Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages „Externe Unterstützung 4 – Diverse Spezialisten (technisch u. kaufmännisch)

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 30 / 40041-0
Fax: +49 30 / 40041-111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gematik.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://cloud.gematik.de/index.php/s/NZEpbtnFBGr2xqq
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gematik GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages „Externe Unterstützung 4 – Diverse Spezialisten (technisch u. kaufmännisch)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die gematik hat den gesetzlichen Auftrag zur Einführung und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur („TI“) im Gesundheitswesen. Hierzu benötigt die gematik regelmäßig die Unterstützung durch externe Kräfte. Die externen Kräfte sollen im Wege der Arbeitnehmerüberlassung gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zur Verfügung gestellt werden. Für die in der Leistungsbeschreibung genannten Bereiche beabsichtigt die gematik, bis zum In-Kraft-Treten etwaiger Exklusivverträge nach einer öffentlichen Ausschreibung, einen Rahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung mit möglichst allen, zumindest allen interessierten Auftragnehmern (Verleihern) abzuschließen. Der Rahmenvertrag im Rahmen des Zulassungsverfahrens tritt erstmals zum 15.11.2021 in Kraft und endet vorbehaltlich der vertraglichen Verlängerungsoption am 31.10.2023. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten eines etwaigen Exklusivvertrages in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Beschaffungsbedarfs sind die folgenden Leistungskategorien gemäß der diesem Verfahren zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung:

• […] User Interface Entwickler/in /Mockup-Designer/in

• […] Betriebsarchitekt/in

• […] IT-Service Manager/in

• […] Security Analyst/in CERT/in

• […] Application Security Engineer/in

• […] Jira und Conflucence Engineer/in

• […] Behandlungs- und Versorgungsprozessanalyst/in

• […] Strategischer Facharchitekt/in für Behandlungs- und Versorgungsprozesse

• […] IT-Service Engineer/in

• […] Scrum Master

• […] (Team-) Assistenz

• […] Senior Recruiter/in

• […] Recruiter/in

• […] Mitarbeiter/in Empfang

• […] Personalsachbearbeiter/in

• […] Sachbearbeiter/in für Finanzen, Controlling, Einkauf

• […] Volljurist/in

Durch den Interessenten muss eine Festlegung auf mindestens eine (1) der vorstehend genannten Leistungskategorien erfolgen. Die Festlegung auf mehrere oder alle der genannten Leistungskategorien ist darüber hinaus uneingeschränkt möglich.

Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für offene Verfahren. Es handelt sich jedoch NICHT um ein solches offenes Verfahren – der Bekanntmachungsvordruck musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt. Die gematik geht vielmehr davon aus, dass dieses Zulassungsverfahren aufgrund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller arbeitnehmerüberlassenden Unternehmen zum Rahmenvertrag nicht in den Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt.

Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem geeigneten Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Beitritt zum Rahmenvertrag zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung.

Voraussetzungen für die Zulassung, bzw. den späteren Beitritt zu dem erstmals am 15.11.2021 in Kraft tretenden Rahmenvertrag ist die vollständige Übersendung der im Dokument "Beitrittsbedingungen_Anschreiben" (siehe Ziffer I.3., Download-Link) genannten Nachweise/Erklärungen/Anlagen an die genannte Kontaktstelle bei der gematik.

Um dem Rahmenvertrag schon zum 15.11.2021 beizutreten, müssen die im Dokument "Beitrittsbedingungen_Anschreiben" genannten Unterlagen mindestens sieben (7) Tage vorher, mithin spätestens zum 08.11.2021, 24 Uhr bei der gematik eingehen. Die Einhaltung dieser Frist ist jedoch nicht zwingend, da spätere Beitritte jeweils i.d.R. sieben Tage nach Zugang des Antrages auf Zulassung, bzw. Beitritt zum Rahmenvertrag bei der gematik erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/11/2021
Ende: 31/10/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die gematik ist berechtigt, die Laufzeit des Rahmenvertrages durch einseitige, schriftliche Erklärung 1 (ein) Mal um 2 (zwei) Jahre über die vorstehend genannte Erstlaufzeit hinaus zu verlängern. Die entsprechende Erklärung der gematik muss spätestens 3 (drei) Kalendermonate vor dem Ende der Erstlaufzeit beim Verleiher eingegangen sein.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate im Zeitpunkt des Antrages auf Zulassung, bzw. Beitritt) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) oder, falls zutreffend, Erklärung, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregisterbestehen (Vordruck),

— Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens zur Zuverlässigkeit (Vordruck),

— Unterschriebene Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (Vordruck).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis des Bestehens einer Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte zur Arbeitsleistung gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Nachweis des Bestehens einer Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte zur Arbeitsleistung gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/11/2021
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/11/2021
Ortszeit: 09:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Zulassungsunterlagen können auch per E-Mail bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle abgefordert werden. Die Zulassungsunterlagen werden sodann per E-Mail verschickt.

Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege per E-Mail oder schriftlich(mittels Telefax oder Brief) an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/10/2021