Labortechnische Festeinbauten, Neubau Martini-Klinik Referenznummer der Bekanntmachung: OV 134-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Labortechnische Festeinbauten, Neubau Martini-Klinik
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) beabsichtigt, im Neubau der Martini-Klinik ein urologisches Forschungslabor einzurichten.
Der Einbau und Installation im Neubau ist unter Berücksichtigung des Bauablaufs und Logistikleitfadens durchzuführen.
Art und Umfang: Das Labor befindet sich im 1. Obergeschoss und betrifft die Räume 1.06.01.01.04 bis 1.06.01.01.23. Die Nutzung des Labortrakts umfasst biologische Labore der Schutzstufe 2 nach Biostoffverordnung (BioStoffV).
Raumhöhe: ca. 3,16 m lichte Höhe (OKFF bis UKRD).
UKE Martinistr. 52 20251 Hamburg
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) beabsichtigt, im Neubau der Martini-Klinik ein urologisches Forschungslabor einzurichten.
Der Einbau und Installation im Neubau ist unter Berücksichtigung des Bauablaufs und Logistikleitfadens durchzuführen.
Art und Umfang: Das Labor befindet sich im 1. Obergeschoss und betrifft die Räume 1.06.01.01.04 bis 1.06.01.01.23. Die Nutzung des Labortrakts umfasst biologische Labore der Schutzstufe 2 nach Biostoffverordnung (BioStoffV).
Raumhöhe: ca. 3,16 m lichte Höhe (OKFF bis UKRD).
Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 214.000 wurde in dieser Ausschreibung erreicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Labortechnische Festeinbauten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPR9WT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.