Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für sieben Bundesliegenschaften in Köln, Aachen, Heinsberg und Düren- VOEK 209-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 209-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 30-3181
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für sieben Bundesliegenschaften in Köln, Aachen, Heinsberg und Düren- VOEK 209-21
Es werden Unterhaltsreinigungsleistungen in sieben Losen und Glasreinigungsleistungen in einem Los vergeben.
Leistungsort sind die Städte Köln, Aachen, Heinsberg und Düren. Es handelt sich in jedem Fall um Bürogebäude.
Die Unterhaltsreinigung beinhaltet in jedem Los Grundreinigungsleistungen.
In allen Losen sind im gewissen Umfang zusätzliche Leistungen zu erwarten und coronabedingte Mehrleistungen (Hygieneleistungen) zu erbringen.
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen im HZA Köln, Los 1
50825 Köln, Vogelsanger Straße 189, 191, 191a und Grüner Weg 1, 1a, b, c, 3, 3a, b, Hauptzollamt Köln
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen auf 12.942,74 qm Grundfläche und mit einer 994.379,21 qm umfassenden Jahresgesamtreinigungsfläche.
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Die Leistungserbringung erfolgt in den Raumgruppen:
A: Büro- und Verwaltungsräume; Kopierräume
B: Sitzungs- und Schulungsräume
C: Sozialräume, Teeküchen
D: Sanitärräume
E: Eingangszonen- und hallen
F: tägl. Verkehrswege (Flure, Treppen, Aufzüge)
G: nicht tägl. Verkehrswege (Flure, Treppen zu keller und Dachboden)
H: Büroneben-, Abstell- und Serverräume
I: Archive, Keller- und Bodenräume
J: sonstige Räume und Flächen
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Für ungeplant zu erbringende Leistungen sind zusätzlich 20 h Unterhalts- und 10 h Grundreinigung sowie für coronabedingte Mehrleistungen (Hygieneleistungen) ca. 125 h jährlich zu erwarten.
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Für die Reinigungsleistungen der einzelnen Raumgruppen sind folgende maximale Richtleistungen / Std. /Reinigungkraft einzuhalten:
Raumgruppe A: 200 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe B: 210 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe C: 150 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe D: 90 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe E: 300 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe F: 300 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe G: 320 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe H: 250 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe I: 250 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe J: 250 qm/Std./Reinigungskraft
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Angebote, die höhere Richtleistungen als diese maximalen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Verlängerung der Vertragslaufzeit um 2 x 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht widerspricht.
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen in der FKS Köln, Los 2
50858 Köln, Horbeller Straße 10, Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen auf 4.977,42 qm Grundfläche und mit einer 458.030,26 qm umfassenden Jahresgesamtreinigungsfläche.
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Die Leistungserbringung erfolgt in den Raumgruppen:
A: Büro- und Verwaltungsräume; Kopierräume
B: Sitzungs- und Schulungsräume
C: Sozialräume, Teeküchen
D: Sanitärräume
E: Eingangszonen- und hallen
F: tägl. Verkehrswege (Flure, Treppen, Aufzüge)
G: nicht tägl. Verkehrswege (Flure, Treppen zu keller und Dachboden)
H: Büroneben-, Abstell- und Serverräume
I: Archive, Keller- und Bodenräume
J: sonstige Räume und Flächen
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Für ungeplant zu erbringende Leistungen sind zusätzlich 20 h Unterhalts- und 10 h Grundreinigung sowie für coronabedingte Mehrleistungen (Hygieneleistungen) ca. 125 h jährlich zu erwarten.
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Für die Reinigungsleistungen der einzelnen Raumgruppen sind folgende maximale Richtleistungen / Std. /Reinigungkraft einzuhalten:
Raumgruppe A: 160 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe B: 160 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe C: 120 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe D: 80 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe E: 200 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe F: 240 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe G: 290 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe H: 200 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe I: 250 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe J: 200 qm/Std./Reinigungskraft
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Angebote, die höhere Richtleistungen als diese maximalen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Das Vertragsverhältnis kann sich zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängern, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Verlängerung der Vertragslaufzeit um 2 x 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht widerspricht.
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen im ZFA Aachen, Los 3
52064 Aachen, Römerstraße 48a, Zollfahndungsamt Aachen
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen auf 696,20 qm Grundfläche und mit einer 74.200,02 qm umfassenden Jahresgesamtreinigungsfläche.
