Hochbaulicher Realisierungswettbewerb Grundinstandsetzung und Erweiterung der Busanlage Hamburg-Harburg - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 1802.05 BA
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb Grundinstandsetzung und Erweiterung der Busanlage Hamburg-Harburg - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Die Busanlage Harburg ist eine von derzeit 13 Busanlagen der HOCHBAHN AG in der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Anlage wurde in den 1980er Jahren gebaut und ist seitdem ein wichtiger Knotenpunkt im Hamburger Nahverkehrsnetz. Sie bildet eine wichtige Schnittstelle von zahlreichen Buslinien, die den Großraum südlich der Elbe bedienen und der S3 u.a. mit Anbindung an das Zentrum von Hamburg. Die Anlage am Knotenpunkt Buxtehuder Straße/Moorstraße/Hannoversche Straße/Walter-Dudek-Brücke liegt in direkter Nähe zur Harburger Innenstadt, mit Phoenix-Center und Sevepassage, sowie zum Bahnhofsvorplatz des Fernbahnhofes Harburg (DB AG) mit Anschluss an Gleise des S-Bahnhofes und Fernverkehrs. Die Busanlage befindet sich räumlich betrachtet oberhalb des komplett unterirdischen S-Bahnhofs Harburg sowie des tiefen gelegenen Fernbahnhofs. Die S-Bahn wird über einen Zugang erschlossen, der sich direkt auf der Busanlage befindet. Die Anlage besteht aus einer umlaufenden Überdachung der Wartebereiche, einem Dach oberhalb des S-Bahn-Zugangs sowie einem Betriebsgebäude mit Gewerbeflächen, Aufenthaltsräumen und einer ehemaligen Leitstelle für den Busbetrieb.
Die in die Jahre gekommene Busanlage soll identitätsstiftend grundinstand gesetzt werden. Darüber hinaus ist die Kapazitätsgrenze erreicht und aus diesem Grund soll die Anlage erweitert werden, um zukünftige und erforderliche Leistungssteigerungen abzudecken. Aus diesen Gründen sind eine Grundinstandsetzung sowie eine Erweiterung erforderlich. Ein neues Konzept, die Anlage mit einer neuen Haltestelleninsel im öffentlichen Straßenraum (Busmittelsteig Hannoversche Straße) zu erweitern, ist in enger Abstimmung mit den Behörden entwickelt worden. Das Umsteigen zwischen Bus auf dem Busmittelsteig im Straßenraum und der S-Bahn erfolgt durch die Querung der Hannoverschen Straße über zwei Furten mit anschließender Nutzung der vorhandenen Treppenanlage sowie vom Aufzug auf der Busplatte bis auf Ebene -2. Busumsteigeanlage und Bussteig erhalten eine neue, konzeptionell im Zusammenhang entwickelte Dachlandschaft. Das Betriebs- und Zugangsgebäude auf der Busplatte sowie die Wartebereiche sollen im Rahmen der Maßnahme eine neue identitätsstiftende Gestaltung erhalten.
Planungsinhalt für die Wettbewerbsteilnehmer ist der hochbauliche Ausbau mit einer neuen prägenden Dachlandschaft im Stadtraum von Harburg für die Busanlage inkl. neuem Busmittelsteig, hierzu gehört auch die Neugestaltung des bestehenden Zugangsbauwerkes der S-Bahn auf der Bestandsanlage. Den teilnehmenden Büros wird empfohlen, sich bei der Bearbeitung der Verfahrensaufgabe von einem/einer Verkehrsplaner/in beraten zu lassen.
Grundlage ist die vorliegende Machbarkeitsstudie des Verkehrsplaners ARGUS Stadt und Verkehr Partnerschaft mbB, Hamburg. Die Machbarkeitsstudie wird allen Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung gestellt.
Der vorgegebene Kostenrahmen für die Maßnahmen des hochbaulichen Ausbaus beträgt nach jetzigen Planungsstand ca. [Betrag gelöscht] EURO netto gem. DIN 276 KG 300+400.
Folgende Leistungen werden ausgeschrieben:
- LP 1 bis 4 und Teile von LP 5 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
- LP 5-8 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Besondere Leistungen in mehreren Leistungsphasen gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22767
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://blunck-morgen.de/index.html
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren erfolgt als nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. SektVO.
Der Wettbewerbsausschuss der Hamburgischen Architektenkammer hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer NO-09-20-HRW vergeben.
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 (2) RPW 2015.
In Anlehnung an § 70 (3) VgV gibt die Ausloberin das Ergebnis des Wettbewerbs innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs im EU-Amtsblatt bekannt.
Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und entsprechend § 8 (2) RPW 2015 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gem. §§ 33 HOAI - mindestens der Leistungsphasen 1 bis 4 und Teile der Leistungsphase 5 (mindestens 15 Teilleistungspunkte) für qualitätssichernde Leistungen - beauftragen wird. Die Beauftragung erfolgt, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht (in Anlehnung an § 63 VgV). Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die Leistungsphasen 5-8 Objektplanung gem. § 34 HOAI sowie die besonderen Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI werden als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen) in Aussicht gestellt. Sollte eine Fremdvergabe der Leistungsphasen 5-8 erfolgen ist beabsichtigt, die künstlerische Oberleitung bei den Entwurfsverfassern zu belassen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Leistungen der Entwurfsverfasser bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Löst sich eine Bietergemeinschaft nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Bietergemeinschaft ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten:
Da zu erwarten ist, dass die einzelnen Wettbewerbsarbeiten in Ihrer Datenmenge extrem groß sein werden, ist eine digitale Abgabe der Wettbewerbsarbeiten über das Vergabeportal aus technischen Gründen nicht möglich. Zudem sollen auch Modelle eingereicht werden.
Unter Berufung auf den § 53 Abs. 2 VgV weicht der Auftraggeber aus den vorgenannten Gründen von einer elektronischen Einreichung der Wettbewerbspläne und Modelle ab.
Die Wettbewerbspläne und Modelle sind jeweils bis zu dem in der Auslobung benannten Einreichtermin bei der D&K drost consult GmbH einzureichen.
Als Zeitpunkt der Abgabe gilt bei persönlicher Einlieferung der auf der Empfangsbestätigung des Büros D&K drost consult GmbH vermerkte Zeitpunkt.
Sofern die Zustellung der Arbeiten durch einen Zustelldienst erfolgt, sind die Arbeiten bzw. die Modelle am jeweiligen Abgabetag bis 16.00 Uhr an den Zustelldienst zu übergeben. Als Zeitpunkt der Abgabe gilt in diesem Fall der durch den Zustelldienst auf der Übergabebestätigung vermerkte Zeitpunkt (d.h. der Poststempel mit dem Vermerk der Uhrzeit).
Die Teilnehmenden sorgen dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Abgabe führen können. Da im Falle der Zustellung durch einen Zustelldienst der Zeitpunkt der Einlieferung bei dem Büro D&K drost consult GmbH nach den o.g. Abgabeterminen liegen kann, ist der durch den Zustelldienst auf der Übergabebestätigung vermerkte Zeitpunkt maßgebend. Die Übergabebestätigungen sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung zuzusenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VRL5Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.