Entsorgung von BVG-Liegenschaften Flachglas-Sperrmüll-Altholz Kat. I-III Referenznummer der Bekanntmachung: FEM5-0438-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von BVG-Liegenschaften Flachglas-Sperrmüll-Altholz Kat. I-III
Containerstellung und Austausch der BVG-Liegenschaften gesamt für die ASN Sperrmüll, ASN Altholz Kat. I-III, ASN 160120 Flachglas aus Fahrzeugen
Los 1 - ASN 200307 Entsorgung von Sperrmüll
Berlin
Entsorgung von Sperrmüll aus BVG-Liegenschaften oder Werkstätten im Berliner Stadtgebiet (inkl. Stellung von Container/Behältern) insgesamt 3 Lose =
Los 1 - ASN 200307 Entsorgung von Sperrmüll
Los 2 - ASN 170201 Entsorgung von Altholz Kat. I-III
Los 3 - ASN 160120 Entsorgung von Flachglas aus Fahrzeugen
Der AG hat eine zweimalige Fortführungsoption um jeweils
maximal 24 Monate.
Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG
schriftlich bis spätestens zum 31.12.2025 unter Angabe des
Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem
AN erklären.
Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig
verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption
durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu
weitere maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit
nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Der AG hat eine zweimalige Fortführungsoption um jeweils
maximal 24 Monate.
Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG
schriftlich bis spätestens zum 31.12.2025 unter Angabe des
Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem
AN erklären.
Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig
verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption
durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu
weitere maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit
nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Los 2 - ASN 170201 Entsorgung von Altholz Kat. I-III
Berlin
Entsorgung von Altholz Kat. I-III aus BVG-Liegenschaften oder Werkstätten Berliner Stadtgebiet (inkl. Stellung von Container/Behältern) insgesamt 3 Lose =
Los 1 - ASN 200307 Entsorgung von Sperrmüll
Los 2 - ASN 170201 Entsorgung von Altholz Kat. I-III
Los 3 - ASN 160120 Entsorgung von Flachglas aus Fahrzeugen
Der AG hat eine zweimalige Fortführungsoption um jeweils
maximal 24 Monate.
Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG
schriftlich bis spätestens zum 31.12.2025 unter Angabe des
Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem
AN erklären.
Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig
verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption
durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu
weitere maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit
nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Der AG hat eine zweimalige Fortführungsoption um jeweils
maximal 24 Monate.
Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG
schriftlich bis spätestens zum 31.12.2025 unter Angabe des
Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem
AN erklären.
Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig
verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption
durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu
weitere maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit
nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Los 3 - ASN 160120 Entsorgung von Flachglas aus Fahrzeugen
Berlin
Entsorgung von Flachglas aus Fahrzeugen aus BVG-Liegenschaften oder Werkstätten Berliner Stadtgebiet (inkl. Stellung von Container/Behältern) insgesamt 3 Lose =
Los 1 - ASN 200307 Entsorgung von Sperrmüll
Los 2 - ASN 170201 Entsorgung von Altholz Kat. I-III
Los 3 - ASN 160120 Entsorgung von Flachglas aus Fahrzeugen
Der AG hat eine zweimalige Fortführungsoption um jeweils
maximal 24 Monate.
Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG
schriftlich bis spätestens zum 31.12.2025 unter Angabe des
Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem
AN erklären.
Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig
verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption
durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu
weitere maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit
nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Der AG hat eine zweimalige Fortführungsoption um jeweils
maximal 24 Monate.
Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG
schriftlich bis spätestens zum 31.12.2025 unter Angabe des
Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem
AN erklären.
Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig
verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption
durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu
weitere maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit
nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewertung erfolgt gemäß folgender Kriterien:
1) Preis 60%
2) Konzept zur Leistungsausführung 30%
3) Konzepte für Personaleinsatz und Leistungsüberprüfung
10% bestehend aus:
3.1) Personalbetreuung, -vorhaltung, -ausfallkompensation 50%
3.2) Leistungsüberprüfung 50%
Die detaillierte Darstellung der Konzeptanforderungen sowie die
Bewertung des Preises sind der Anlage "Bewertungsmatrix
extern.xls" - Tabellenreiter "Wertungskriterien" zu entnehmen.
Zur Darstellung der Eignung erfolgt die Bewertung anhand
folgender nachzuweisender Mindestkriterien:
II 1.2) a) Erklärung zu Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bzgl. Gesamtumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer).
II 1.2) b) Erklärung zu Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bzgl. Umsatz der auf Leistungen entfällt, die vergleichbar sind je Los/je Abfallschlüssel:
Los 1 - ASN 200307 Entsorgung von Sperrmüll - nicht weniger als 68.000€ p.a.
Los 2 - ASN 170201 Entsorgung von Altholz Kat. I-III - nicht weniger als 13.000€ p.a.
Los 3 - ASN 160120 Entsorgung von Flachglas aus Fahrzeugen - nicht weniger als 31.000€ p.a.
Bei der Bewerbung um alle Lose muss der durchschnittliche
Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre höher
sein als [Betrag gelöscht] EUR.
III 1.3) 1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen (je Los).
Die detaillierte Darstellung der Eignungsanforderungen entnehmen Sie bitte dem Formular Eigenerklärungen zur Eignung.
Außerdem sind folgende Nachweise/Unterlagen (siehe gleichnamiges Formular in den Unterlagen) einzureichen:
1) EfB - Entsorgungsfachbetriebezertifikat je Abfall 7 je Los.
2) Liste der vorgesehenen Entsorgungsanlagen Raum Berlin/Brandenburg für Entsorgungsschlüssel je Los.
3) Gültige Sammelentsorgungsnachweise entsprechend AVV je Los.
4) Genehmigungen/Zertifikate für Zwischenlagerung der genannten Entsorgungsschlüssel je Los.
5) Nachweis gemäß Anzeige- und Erlaubnisverfahren nach §§53+54 KrWG + AbfAEV.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.