in Form eines Datenträgers an die in der Datei „Bewerbungsbedingungen…“ genannten Adressen. Eine Zusendung per E-Mail ist ausgeschlossen. Eine Angebotsabgabe zu diesem Termin ist unzulässig. Für die Teilnahmeanträge ist zwingend die Exceltabelle (Datei „Ausfüllhilfe zum Teilnahmeantrag…“) des Auftraggebers auszufüllen, anderenfalls finden die Teilnahmeanträge keine Berücksichtigung. Der Auftraggeber stellt diese Exceltabelle auf dessen Bieterportal http://www.deutschebahn.com/bieterportal jedem Bewerber zum Download zur Verfügung. Es ist nicht ausreichend auf dem Bieterportal nur Dateien zu hinterlegen.
Der Teilnahmeantrag ist zwingend bis zum Ende einer Buchung durchzuführen, sofern man sich an der Vergabe beteiligen will.
Die bestplatzierten (maximal die besten 3) Anbieter und somit wirtschaftlichsten Anbieter erhalten den Zuschlag.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, den Zuschlag an bis zu 3 Anbieter zu erteilen. Anhand inhaltlich-fachlicher Kriterien in Bezug auf den konkreten Auftrag wird zwischen den jeweiligen Verträgen gewählt. In Einzelfällen wird der Auftraggeber zur Feststellung des wirtschaftlicheren Vertrages einen nachgelagerten Wettbewerb zwischen den Rahmenvertragspartnern durchführen.
Die auf dem Bieterportal http://www.deutschebahn.com/bieterportal veröffentlichten Anlagen sind wie folgt strukturiert:
Anlagen mit der Kennung „A“ sind bereits für den Teilnahmewettbewerb relevant.
Anlagen mit der Kennung „B“ sind erst für die Angebotsabgabe relevant.
Anlagen ohne Kennung „A“ oder „B“ sind allgemeingültig und für beide Phasen relevant (Teilnahmewettbewerbs- und Angebotsphase).
Information zum finalen Verhandlungsprozess:
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Der Auftraggeber beabsichtigt hierzu, das Verhandlungsverfahren in Form eines strukturierten und abgestuften Verhandlungsprozesses durchzuführen. Dieser Verhandlungsprozess besteht aus einer oder mehreren aufeinander folgenden Verhandlungsphasen. Eine Verhandlungsphase besteht wiederum aus einer oder mehreren Verhandlungsrunden. Im Rahmen der finalen Verhandlungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber nur noch über kaufmännische Bedingungen, wie insbesondere den Preis zu verhandeln. Der Auftraggeber behält sich hierbei vor, Verhandlungsmethoden wie zum Beispiel sog. „holländische“ oder „englische“ Beschaffungsauktionen einzusetzen. Hierbei kann der Auftraggeber den Bietern gleichzeitig oder auch nacheinander Zielpreise vorgeben. Der Auftraggeber behält sich auch vor, in diesem Zusammenhang einem Bieter ein „Erstangebotsrecht“ einzuräumen. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den Zuschlag auch ohne jegliche bzw. jede weitere Verhandlung zu erteilen.
Die Verhandlungen erfolgen entweder als Präsenzveranstaltung, per Telefon oder auch unter Einsatz elektronischer Mittel (virtuell). Für die Entscheidungen über eine Angebotsabgabe in den finalen Verhandlungsphasen erhalten die Bieter jeweils eine Zeitvorgabe, die zwischen wenigen Minuten und einigen Tagen variieren kann. Der Auftraggeber wird für die Durchführung des finalen Verhandlungsprozesses im Vorfeld zur weiteren Konkretisierung geeignete Regeln festlegen und diese rechtzeitig allen verbliebenen Bietern kommunizieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.