Microsoft Enterprise Agreement Anschlussvertrag mit Beratungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0066
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft Enterprise Agreement Anschlussvertrag mit Beratungsleistungen
Die gematik verfügt derzeit über einen Enterprise Agreement Vertrag mit Microsoft, der zum 30.09.2021 ausläuft. Dieser Altvertrag basiert auf den Konditionenverträgen des Bundesministeriums des Innern und Microsoft Ireland Operations Limited (dem sog. BMI-Beitritt). Ziel des zugrundliegenden Vertrags ist der Abschluss eines nahtlosen Enterprise Agreement Anschlussvertrags zum 01.10.2021, um die bisher getätigten Investitionen zu schützen, die Software Assurance für bereits erworbene Lizenzen weiterhin nutzen zu können und auch künftig erforderliche Microsoft Produkt Lizenzen zu erwerben sowie auftragsbezogene Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen.
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin
Im September 2017 hat die gematik mit Microsoft einen Enterprise Agreement (EA) Ver-trag mit einer Laufzeit von drei Jahren unter Einbindung eines Microsoft-Handelspartners abgeschlossen. Der Vertrag basiert auf den Konditionsverträgen des Bundesministeriums des Innern und Microsoft (dem sog. BMI-Beitritt). Nach drei Jahren wurde der bestehende EA-Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert und läuft somit zum 30.09.2021 aus.
Mit der Gültigkeit ab dem 01.06.2021 wurden neue Konditionenverträge zwischen dem Bundesministerium des Innern und Microsoft Ireland Operations Limited abgeschlossen. Für berechtigte Unternehmen, die diese Konditionen abrufen wollen, ist erneut ein sog. BMI Beitritt mittels eines Microsoft Handelspartners erforderlich. Die gematik ist weiterhin berechtigt diese Konditionen abzurufen und Microsoft-Produkte zu den Bedingungen der Konditionenverträge zwischen dem Bundesministerium des Innern und Microsoft zu beziehen.
Der Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages wobei der Microsoft Handelspartner neben den nahtlosen Abschluss des Microsoft Enterprise Agreement Anschlussvertrages mit dem Vertragsbeginn auch Beratungsleistungen bezüglich Microsoft Lizenzierung anbieten muss. Entsprechend der IT-Strategie, die sich nach den Geschäftsprozessen der gematik ausrichtet, werden weiterhin stetig Microsoft-Produkte im Unternehmen eingesetzt. Um die bisher getätigten Investitionen, die sog. Software Assurance (Wartungsvertrag) für bereits erworbene Lizenzen und weitere erforderliche Microsoft Produktlizenzen oder Online Dienste nutzen zu können, ist ein nahtloser Enterprise Agreement Anschlussvertrag notwendig. Über diesen Vertrag sollen Microsoft Lizenzen für Client-Arbeitsplätze, User-Zugriffe, verschiedene Microsoft-basierte Server (z. B. SharePoint und Exchange) sowie Server-Betriebssystem-Plattform (Windows-Server-Betriebssystem) mit Software Assurance (Wartungsvertrag) und Online Dienste erworben werden. Weiterhin sollen Software Beratungsleistungen im Bereich Microsoft Produktportfolio, Lizenzmanagement, Microsoft Benefits und Auditunterstützung angeboten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SoftwareONE Deutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.softwareone.com/de-de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YYEP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de