Zusammenarbeit zur Entwicklung und Einführung einer Softwareplattform für ein intelligentes, KI-basiertes Assistenzsystem
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hsu-hh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Zusammenarbeit zur Entwicklung und Einführung einer Softwareplattform für ein intelligentes, KI-basiertes Assistenzsystem
Mit dem Projekt UT 7033 „KI-basierte Assistenzsystemplattform für komplexe Produktionsprozesse des Maschinen- und Anlagenbaus" (im Folgenden: KIPro) verfolgt die HSU das Ziel, bestehende Assistenzsystemtechnologien für Montage- und Logistikprozesse mit Methoden des maschinellen Lernens (ML) und der künstlichen Intelligenz (KI) zu verbinden. Auftragsgegenstand ist die Zusammenarbeit zur Entwicklung und Einführung der Softwareplattform für das intelligente, KI-basierte Assistenzsystem.
Im Rahmen des KIPro-Projekts möchte die HSU in Zusammenarbeit mit der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (THOWL) und anderen Entwicklungs- und Anwendungspartnern ein ML- sowie KI-basiertes Assistenzsystem für komplexe manuelle Montage- und Logistikprozesse entwickeln und erproben.
Auftragsgegenstand ist die Zusammenarbeit zur Entwicklung und Einführung der Softwareplattform für das intelligente, KI-basierte Assistenzsystem.
Der Auftragsgegenstand beinhaltet die Spezifikation der Anforderungen, die systematische Beschreibung der Morphologie der KI-basierten Assistenzfunktionen sowie das Entwickeln eines Konzepts für die KI-basierte Arbeit. Im Anschluss soll das Softwarekonzept im Betrieb des Auftragnehmers implementiert und getestet werden. Begleitend wird das prototypische Softwarekonzept modulweise über Labortests sowie Tests und Untersuchungen im Realbetrieb evaluiert und wissenschaftlich ausgewertet. Die Kooperationspartner dokumentieren die Erfahrungen von Nutzern mit der Software und verbessern die Gebrauchstauglichkeit und Funktionsfähigkeit der Software im Rahmen von regelmäßigen Workshops.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die HSU darf mit der HOMAG Kantentechnik (KT) gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB ohne vorheriges Vergabeverfahren zusammenarbeiten. Der Anwendungsbereich des Vergaberechts ist gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht eröffnet. Das Vergaberecht ist auf die beabsichtigte Kooperation mit der KT nicht anwendbar, denn sie umfasst Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Unter den Begriff der Forschung und Entwicklung fallen alle Tätigkeiten, die Grundlagenforschung, angewandte Forschung sowie experimentelle Entwicklung beinhalten.
Die KT unterstützt die HSU dabei, innovative Assistenzsystemtechnologien einzusetzen und fungiert als Anwendungs-, Entwicklungs-, Transfer- und Verwertungspartner. Das Forschungsvorhaben grenzt sich klar von anderen Forschungsprojekten ab, indem mit Hilfe der zu entwickelnden intelligenten, vernetzten Assistenzsystemplattform erstmalig innovative Modelle einer flexiblen Arbeitsorganisation und Personaleinsatzplanung im realen Betrieb untersucht werden können. Die KT erbringt vor allem Forschungstätigkeiten der angewandten Forschung sowie der experimentellen Entwicklung und ist für den Versuchsaufbau in Einsatzumgebung zuständig.
Die Rückausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2, 2. Halbsatz GWB ist nicht einschlägig. Die Rückausnahme setzt voraus, dass die Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsleistungen ausschließlich Eigentum des Auftraggebers für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit werden und die Dienstleistung vollständig durch den Auftraggeber vergütet wird. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.
Die HSU vergütet die Leistungen zwar vollständig. Die Voraussetzung des § 116 Abs. 1 Nr. 2, 2. Halbsatz lit. a) GWB ist aber nicht gegeben.
Die HSU erhält kein ausschließliches Eigentum an den Forschungsergebnissen. Die Nutzungsrechte und die Rechte für eine spätere Verwertung (inklusive kommerzieller Verwertung) liegen vielmehr bei den Kooperationspartnern. Die HSU behält nur Nutzungsrechte für Forschungszwecke. Die von den Unternehmen entwickelten Systeme sollen nach dem Projekt in ihrem Eigentum verbleiben. Der HSU und der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) kommen nach dem Projekt Nutzungsrechte für Forschung und Demonstration zu. Die Partner werden einen sich ständig weiterentwickelnden Plan zum Technologietransfer, d.h. zur externen Projektverwertung, realisieren. Ziel ist es, die Ergebnisse einem möglichst großen Kreis an Betrieben und Organisationen zukommen zu lassen.
Die Kooperationspartner verfolgen eine breit ausgelegte Transferstrategie. Der Transfer erfolgt dabei auf unterschiedlichen Ebenen. Zum einen werden die Ergebnisse u. a. durch die Ausrichtung von Informations- und Transferveranstaltungen sowie durch Veröffentlichungen in Fachzeitungen und Journals, aber auch durch Zeitungsartikel und Vorträgen kommuniziert. Zum anderen werden die Ergebnisse anhand von Messeauftritten demonstriert. Weiter werden die Ergebnisse in Lehrveranstaltungen sowie Abschlussarbeiten integriert. Gerade bei Themen wie KI und ML ist die Weiterleitung in Firmen ein zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Transferstrategie. Schließlich wollen die Kooperationspartner aufbauend auf den Ergebnissen neue Forschungsprojekte lancieren.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.