5G-Upgrade der beiden IMSI-Catcher-Systeme des LKA Hamburg

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.hamburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

5G-Upgrade der beiden IMSI-Catcher-Systeme des LKA Hamburg

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48510000 Kommunikationssoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das benötigte Upgrade besteht aus zwei erforderlichen Komponenten. Zum einen muss die vorhandene Hard- und Software für den Sendebetrieb im 5G-Betrieb mit einem Upgrade versehen und zum anderen muss der erforderliche Verstärker für die Erzielung von Reichweiten im Sendebetrieb nachgerüstet werden.

Diese Ergänzungen ermöglichen es dem LKA Hamburg, die Systeme weiterhin auf aktuellem Stand zu halten und auf den 5G-Mobilfunkstandard auszurichten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48510000 Kommunikationssoftwarepaket
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das benötigte Upgrade besteht aus zwei erforderlichen Komponenten. Zum einen muss die vorhandene Hard- und Software für den Sendebetrieb im 5G-Betrieb mit einem Upgrade versehen werden und zum anderen muss der erforderliche Verstärker für die Erzielung von Reichweiten im Sendebetrieb nachgerüstet werden.

Diese Ergänzungen ermöglichen es dem LKA Hamburg, die Systeme weiterhin auf aktuellem Stand zu halten und auf den 5G-Mobilfunkstandard auszurichten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die Firma EXFO ist der Hersteller, Programmierer und alleinige Vertreiber der im LKA 253 genutzten Messtechnik. Zugang zum Quellcode der Software hat nur der Hersteller der Software, daher kann ein erforderliches Update auch nur über die Firma EXFO erfolgen. Genauso verhält es sich mit der Hardware. Ein Störungsfreier Betrieb kann nur mit der Hardware gewährleistet werden, die von der Firma EXFO angeboten wird, da diese Hardware von der Firma getestet, vertrieben, verbaut und gewartet wird. Es gibt keinen anderen Wirtschaftsteilnehmer, der uns ein entsprechendes Update anbieten kann.

Eine Aktualisierung der Messsysteme durch eine andere Firma scheidet ebenso aus, wie die Neubeschaffung eines IMSI-Catcher-Systems eines anderen Anbieters, da die Anschaffungskosten weit über den Kosten für das Upgrade der vorhandenen Systeme liegen.

Den Ausführungen des Bedarfsträgers wird von Seiten der Vergabestelle gefolgt.

Aus vergangenen Beschaffungen im Bereich der IMSI-Catcher ist bekannt, dass es sich um einen sehr kleinen und speziellen Markt handelt, daher bestehen keine Bedenken gegen die Ausführungen bezüglich des Alleinstellungsmerkmales, dass Neuerungen bzw. Anpassungen (Updates/Upgrades) nur über den Hersteller zu beziehen sind. Die Beschaffung erfolgt daher im Rahmen einer Verhandlungsvergabe mit nur einem Teilnehmer gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
27/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oulu
NUTS-Code: FI Suomi / Finland
Postleitzahl: 90590
Land: Finnland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Nachprüfungsanträge sind

- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde,

Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg

- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach

[gelöscht]

zu richten.

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/10/2021