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Die Leistungserbringung erfolgt in den Raumgruppen:
A: Büro- und Verwaltungsräume; Kopierräume
B: Sitzungs- und Schulungsräume
C: Sozialräume, Teeküchen
D: Sanitärräume
F: tägl. Verkehrswege (Flure, Treppen, Aufzüge)
H: Büroneben-, Abstell- und Serverräume
I: Archive, Keller- und Bodenräume
J: sonstige Räume und Flächen
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Die Grundreinigung für die genannte Grundfläche nach den Vorgaben im Preisblatt ist bei Bedarf zu erbringen. Für ungeplant zu erbringende Leistungen sind zusätzlich 20 h Unterhalts- und 10 h Grundreinigung und für Corona bedingte Mehrleistungen (Hygieneleistungen) ca. 125 h jährlich zu erwarten.
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Für die Reinigungsleistungen der einzelnen Raumgruppen sind folgende maximale Richtleistungen / Std. /Reinigungkraft einzuhalten:
Raumgruppe A: 220 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe B: 200 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe C: 100 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe D: 70 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe F: 300 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe H: 250 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe I: 300 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe J: 300 qm/Std./Reinigungskraft
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Angebote, die höhere Richtleistungen als diese maximalen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Verlängerung der Vertragslaufzeit um 2 x 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht widerspricht.
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen im HZA Aachen, Los 4
52068 Aachen, Eisenbahnweg 18-20, Hauptzollamt Aachen
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen auf 11.326,04 qm Grundfläche und mit einer 1.246.818,67 qm umfassenden Jahresgesamtreinigungsfläche.
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Die Leistungserbringung erfolgt in den Raumgruppen:
A: Büro- und Verwaltungsräume; Kopierräume
B: Sitzungs- und Schulungsräume
C: Sozialräume, Teeküchen
D: Sanitärräume
E: Eingangszonen- und hallen
F: tägl. Verkehrswege (Flure, Treppen, Aufzüge)
G: nicht tägl. Verkehrswege (Flure, Treppen zu keller und Dachboden)
H: Büroneben-, Abstell- und Serverräume
I: Archive, Keller- und Bodenräume
J: sonstige Räume und Flächen
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Für ungeplant zu erbringende Leistungen sind zusätzlich 50 h Unterhalts- und 40 h Grundreinigung sowie für coronabedingte Mehrleistungen (Hygieneleistungen) ca. 125 h jährlich zu erwarten.
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Für die Reinigungsleistungen der einzelnen Raumgruppen sind folgende maximale Richtleistungen / Std. /Reinigungkraft einzuhalten:
Raumgruppe A: 200 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe B: 210 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe C: 150 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe D: 100 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe E: 250 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe F: 280 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe G: 320 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe H 300 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe I 300 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe J 250 qm/Std./Reinigungskraft
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Angebote, die höhere Richtleistungen als diese maximalen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Verlängerung der Vertragslaufzeit um 2 x 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht widerspricht.
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen im ZA Heinsberg , Los 5
52525 Heinsberg, Geilenkirchener Str. 52, Zollamt Heinsberg
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen auf 953,50 qm Grundfläche und mit einer 74.165,54 qm umfassenden Jahresgesamtreinigungsfläche.
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Die Leistungserbringung erfolgt in den Raumgruppen:
A: Büro- und Verwaltungsräume; Kopierräume
C: Sozialräume, Teeküchen
D: Sanitärräume
E: Eingangszonen und-hallen
F: tägl. Verkehrswege (Flure, Treppen, Aufzüge)
G: nicht tägliche Verkehrswege (Flure, Treppen zu Keller und Dachboden)
H: Büroneben-, Abstell- und Serverräume
I: Archive, Keller- und Bodenräume
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Für ungeplant zu erbringende Leistungen sind zusätzlich 20 h Unterhalts- und 10 h Grundreinigung und für Corona bedingte Mehrleistungen (Hygieneleistungen) ca. 125 h jährlich zu erwarten.
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Für die Reinigungsleistungen der einzelnen Raumgruppen sind folgende maximale Richtleistungen / Std. /Reinigungkraft einzuhalten:
Raumgruppe A: 160 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe C: 100 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe D: 80 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe E: 300/qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe F: 350 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe G: 290qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe H: 300 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe I: 310 qm/Std./Reinigungskraft
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Angebote, die höhere Richtleistungen als diese maximalen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Verlängerung der Vertragslaufzeit um 2 x 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht widerspricht.
