RV Rahmenvertrag Bauüberwachung bis 50 TEUR pro Einzelabruf Version 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54718
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
RV Rahmenvertrag Bauüberwachung bis 50 TEUR pro Einzelabruf Version 2022
RV Rahmenvertrag Bauüberwachung bis 50 TEUR pro Einzelabruf Version 2022
Fachlos 1 "Instandhaltung" Raumlos 1 Region Nord
Regionalbereich Nord der DB Netz AG
Gegenstand des Vertrages sind Bauüberwachungsleistungen für Baumaßnahmen mit einem Bauüberwachungshonorar
von maximal 50 T€ netto pro Einzelvertrag im Fachlos 1 „Instandhaltung“ in
der Region, für welche eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wurde.
Die maßnahmenspezifische Beauftragung erfolgt mittels Einzelvertrag nach dem Muster in Anlage 2
und einen SAP Leistungsabruf durch die regionalen Bedarfsträger. Der AN hat dem Verlangen des
AG auf Abschluss von Einzelverträgen zu entsprechen, soweit er darauf eingerichtet ist. Einen Anspruch
auf den Abschluss von Einzelverträgen hat der AN jedoch nicht.
Leistungen der Leistungsbeschreibungen Anlage 1.1 bis 1.4 können maßnahmenspezifisch vollständig
oder teilweise durch den AG abgerufen werden und werden in einem Einzelvertrag entsprechend
Muster Anlage 2 vertraglich vereinbart. Ein Anspruch auf den Abruf von Leistungen besteht
nicht.
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
- Fahrbahn
- konstruktiver Ingenieurbau
zwei Verlängerungsoptionen um je ein weiteres Jahr
Zuschlagskriterium:
Rahmenverträge sollen mit allen Rahmenvertragspartnern geschlossen werden, die das Zuschlagskriterium im jeweiligen Los: "Rahmenverträge werden mit allen Bietern geschlossen deren Wertungssumme das 1,2 fache des Mittelwertes aller eingegangenen wertbaren Angebote der letzten Angebotsrunde im zugrunde liegenden Los nicht überschreiten.
Fachlos 1 "Instandhaltung" Raumlos 2 Region Ost
Regionalbereich Ost und Südost der DB Netz AG
Gegenstand des Vertrages sind Bauüberwachungsleistungen für Baumaßnahmen mit einem Bauüberwachungshonorar
von maximal 50 T€ netto pro Einzelvertrag im Fachlos 1 „Instandhaltung“ in
der Region, für welche eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wurde.
Die maßnahmenspezifische Beauftragung erfolgt mittels Einzelvertrag nach dem Muster in Anlage 2
und einen SAP Leistungsabruf durch die regionalen Bedarfsträger. Der AN hat dem Verlangen des
AG auf Abschluss von Einzelverträgen zu entsprechen, soweit er darauf eingerichtet ist. Einen Anspruch
auf den Abschluss von Einzelverträgen hat der AN jedoch nicht.
Leistungen der Leistungsbeschreibungen Anlage 1.1 bis 1.4 können maßnahmenspezifisch vollständig
oder teilweise durch den AG abgerufen werden und werden in einem Einzelvertrag entsprechend
Muster Anlage 2 vertraglich vereinbart. Ein Anspruch auf den Abruf von Leistungen besteht
nicht.
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
- Fahrbahn
- konstruktiver Ingenieurbau
zwei Verlängerungsoptionen um je ein weiteres Jahr
Zuschlagskriterium:
Rahmenverträge sollen mit allen Rahmenvertragspartnern geschlossen werden, die das Zuschlagskriterium im jeweiligen Los: "Rahmenverträge werden mit allen Bietern geschlossen deren Wertungssumme das 1,2 fache des Mittelwertes aller eingegangenen wertbaren Angebote der letzten Angebotsrunde im zugrunde liegenden Los nicht überschreiten.
Fachlos 1 "Instandhaltung" Raumlos 3 Region West
Regionalbereich West und Mitte der DB Netz AG
Gegenstand des Vertrages sind Bauüberwachungsleistungen für Baumaßnahmen mit einem Bauüberwachungshonorar
von maximal 50 T€ netto pro Einzelvertrag im Fachlos 1 „Instandhaltung“ in
der Region, für welche eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wurde.
Die maßnahmenspezifische Beauftragung erfolgt mittels Einzelvertrag nach dem Muster in Anlage 2
und einen SAP Leistungsabruf durch die regionalen Bedarfsträger. Der AN hat dem Verlangen des
AG auf Abschluss von Einzelverträgen zu entsprechen, soweit er darauf eingerichtet ist. Einen Anspruch
auf den Abschluss von Einzelverträgen hat der AN jedoch nicht.
