Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages „Externe Unterstützung 4 – Diverse Spezialisten (technisch u. kaufmännisch)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 30 / 40041-0
Fax: +49 30 / 40041-111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gematik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages „Externe Unterstützung 4 – Diverse Spezialisten (technisch u. kaufmännisch)
Die gematik hat den gesetzlichen Auftrag zur Einführung und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur („TI“) im Gesundheitswesen. Hierzu benötigt die gematik regelmäßig die Unterstützung durch externe Kräfte. Die externen Kräfte sollen im Wege der Arbeitnehmerüberlassung gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zur Verfügung gestellt werden. Für die in der Leistungsbeschreibung genannten Bereiche beabsichtigt die gematik, bis zum In-Kraft-Treten etwaiger Exklusivverträge nach einer öffentlichen Ausschreibung, einen Rahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung mit möglichst allen, zumindest allen interessierten Auftragnehmern (Verleihern) abzuschließen. Der Rahmenvertrag im Rahmen des Zulassungsverfahrens tritt erstmals zum 15.11.2021 in Kraft und endet vorbehaltlich der vertraglichen Verlängerungsoption am 31.10.2023. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines etwaigen Exklusivvertrages in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens.
Gegenstand des Beschaffungsbedarfs sind die folgenden Leistungskategorien gemäß der diesem Verfahren zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung:
• […] User Interface Entwickler/in /Mockup-Designer/in
• […] Betriebsarchitekt/in
• […] IT-Service Manager/in
• […] Security Analyst/in CERT/in
• […] Application Security Engineer/in
• […] Jira und Conflucence Engineer/in
• […] Behandlungs- und Versorgungsprozessanalyst/in
• […] Strategischer Facharchitekt/in für Behandlungs- und Versorgungsprozesse
• […] IT-Service Engineer/in
• […] Scrum Master
• […] (Team-) Assistenz
• […] Senior Recruiter/in
• […] Recruiter/in
• […] Mitarbeiter/in Empfang
• […] Personalsachbearbeiter/in
• […] Sachbearbeiter/in für Finanzen, Controlling, Einkauf
• […] Volljurist/in
Durch den Interessenten muss eine Festlegung auf mindestens eine (1) der vorstehend genannten Leistungskategorien erfolgen. Die Festlegung auf mehrere oder alle der genannten Leistungskategorien ist darüber hinaus uneingeschränkt möglich.
Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für offene Verfahren. Es handelt sich jedoch NICHT um ein solches offenes Verfahren – der Bekanntmachungsvordruck musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt. Die gematik geht vielmehr davon aus, dass dieses Zulassungsverfahren aufgrund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller arbeitnehmerüberlassenden Unternehmen zum Rahmenvertrag nicht in den Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt.
Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Beitritt zum Rahmenvertrag zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung.
Voraussetzungen für die Zulassung, bzw. den späteren Beitritt zu dem erstmals am 15.11.2021 in Kraft tretenden Rahmenvertrag ist die vollständige Übersendung der im Dokument "Beitrittsbedingungen_Anschreiben" (siehe Ziffer I.3., Download-Link) genannten Nachweise/Erklärungen/Anlagen an die genannte Kontaktstelle bei der gematik.
Um dem Rahmenvertrag schon zum 15.11.2021 beizutreten, müssen die im Dokument "Beitrittsbedingungen_Anschreiben" genannten Unterlagen mindestens sieben (7) Tage vorher, mithin spätestens zum 08.11.2021, 24 Uhr bei der gematik eingehen. Die Einhaltung dieser Frist ist jedoch nicht zwingend, da spätere Beitritte jeweils i.d.R. sieben Tage nach Zugang des Antrages auf Zulassung, bzw. Beitritt zum Rahmenvertrag bei der gematik erfolgen.
Die gematik ist berechtigt, die Laufzeit des Rahmenvertrages durch einseitige, schriftliche Erklärung 1 (ein) Mal um 2 (zwei) Jahre über die vorstehend genannte Erstlaufzeit hinaus zu verlängern. Die entsprechende Erklärung der gematik muss spätestens 3 (drei) Kalendermonate vor dem Ende der Erstlaufzeit beim Verleiher eingegangen sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate im Zeitpunkt des Antrages auf Zulassung, bzw. Beitritt) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) oder, falls zutreffend, Erklärung, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregisterbestehen (Vordruck),
— Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens zur Zuverlässigkeit (Vordruck),
— Unterschriebene Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (Vordruck).
Nachweis des Bestehens einer Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte zur Arbeitsleistung gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG).
Nachweis des Bestehens einer Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte zur Arbeitsleistung gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zulassungsunterlagen können auch per E-Mail bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle abgefordert werden. Die Zulassungsunterlagen werden sodann per E-Mail verschickt.
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege per E-Mail oder schriftlich(mittels Telefax oder Brief) an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de