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen in der GZD Köln, Los 6
50933 Köln, Josef-Lammerting-Allee, 24-34, Generalzolldirektion Köln
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen auf 13.451,34 qm Grundfläche und mit einer 1.241.148,18 qm umfassenden Jahresgesamtreinigungsfläche.
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Die Leistungserbringung erfolgt in den Raumgruppen:
A: Büro- und Verwaltungsräume; Kopierräume
B: Sitzungs- und Schulungsräume
C: Sozialräume, Teeküchen
D: Sanitärräume
E: Eingangszonen- und hallen
F: tägl. Verkehrswege (Flure, Treppen, Aufzüge)
G: nicht tägl. Verkehrswege (Flure, Treppen zu keller und Dachboden)
H: Büroneben-, Abstell- und Serverräume
I: Archive, Keller- und Bodenräume
J: sonstige Räume und Flächen
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Für ungeplant zu erbringende Leistungen sind zusätzlich 60 h Unterhalts- und 40 h Grundreinigung sowie für coronabedingte Mehrleistungen (Hygieneleistungen) ca. 189 h jährlich zu erwarten.
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Für die Reinigungsleistungen der einzelnen Raumgruppen sind folgende maximale Richtleistungen / Std. /Reinigungkraft einzuhalten:
Raumgruppe A: 200 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe B: 180 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe C: 150 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe D: 80 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe E: 300 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe F: 350 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe G: 350 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe H: 300 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe I: 280 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe J: 350 qm/Std./Reinigungskraft
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Angebote, die höhere Richtleistungen als diese maximalen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Verlängerung der Vertragslaufzeit um 2 x 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht widerspricht.
Glasreinigungsleistungen im HZA Aachen und HZA Köln, Los 7
52068 Aachen, Eisenbahnweg 18-20, Hauptzollamt Aachen
50825 Köln, Vogelsanger Straße 189, 191, 191a, Grüner Weg 1, 1a, b, c, 3, 3 a, b
Glasreinigungsleistungen auf 4.998,37 qm Grundfläche (einseitig) und mit einer 14.995,11 qm umfassenden Jahresgesamtreinigungsfläche (einseitig).
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Für ungeplant zu erbringende Leistungen sind 10 h Glasreinigung jährlich zusätzlich zu erwarten.
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Die Leistungserbringung erfolgt in den beiden Kategorien:
-Glas- und Fensterflächen (inkl. Oberlichter, beidseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze, Beschläge, Fensterbänke innen und außen
-Glastüren und -wände (beidseitige Reinigung inkl. Rahmen, Falze und Beschläge)
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Die maximale Richtleistung / Std. / Reinigungskraft beträgt 25 m²/h.
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Angebote, die höhere Richtleistungen als diese maximale enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Verlängerung der Vertragslaufzeit um 2 x 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht widerspricht.
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen im Zollamt Düren, Los 8
52349 Düren, Mariaweilerstr. 89b, Zollamt Düren
Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen auf 1.146,80 qm Grundfläche und mit einer 118.907,57 qm umfassenden Jahresgesamtreinigungsfläche.
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Die Leistungserbringung erfolgt in den Raumgruppen:
A: Büro- und Verwaltungsräume; Kopierräume
C: Sozialräume, Teeküchen
D: Sanitärräume
E: Eingangszonen- und hallen
F: tägl. Verkehrswege (Flure, Treppen, Aufzüge)
H: Büroneben-, Abstell- und Serverräume
J: sonstige Räume und Flächen
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Für ungeplant zu erbringende Leistungen sind zusätzlich 20 h Unterhalts- und 10 h Grundreinigung sowie für coronabedingte Mehrleistungen (Hygieneleistungen) ca. 125 h jährlich zu erwarten.