Leistungen der Leistungsbeschreibungen Anlage 1.1 bis 1.4 können maßnahmenspezifisch vollständig
oder teilweise durch den AG abgerufen werden und werden in einem Einzelvertrag entsprechend
Muster Anlage 2 vertraglich vereinbart. Ein Anspruch auf den Abruf von Leistungen besteht
nicht.
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
- Fahrbahn
- konstruktiver Ingenieurbau
zwei Verlängerungsoptionen um je ein weiteres Jahr
Zuschlagskriterium:
Rahmenverträge sollen mit allen Rahmenvertragspartnern geschlossen werden, die das Zuschlagskriterium im jeweiligen Los: "Rahmenverträge werden mit allen Bietern geschlossen deren Wertungssumme das 1,2 fache des Mittelwertes aller eingegangenen wertbaren Angebote der letzten Angebotsrunde im zugrunde liegenden Los nicht überschreiten.
Fachlos 1 "Instandhaltung" Raumlos 4 Region Süd
Regionalbereich Süd und Südwest der DB Netz AG
Gegenstand des Vertrages sind Bauüberwachungsleistungen für Baumaßnahmen mit einem Bauüberwachungshonorar
von maximal 50 T€ netto pro Einzelvertrag im Fachlos 1 „Instandhaltung“ in
der Region, für welche eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wurde.
Die maßnahmenspezifische Beauftragung erfolgt mittels Einzelvertrag nach dem Muster in Anlage 2
und einen SAP Leistungsabruf durch die regionalen Bedarfsträger. Der AN hat dem Verlangen des
AG auf Abschluss von Einzelverträgen zu entsprechen, soweit er darauf eingerichtet ist. Einen Anspruch
auf den Abschluss von Einzelverträgen hat der AN jedoch nicht.
Leistungen der Leistungsbeschreibungen Anlage 1.1 bis 1.4 können maßnahmenspezifisch vollständig
oder teilweise durch den AG abgerufen werden und werden in einem Einzelvertrag entsprechend
Muster Anlage 2 vertraglich vereinbart. Ein Anspruch auf den Abruf von Leistungen besteht
nicht.
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
- Fahrbahn
- konstruktiver Ingenieurbau
zwei Verlängerungsoptionen um je ein weiteres Jahr
Zuschlagskriterium:
Rahmenverträge sollen mit allen Rahmenvertragspartnern geschlossen werden, die das Zuschlagskriterium im jeweiligen Los: "Rahmenverträge werden mit allen Bietern geschlossen deren Wertungssumme das 1,2 fache des Mittelwertes aller eingegangenen wertbaren Angebote der letzten Angebotsrunde im zugrunde liegenden Los nicht überschreiten.
Fachlos 2 "Projekte" Raumlos 1 Region Nord
Regionalbereich Nord der DB Netz AG
Gegenstand des Vertrages sind Bauüberwachungsleistungen für Baumaßnahmen mit einem Bauüberwachungshonorar
von maximal 50 T€ netto pro Einzelvertrag im Fachlos 2 „Projekte“ in der Region,
für welche eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wurde.
Die projektspezifische Beauftragung erfolgt mittels Einzelvertrag nach dem Muster in Anlage 2 und
einen SAP Leistungsabruf durch die regionalen Bedarfsträger. Der AN hat dem Verlangen des AG
auf Abschluss von Einzelverträgen zu entsprechen, soweit er darauf eingerichtet ist. Einen Anspruch
auf den Abschluss von Einzelverträgen hat der AN jedoch nicht.
Leistungen der Leistungsbeschreibungen Anlage 1.1 bis 1.3 können maßnahmenspezifisch vollständig
oder teilweise durch den AG abgerufen werden und werden in einem Einzelvertrag entsprechend
Muster Anlage 2 vertraglich vereinbart. Ein Anspruch auf den Abruf von Leistungen besteht nicht.
Die Überwachungstätigkeit kann folgende technische Fachgebiete umfassen:
- Oberbau
- konstruktiver Ingenieurbau
- Leit- und Sicherungstechnik
- Elektotechnik
- Telekommunikationstechnik
zwei Verlängerungsoptionen um je ein weiteres Jahr
Zuschlagskriterium:
Rahmenverträge sollen mit allen Rahmenvertragspartnern geschlossen werden, die das Zuschlagskriterium im jeweiligen Los: "Rahmenverträge werden mit allen Bietern geschlossen deren Wertungssumme das 1,2 fache des Mittelwertes aller eingegangenen wertbaren Angebote der letzten Angebotsrunde im zugrunde liegenden Los nicht überschreiten.
