Universal-Nackenschutz mit Stirnblende [65-2021]

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10715
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgbau.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Universal-Nackenschutz mit Stirnblende [65-2021]

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
18140000 Zubehör für Arbeitskleidung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung von 50.000 Stück Universal-Nackenschutz mit Stirnblende an eine Lieferadresse in Oberursel.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18140000 Zubehör für Arbeitskleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Hauptort der Ausführung:

Oberursel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung von 50.000 Stück Universal-Nackenschutz mit Stirnblende an eine Lieferadresse in Oberursel bis spätestens 15.03.2022.

Das Produkt muss folgende Eigenschaften aufweisen:

• UV-Schutz durch Stoff und Sonnenblende: UPF 50+;

• Prüfung/Zertifizierung gemäß eines der drei folgenden Standards von Textilien für UV-Schutzeigenschaften:

– Australisch-Neuseeländischer Standard (AS/NZS 4399:1996 oder Norm AS/NZS 4399:2017 mit Zertifizierungsnachweis der PSA-Verordnung [EU] 2016/425);

– Europäischer Standard (EN 13758-1);

– UV-Standard 801;

• Nackenschutz aus weich fallendem Textil, angenehmer Tragekomfort;

• Einfarbiges Textil (nicht bezogen auf Saum oder Nähte) in einer Farbe, die einen Aufdruck deutlich erkennbar macht • waschbar;

• Nackenschutz schützt Ohren und Nacken, schränkt aber das Sichtfeld und die Bewegungsfreiheit nicht ein;

• Stirnblende transparent und biegsam ohne dauerhaften Formverlust;

• Passgenau für die meisten Industrieschutzhelme (insbesondere Standard-Schutzhelme und Schutzhelm im Bergsteigerdesign);

• Einfaches Anbringen an Industrieschutzhelm;

• Guter Halt auf den Helmen mit oder ohne Klebemittel. Hinweis: Sofern ein Klebemittel verwendet wird, muss dieses nachweislich auf allen Helmmaterialien verträglich sein.

Die Produkte müssen mit einem Bildaufdruck und einzeln in durchsichtiger Kunststofffolie verpackt sein. Jeder Einzelverpackung ist eine doppelseitig bedruckte Informationskarte im Format A6 beizufügen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 60 Punkte erreichbar
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 40 Punkte erreichbar
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Ergänzung zu II.2.7: Der Vertrag beginnt mit Zuschlag und endet nach Abnahme der Lieferung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 161-422258
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
26/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45701
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

[1] Bei beabsichtigter Gründung einer Bietergemeinschaft ist eine Aufstellung beizufügen, die die Zusammensetzung und Leistungsanteile je Mitglied ausweist. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Angaben und Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen haftet eine Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch und muss einen bevollmächtigten Vertreter haben.

[2] Unabhängig von der Übermittlung des elektronischen Angebots sind geforderte Muster durch den Bieter so rechtzeitig einzureichen, dass sie bei Ablauf der Angebotsfrist in der Vergabestelle der BG BAU (siehe I.1) in körperlicher Form vorliegen. Die Muster sind in einem verschlossenen Paket an die genannte Anschrift zu senden oder dort abzugeben. Auf der Sendung muss deutlich erkennbar folgender Hinweis angebracht sein:

„Muster zum Vergabeverfahren 65-2021 – Nicht öffnen vor dem 21.09.2021, 12.00 Uhr!“

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung per Fax oder elektronisch der Bekanntgabe der beabsichtigten Zuschlagserteilung (§ 134 Abs. 2 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/10/2021