Miete von Kopier- und Druckgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: 09/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.g-ba.de
Abschnitt II: Gegenstand
Miete von Kopier- und Druckgeräten
Gegenstand des vergebenden Auftrags ist die Anmietung von 18 fabrikneuen A3-Farbkopierer/Drucker-Geräten für den zentralen Einsatz für einen festen Zeitraum von 5 Jahren. 17 Geräte sind für den Gemeinsamen Bundesausschuss und 1 Geräte für den Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss zu liefern. Eine getrennte Abrechnung muss erfolgen. Der Auftragnehmer hat die insgesamt 18 Geräte zu liefern und im Dienstgebäude des Auftraggebers so zu installieren, dass sie (ggf. nach erfolgter Funktionsprüfung) am 02.01.2022 von den Mitarbeitern/-innen des Auftraggebers in Gebrauch genommen werden können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet während der gesamten Vertragslaufzeit die Geräte zu warten, Störungen zu beseitigen und die erforderlichen Verbrauchsmaterialien (wie Toner, Heftklammern, etc.) - mit Ausnahme des Papiers - zu liefern. Für die mietweise Überlassung der Geräte erhält der Auftragnehmer einen monatlichen Grundmietpreis sowie einen "Preis pro Klick".
Gutenbergstraße 13 10587 Berlin
Für die Ausstattung der Geschäftsstellen wurden 18 Kopier- und Druckgeräte zur Miete inkl. Aufbau, Installation und Wartung beschafft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30855
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRPR9AR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs.3 GWB).