Abbruch, Greifswalder Straße 40 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 148-21 AS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch, Greifswalder Straße 40
Sanierung der Sporthalle der Heinrich Wolgast Schule in St. Georg, Hamburg.
Die Sporthalle ist ein Standard-Hallentyp, der in Hamburg unter dem Baudirektor Paul Seitz entwickelt und umgesetzt wurde. Die Sporthalle am Standort ist der ältere Entwicklungstyp der Halle (Typ 1, gebaut von 1956 1961). Der Hallentyp ist gekennzeichnet durch schräge, voutenförmige Stahlbetonstützen und die gleichmäßige Aufteilung der Fensterfassade. Die südwestliche Längsseite der Halle ist vollständig verglast. Die Stirnseiten der Sporthalle (Nordwest- und Südostseite) sind als Mauerwerksscheiben ausgebildet.
Beginn und Abschluss der gesamten Baumaßnahme voraussichtlich September 2021 bis Dezember 2021.
Greifswalder Straße 40, 20099 Hamburg
Schadstoffsanierung und Entkernung der Sanitärbereiche
Voraussichtlicher Ausführungstermin: September 2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch, Greifswalder Straße 40
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]