VE 3.2 - Abgasreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: VVmT 2021-322
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 3.2 - Abgasreinigung
Gegenstand dieser Ausschreibung - Vergabeeinheit (VE) 3.2 - sind Planungs- und Bauleistungen zur Errichtung und Inbetriebsetzung einer Abgasreinigungsanlage, bestehend aus zwei Abgasreinigungslinien, inklusive der Gebäudetragkonstruktion als integrierter Bestandteil des technologischen Stahlbaus. Die Abgasreinigungslinien sind einer Feuerungs- und Dampferzeugeranlage für niederkalorische Brennstoffe und einer Feuerungs- und Dampferzeugeranlage für hochkalorische Ersatzbrennstoffe zugeordnet. Die vorgenannten Anlagen sind Bestandteil eines insgesamt neu zu errichtenden Zentrums für Ressourcen und Energie (ZRE).
Schnackenburgallee 100, 22525 Hamburg
Es sollen zwei von einander unabhängige verfahrensgleiche Abgasreinigungsli-nien errichtet werden. Es handelt sich um eine trockene mehrstufige Abgasrei-nigung bestehend jeweils aus den folgenden Hauptkomponenten:
• Reaktor 1 mit Zugabe von Natriumhydrogencarbonat
• Gewebefilter 1
• Katalysator zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR) von Stickoxi-den mit Zugabe von Ammoniakwasser
• Externer Economizer (Nicht im Lieferumfang enthalten)
• Reaktor 2 mit Zugabe von Kalkhydrat und Adsorbens und optional dot. Aktivkohle
• Gewebefilter 2
• Saugzug
• Schalldämpfer
• Abgaswärmetauscher
• Emissionsmessung
• Schornstein
Die Abgase der Kessel (VE 3.1) werden mit ca. 240 °C Abgastemperatur von der Abgasreinigung übernommen, gereinigt und über die Schornsteine an die Umgebung abgegeben.
Zusätzlich zur Reingung wird innerhalb der Abgasreinigung die Abgaswärme auf externe Economiser zur Speisewasservorwärmung wie auf Abgaswärmetau-scher für die Fernwärmeauskopplung übertragen. Hierbei kann das Reingas bis auf 70 °C heruntergekühlt werden.
Die Abgasreinigungsanlage ist gebäudetechnisch mit dem Kesselhaus verbun-den und befindet sich oberhalb des Sockel- und Betriebsgebäudes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit die Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist.
3. Bankerklärung der Hausbank des Bewerbers; diese hat Angaben zur Bonität und zum Zahlungsverhalten des Bewerbers zu umfassen und darf bei Ablauf der Teilnahmefrist maximal drei Monate alt sein.
4. Nachweis einer den Mindestanforderungen entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung der Versicherung oder rechtsverbindliche Erklärung des Bewerbers, im Auftragsfall eine Versicherung mit entsprechender Deckung abzuschließen.
zu 1. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften werden nur dann als hinreichend wirtschaftlich leistungsfähig für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen angesehen, wenn ihr Gesamtumsatz bilanziert nach HGB, International Financial Reporting Standards (IFRS) oder gleichwertig im Durch-schnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 20 Mio. € pro Jahr betragen hat. Im Falle von Bewerbergemeinschaften muss der kumulierte durchschnittliche Jahresumsatz der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 30 Mio. € pro Jahr betragen haben.
Zu 4. Als Mindestanforderung an die Haftpflichtversicherung gilt: Deckungssummen von jeweils mindestens 10 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzvorschriften) je Schadensfall. Die Deckungssumme muss mindestens zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden können.
5. Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung.
6. Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
7. Angabe, welche Teile des hier ausgeschriebenen Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
8. Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen nach Maßgabe der nach-stehenden Festlegungen (gemäß Leitfaden zum Teilnahmewettbewerb Abschnitt 7.5.2).
Zu 8. Referenzen:
Als hinreichend beruflich und technisch leistungsfähig werden nur Bewerber (bzw. Bewerbergemeinschaften) angesehen, die – kumulativ – folgende Mindestanforderungen in Bezug auf die Referenzen nach vorstehendem Abschnitt 7.5.2 erfüllen:
• Planung, Lieferung, Errichtung und erfolgreiche Inbetriebnahme mindestens einer Abgasreinigungsanlage entsprechend den Anforderungen der 17. BImSchV oder gleichwertiger europäischer Anforderungen und Trockensorption unter Einsatz von Natriumhydrogenkarbonat und weiterer Additive und einem linienbezogenen Rohgasvolumenstrom von mindestens 120.000 m3/h (i.N.).
• Planung, Lieferung, Errichtung und erfolgreiche Inbetriebnahme mindestens einer Abgasreinigungsanlage entsprechend den Anforderungen der 17. BImSchV oder gleichwertiger europäischer Anforderungen mit SCR und Trockensorption und einem linienbezogenen Rohgasvolumenstrom von mindestens 120.000 m3/h (i.N.).
• Planung, Lieferung, Errichtung und erfolgreiche Inbetriebnahme von mindestens drei Abgasreinigungsanlagen, unabhängig von der Art der Abgasreinigung und der eingesetzten Additive, für Müllverbrennungsanlagen oder Ersatzbrennstoffkraftwerk in der EU, in Norwegen, in der Schweiz oder in UK.
Eine Referenz kann – soweit zutreffend – mehrere Mindestanforderungen abdecken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]