Beförderung behinderter Schüler und Schülerinnen zur 11S12 und zur 11S06 Referenznummer der Bekanntmachung: 21-D1-50-BefoerdWH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung behinderter Schüler und Schülerinnen zur 11S12 und zur 11S06
Beförderung behinderter Schüler und Schülerinnen zur 11S12 und zur 11S06
Nils-Holgersson-Schule (11S12)
Gemäß Adressliste der zu befördernden Schüler:innen
schultägliche Beförderung von circa 151 Schüler:innen (darunter auch Schüler:innen im Rollstuhl und in Einzelbeförderung, teilweise auch Gestellung von Begleitpersonal durch das Auftrag nehmende Unternehmen erforderlich, auch Ferien- und Praktikumsbeförderung
Ergänzung zu II.2.5: ( Anwendung der einfachen Richtwertmethode nach UfAB-II) = *Wertungskennzahl je Los = Summe der erreichten Leistungspunkte je Los / Summe der Gesamtfahrtkosten Brutto je Los X Skalierung,
zu II.2.7: letzter Ferientag der Sommerferien 2024/2025, nach derzeitigem Stand der 15.08.2025
Selma-Lagerlöf-Schule (11S06)
Gemäß Adressliste von zu befördernden Schüler:innen
schultägliche Beförderung von circa 124 Schüler:innen, teilweise kann auch Gestellung von Begleitpersonal durch das Auftrag nehmende Unternehmen erforderlich, derzeit jedoch nicht, auch Ferien- und Praktikumsbeförderung
Ergänzung zu II.2.5: ( Anwendung der einfachen Richtwertmethode nach UfAB-II) = *Wertungskennzahl je Los = Summe der erreichten Leistungspunkte je Los / Summe der Gesamtfahrtkosten Brutto je Los X Skalierung
zu II.2.7: letzter Ferientag der Sommerferien 2024/2025, nach derzeitigem Stand der 15.08.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Mindeststundenentgelt, Eigenerklärung zur Frauenförderung, Spezielle Eigenerklärung zum Leistungsgegenstand innerhalb der Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligung, Vertragsbedingungen Sanktionen, Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärung Unternehmensangaben, Eigenerklärung Bieter- Bewerbergemeinschaft (wenn zutreffend) sowie alle geforderten Erklärungen zur Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft, Betriebshaftpflichtversicherung.
siehe Eignungskriterien
Eigenerklärung zu den Referenzen oder ULV; Eigenerklärung Unteraufträge- Eignungsleihe (wenn zutreffend) Eigenerklärung Unternehmensangaben; Stellung von geeigneten Begleitpersonal bei Bedarf, Eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis für das mit der Leistungserbringung betraute Personal (auf besonderes Verlangen, nicht älter als 1 Jahr); Der Erste-Hilfe-Kurs für das Fahr- bzw. Begleitpersonal darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen
Erfahrungen in der Beförderung von behinderten Kindern und Jugendlichen. Nachzuweisen ist die regelmäßige Beförderung einer vergleichbaren Anzahl von Schüler:innen hinsichtlich des angebotenen Loses. Werden mehrere Lose angeboten, muss die eingereichte Referenz mit dem Los 1 vergleichbar sein (Abweichung maximal -20%).
Abschnitt IV: Verfahren
(Verkürzung bei Dringlichkeit, § 15 Abs. 3 VgV) - Beförderung von behinderten Schüler:innen gehört zur Daseinsvorsorge, bestehende Interimsverträge nach kurzfristiger unabwendbarer Kündigung des vorherigen Auftragnehmers (als Ergebnis der Durchführung des offenen Verfahren) sollen aufgrund der Wirtschaftlichkeit so kurzfristig wie möglich bestehen bleiben, zeitnaher Abschluss neuer länger geltender Verträge ist oberstes Ziel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10820
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]