Tischlerarbeiten für Innenausbauten und Möbel Referenznummer der Bekanntmachung: 21-B-Ver-0019
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tischlerarbeiten für Innenausbauten und Möbel
Tischlerarbeiten für Innenausbauten und Möbel für den Kopfbau West des Flughafens Berlin-Tempelhof
Flughafen Berlin-Tempelhof
Die Ausschreibung umfasst im Wesentlichen folgende Tischlerarbeiten: Verschiebbare Ausstellungswände, Wandverkleidung Filz, Holzverkleidung Brüstung Tower, Leuchten mit Kragarm , Wandspiegel Nasszellen, Waschtisch, Theke, Garderobenschrank, Sitzbänke Duschen, Verkaufskorpus und Sitzmöbel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein); 2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Formular Eigenerklärung zur Eignung; 3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Formular Eigenerklärung zur Eignung; 4) Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Formular Eigenerklärung zur Eignung; 5) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1) – 4): Nachweis der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung/Mitteilungder PQL/ULV Nummer – siehe Formular Eigenerklärung zur Eignung. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2020, 2019, 2018 – siehe Formular Eigenerklärung zur Eignung
Im Mittel der Geschäftsjahre 2020, 2019, 2018 ein Jahresumsatz von mindestens: [Betrag gelöscht] EUR.
Die Bieter sollen drei Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es dürfen mehr als drei Referenzen eingereicht werden -siehe Formular Eigenerklärung zur Eignung; Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte -siehe Formular Eigenerklärung zur Eignung.
Der Bieter muss mindestens 10 Beschäftigte nachweisen (Summe Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin einzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §134 GWB Informations- und Wartepflicht. „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist 5“ § 135 GWB Unwirksamkeit.„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:1) gegen § 134 verstoßen hat...“§ 160 GWB Einleitung, Antrag.(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]