Wiederholungsbau Mittenwalder Straße auf zwei Grundstücken Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 217-495475
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtundland.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
Abschnitt II: Gegenstand
Wiederholungsbau Mittenwalder Straße auf zwei Grundstücken
Beabsichtigt ist der Abschluss zweier Pauschalfestpreis-Verträge zur Planung und schlüsselfertigen Errichtung von Geschosswohnungsbau samt Außenanlagen unter Wiederholung der Planung des Bauvorhabens Mittenwalder Straße.
Schlüsselfertige Errichtung zweier Wohnanlage mit 154 und 156 Wohnungen inkl. Außenanlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Es wird eine gleichartige Bauleistungen wiederholt, die durch denselben öffentlichen Auftraggeber an den Auftragnehmer vergeben wird, der den ursprünglichen Auftrag erhalten hat, und diese entspricht dem Grundentwurf der Mittenwalder Straße und diese war Gegenstand des ursprünglichen Auftrags, der in Einklang mit § 3a EU vergeben wurde. Der Umfang und die Bedingungen, unter denen sie vergeben werden, wurden im ursprünglichen Projekt angegeben. Die Möglichkeit, dieses Verfahren anzuwenden, wurde bereits bei der Auftragsbekanntmachung der Ausschreibung für das erste Vorhaben angegeben. Der für die Fortsetzung der Bauarbeiten in Aussicht gestellte Gesamtauftragswert wurde bei der Anwendung von § 3 VgV berücksichtigt. Das Verfahren wird innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des ersten Auftrags angewandt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]