Fachlos 2 "Projekte" Raumlos 2 Region Ost
Regionalbereich Ost und Südost der DB Netz AG
Gegenstand des Vertrages sind Bauüberwachungsleistungen für Baumaßnahmen mit einem Bauüberwachungshonorar
von maximal 50 T€ netto pro Einzelvertrag im Fachlos 2 „Projekte“ in der Region,
für welche eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wurde.
Die projektspezifische Beauftragung erfolgt mittels Einzelvertrag nach dem Muster in Anlage 2 und
einen SAP Leistungsabruf durch die regionalen Bedarfsträger. Der AN hat dem Verlangen des AG
auf Abschluss von Einzelverträgen zu entsprechen, soweit er darauf eingerichtet ist. Einen Anspruch
auf den Abschluss von Einzelverträgen hat der AN jedoch nicht.
Leistungen der Leistungsbeschreibungen Anlage 1.1 bis 1.3 können maßnahmenspezifisch vollständig
oder teilweise durch den AG abgerufen werden und werden in einem Einzelvertrag entsprechend
Muster Anlage 2 vertraglich vereinbart. Ein Anspruch auf den Abruf von Leistungen besteht nicht.
Die Überwachungstätigkeit kann folgende technische Fachgebiete umfassen:
- Oberbau
- konstruktiver Ingenieurbau
- Leit- und Sicherungstechnik
- Elektotechnik
- Telekommunikationstechnik
zwei Verlängerungsoptionen um je ein weiteres Jahr
Zuschlagskriterium:
Rahmenverträge sollen mit allen Rahmenvertragspartnern geschlossen werden, die das Zuschlagskriterium im jeweiligen Los: "Rahmenverträge werden mit allen Bietern geschlossen deren Wertungssumme das 1,2 fache des Mittelwertes aller eingegangenen wertbaren Angebote der letzten Angebotsrunde im zugrunde liegenden Los nicht überschreiten.
Fachlos 2 "Projekte" Raumlos 3 Region West
Regionalbereich West und Mitte der DB Netz AG
Gegenstand des Vertrages sind Bauüberwachungsleistungen für Baumaßnahmen mit einem Bauüberwachungshonorar
von maximal 50 T€ netto pro Einzelvertrag im Fachlos 2 „Projekte“ in der Region,
für welche eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wurde.
Die projektspezifische Beauftragung erfolgt mittels Einzelvertrag nach dem Muster in Anlage 2 und
einen SAP Leistungsabruf durch die regionalen Bedarfsträger. Der AN hat dem Verlangen des AG
auf Abschluss von Einzelverträgen zu entsprechen, soweit er darauf eingerichtet ist. Einen Anspruch
auf den Abschluss von Einzelverträgen hat der AN jedoch nicht.
Leistungen der Leistungsbeschreibungen Anlage 1.1 bis 1.3 können maßnahmenspezifisch vollständig
oder teilweise durch den AG abgerufen werden und werden in einem Einzelvertrag entsprechend
Muster Anlage 2 vertraglich vereinbart. Ein Anspruch auf den Abruf von Leistungen besteht nicht.
Die Überwachungstätigkeit kann folgende technische Fachgebiete umfassen:
- Oberbau
- konstruktiver Ingenieurbau
- Leit- und Sicherungstechnik
- Elektotechnik
- Telekommunikationstechnik
zwei Verlängerungsoptionen um je ein weiteres Jahr
Zuschlagskriterium:
Rahmenverträge sollen mit allen Rahmenvertragspartnern geschlossen werden, die das Zuschlagskriterium im jeweiligen Los: "Rahmenverträge werden mit allen Bietern geschlossen deren Wertungssumme das 1,2 fache des Mittelwertes aller eingegangenen wertbaren Angebote der letzten Angebotsrunde im zugrunde liegenden Los nicht überschreiten.
Fachlos 2 "Projekte" Raumlos 4 Region Süd
Regionalbereich Süd und Südwest der DB Netz AG
Gegenstand des Vertrages sind Bauüberwachungsleistungen für Baumaßnahmen mit einem Bauüberwachungshonorar
von maximal 50 T€ netto pro Einzelvertrag im Fachlos 2 „Projekte“ in der Region,
für welche eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wurde.