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Für die Reinigungsleistungen der einzelnen Raumgruppen sind folgende maximale Richtleistungen / Std. /Reinigungkraft einzuhalten:
Raumgruppe A: 175 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe C: 150 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe D: 90 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe E: 350 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe F: 350 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe H: 350 qm/Std./Reinigungskraft
Raumgruppe J: 250 qm/Std./Reinigungskraft
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Angebote, die höhere Richtleistungen als diese maximalen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Verlängerung der Vertragslaufzeit um 2 x 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" (Vordruck Anhang II) sind anzugeben:
1. Angebotsabgabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft
2.1. Angaben zum Unternehmen (Name, Anschriften, Rechtsform, Gegenstand d. Unternehmens, öffentl. Registereintragsnummer/Geschäftsnummer Genehmigungsbehörde, Registergericht/Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Kontaktdaten, Niederlassung bzw. Standort
2.2. bei Einzelunternehmen/Freiberufler erforderliche zusätzliche Angaben
3. Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für Arbeitnehmer an die zuständigen Institutionen sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft unter Benennung dieser
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze - Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Aufenthaltsgesetz(AufenthG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
- ggf. Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB
In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" (Vordruck Anhang II) sind anzugeben:
4. Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2,0 Mio. €, Sachschäden 2,0 Mio. €, Vermögensschäden 0,5 Mio €. Zusätzlich in den Losen 1-6 und 8 muss die vorgenannte Versicherung versicherte Schlüsselschäden in Höhe von 250.000,- € (mind. zweifach max.) enthalten.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
5. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten (Unterhalts- bzw. Glasreinigung), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
s. oben
In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" sind weiterhin anzugeben:
6. Eigenerklärung zur Leistungserbringung:
- das Unternehmen beschäftigt spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung.
- dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen
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7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungsarten
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungsarten
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8. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement:
Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung unter Begründung der Gleichwertigkeit.
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9. Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhaltsreinigung und/oder Glasreinigung) von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Empfängers der Leistung, dem die Leistung unmittelbar zugute kommt, und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten).
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der drei genannten Referenzen nicht 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder erreicht mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50% des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
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10. Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für diese Angaben ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang III) zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen wie dort benannt vorzulegen. Vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Angebot einzureichen.
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11. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit dort benannten Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
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12.Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ die dort benannten Angaben und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
s. oben
1. Auftragsausführung entsprechend der Definitionen des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerkes für diese Leistungen
2. Beachtung der Herstellerangaben für die Behandlung bestimmter Bodenbeläge (Los 2)
3. Einhaltung der vorgegebenen maximalen Richtleistungen für Unterhalts- und Glasreinigung
Abschnitt IV: Verfahren
Verdingungsstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Ortsbesichtigung ist freiwillig und im Zeitraum 10.11.2021 bis 17.11.2021 möglich. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens drei Tage vor dem gewünschten Termin vereinbart werden. Die Ansprechpartner dafür sind dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
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Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anhang 0)
- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anhang II)
- Preisblatt je angebotenen Loses (Anhang Ia-h.3)
- unterschriebene Erklärung zur Verschwiegenheitsverpflichtung je Los (Anhang Ia-h.1.4 )
- Vordruck „Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes“ (Anhang III) je angebotenen Loses für unterschiedlich angebotene SVS
- Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anhang IV)
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Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
- die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anhang II)
- die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anhang IV) und die entsprechend ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anhang II) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher
- Kopie der Betriebs-Haftpflichtversicherung
- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) oder Nachweis der Registrierung in der Handwerkskammer oder gleichwertig (Gleichwertigkeit ist zu erläutern)
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
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In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Der der Angebotskalkulation zugrunde gelegte Tariflohn ist im Vordruck „Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes“ (Anhang III) je angebotenen Loses einzutragen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
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Zuschlagskriterien sind bei der Unterhaltsreinigung der Preis und die Summe der Anzahl der jährlichen Reinigungsstunden mit der Gewichtung 70 % bzw. 30 %.
Als Preis gilt der Angebotspreis, die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche in der Unterhaltsreinigung sowie eventueller Zusatz- und Bedarfsleistungen laut Preisblatt pro Los. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl (700 Punkte). Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Angebotspreis / zu bewertender Angebotspreis).
Als angebotene Reinigungsstunden pro Los wird die Summe der jährlichen Reinigungsstunden der Raumgruppen laut Preisblatt gewertet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden erhält die maximal mögliche Punktzahl (300 Punkte). Die anderen Angebote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte:
Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden).
Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenanteilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen.
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Zuschlagskriterium ist bei der Glasreinigung der Angebotspreis. Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche sowie etwaiger Zusatz- und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
An dieser Stelle wird noch einmal auf die Einhaltung der vorgegebenen maximalen Richtleistungen (s. je Los) und auf die Tatsache hingewiesen, dass bei Überschreitung dieser max. Richtwerte / Los das Angebot von der Wertung ausgeschlossen wird.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und Produktivlohn bzw. Stundenverrechnungssatz für Prüfung/Wartung und für Störungseinsätze vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern.
Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 19.11.2021, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de