Die projektspezifische Beauftragung erfolgt mittels Einzelvertrag nach dem Muster in Anlage 2 und
einen SAP Leistungsabruf durch die regionalen Bedarfsträger. Der AN hat dem Verlangen des AG
auf Abschluss von Einzelverträgen zu entsprechen, soweit er darauf eingerichtet ist. Einen Anspruch
auf den Abschluss von Einzelverträgen hat der AN jedoch nicht.
Leistungen der Leistungsbeschreibungen Anlage 1.1 bis 1.3 können maßnahmenspezifisch vollständig
oder teilweise durch den AG abgerufen werden und werden in einem Einzelvertrag entsprechend
Muster Anlage 2 vertraglich vereinbart. Ein Anspruch auf den Abruf von Leistungen besteht nicht.
Die Überwachungstätigkeit kann folgende technische Fachgebiete umfassen:
- Oberbau
- konstruktiver Ingenieurbau
- Leit- und Sicherungstechnik
- Elektotechnik
- Telekommunikationstechnik
zwei Verlängerungsoptionen um je ein weiteres Jahr
Zuschlagskriterium:
Rahmenverträge sollen mit allen Rahmenvertragspartnern geschlossen werden, die das Zuschlagskriterium im jeweiligen Los: "Rahmenverträge werden mit allen Bietern geschlossen deren Wertungssumme das 1,2 fache des Mittelwertes aller eingegangenen wertbaren Angebote der letzten Angebotsrunde im zugrunde liegenden Los nicht überschreiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Fachlos 1 "Instandhaltung"
Benennung qualifiziertes Personal im Auftragsfall
Für die Erbringung der werkvertraglich geschuldeten Leistung hält der AG einen Mindestpersonaleinsatz gemäß den nachfolgenden
Angaben je Gewerk für erforderlich. Diese Bauüberwacher müssen in der genannten Anzahl im Besitz eines gültigen
Befähigungsausweises nach DB Richtlinie 809.0803 für das genannte Gewerk sein.
Wir erklären, dass wir für o.g. Verfahren im Auftragsfall folgendes qualifiziertes Personal in der genannten Mindestanzahl einsetzen
werden:
- mind. 1 Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau OB/Kib (BÜB)
ODER
- mind. 1 Fachbauüberwacher Oberbau OB (FBÜ) (alternativ BÜB im Fachgebiet)
Uns ist bekannt, dass auf Grund der einschlägigen Vorschriften die Bauüberwacher durch den Auftraggeber bevollmächtigt werden
müssen. Wir erklären ausdrücklich, dass für den Fall, dass das oben genannte Personal im Auftragsfall keine Bevollmächtigung durch
den AG erhalten kann, dieses gegen entsprechendes bevollmächtigungsfähiges Personal auszutauschen ist.
Fachlos 2 "Projekte"
Benennung qualifiziertes Personal im Auftragsfall
Für die Erbringung der werkvertraglich geschuldeten Leistung hält der AG einen Mindestpersonaleinsatz gemäß den nachfolgenden
Angaben je Gewerk für erforderlich. Diese Bauüberwacher müssen in der genannten Anzahl im Besitz eines gültigen
Befähigungsausweises nach DB Richtlinie 809.0803 für das genannte Gewerk sein.
Wir erklären, dass wir für o.g. Verfahren im Auftragsfall folgendes qualifiziertes Personal in der genannten Mindestanzahl einsetzen
werden:
- mind. 3 Bauüberwacher Bahn gemäß § 6 VV Bau
ODER
- mind. 2 Bauüberwacher Bahn nach § 14 VV Bau STE
Uns ist bekannt, dass auf Grund der einschlägigen Vorschriften die Bauüberwacher durch den Auftraggeber bevollmächtigt werden
müssen. Wir erklären ausdrücklich, dass für den Fall, dass das oben genannte Personal im Auftragsfall keine Bevollmächtigung durch
den AG erhalten kann, dieses gegen entsprechendes bevollmächtigungsfähiges Personal auszutauschen ist.
AVA Programm
Wir sind bürointern in Besitz eines gängigen AVA Programms und verfügen über entsprechend qualifiziertes Personal um dieses
einsetzen zu können.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Die Ausschreibung beinhaltet Leistungen, für die ein Präqualifikations (PQ)-Verfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht (siehe http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/Lieferantenqualifizierung.html -> „Downloads“ -> “Präqualifikationssysteme Beschaffung Infrastruktur“)
Fachlos 1 "Instandhaltung"
Hiermit erklären wir, dass wir bzw. unser Nachunternehmer bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sind für:
- Bauüberwachung Bahn Oberbau/KIB
ODER
- Fachbauüberwachung Bahn Oberbau
Bitte den Firmennamen des Nachunternehmers eintragen sofern die Präqualifizierung durch ein Nachunternehmer
erbracht wird.
Fachlos 2 "Projekte"
Hiermit erklären wir, dass wir bzw. unser Nachunternehmer bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sind für:
- Bauüberwachung Bahn Oberbau/KIB
UND / ODER
- Bauüberwachung Bahn bahntechnische Ausrüstung
Bitte den Firmennamen des Nachunternehmers eintragen sofern die Präqualifizierung durch ein Nachunternehmer
erbracht wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
-Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Der Auftraggeber/ die Vergabestelle plant, in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens (Angebot- und Verhandlungsphase) die Verhandlungen teilweise IT-gestützt über eine Verhandlungsplattform zu führen. Informationen zum konkreten Ablauf des Vergabeverfahrens und Besonderheiten der Kommunikation und Angebotseinreichung werden allen zugelassenen Teilnehmern des Vergabeverfahrens rechtzeitig mitgeteilt (siehe Anlage F, Kommunikationspapier)
Allgemeine Hinweise zur Teilnahme
1.
Der Rahmenvertrag Bauüberwachung unterteilt sich in zwei Fachlose.
Fachlos 1 „Instandhaltung“ und Fachlos 2 „Projekte“.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung, dass eine Bewerbung im Fachlos 1 dieses Rahmenvertrages eine Bewerbung im Fachlos 2
ausschließt und umgekehrt.
Die Nichtbeachtung dieser ergänzenden Regelung kann zum Ausschluss der Bewerbung führen.
2.
Das Fachlos1 unterteilt sich in 4 Regionallose.
Grundsätzlich ist die Bewerbung für ein oder mehrere Regionallose möglich. Dabei gilt übergeordnet die Bedingung unter 1.
Bei einer Bewerbung für mehrere Regionallose innerhalb des Fachloses 1 beachten Sie jedoch bereits bei der Bewerbung die
besondere Vertragsbedingung Nr. 16.9 im zugrunde liegenden Ingenieurvertrag.
Die Regionallose sind wie folgt definiert:
Los 1.1: Region Nord (identisch mit dem Regionalbereich Nord der DB Netz AG
Los 1.2 Region Ost (identisch mit den Regionalbereichen Ost und Südost der DB Netz AG)
Los 1.3 Region West (identisch mit den Regionalbereichen West und Mitte der DB Netz AG)
Los 1.4 Region Süd (identisch mit den Regionalbereichen Süd und Südwest der DB Netz AG)
Das Fachlos 2 unterteilt sich in 4 Regionallose.
Grundsätzlich ist die Bewerbung für ein oder mehrere Regionallose möglich. Dabei gilt übergeordnet die Bedingung unter 1. Bei einer
Bewerbung für mehrere Regionallose innerhalb des Fachloses 2 beachten Sie jedoch bereits bei der Bewerbung die besondere
Vertragsbedingung Nr. 16.9 im zugrunde liegenden Ingenieurvertrag. Die Regionallose sind wie folgt definiert:
Los 2.1: Region Nord (identisch mit dem Regionalbereich Nord der DB Netz AG
Los 2.2 Region Ost (identisch mit den Regionalbereichen Ost und Südost der DB Netz AG)
Los 2.3 Region West (identisch mit den Regionalbereichen West und Mitte der DB Netz AG)
Los 2.4 Region Süd (identisch mit den Regionalbereichen Süd und Südwest der DB Netz AG)
3.
Ferner bitten wir, schon bei Ihrer Bewerbung folgende Bedingung zu beachten:
Miteinander verbundene Unternehmen, die in diesem Vergabeverfahren getrennte Angebote einreichen oder sich als Mitglied einer
Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer an getrennten Angeboten beteiligen, sind verpflichtet, ihre Konzernverbindung offen
zu legen. Zu-dem ist mitzuteilen, durch welche Maßnahmen der Geheimwettbewerb nach dem GWB si-hergestellt ist.
4.
Für die verschiedenen Qualifikationsstufen des für die Leistungserbringung aus diesem Vertrag einzusetzenden Personals gibt es
in der Vergütungsvereinbarung 3 verschiedene Preisgruppen (PG)
Preisgruppe 1: Bauüberwacher Bahn (BÜB) in Ausbildung
Preisgruppe 2: BÜB und Fachbauüberwacher (FBÜ) Gewerk Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
Preisgruppe 3: BÜB/FBÜ Gewerke Leit- und Sicherungstechnik/ E- Techik / Telekommunilkation
Die Nichtbeachtung dieser ergänzenden Regelung kann zum Ausschluss Bewerbung führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.