Objektplanungleistungen (LP 4-9), Bad Nauheim Referenznummer der Bekanntmachung: FV12-21-0538-10-05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10704
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Deutsche-Rentenversicherung-Bund.de/Einkaufskoordination/NetServer
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungleistungen (LP 4-9), Bad Nauheim
Reha-Zentrum Bad Nauheim, Klinik Wetterau
Umbau und Modernisierung der Nasszellen
Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß HOAI
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Klinik Wetterau der Deutschen Rentenversicherung Bund in Bad Nauheim, soweit Leistungen dort
zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers in Berlin.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund beabsichtigt in der Reha-Klinik Wetterau in Bad Nauheim die Modernisierung aller Rehabilitandenzimmer und -nasszellen sowie aller Sanitärbereiche inkl. Strangsanierung durchzuführen. Dabei sollen die überwiegenden Teile des Trinkwasser- und Abwassernetzes, des Heizleitungsnetzes und des Lüftungssystems erneuert werden. Sich daraus ergänzend ergebene Maßnahmen der Gewerke Elektrotechnik und Raumlufttechnik sind ebenfalls Planungs- und Ausführungsinhalt.
Bei der Planung ist die spätere Bauausführung in zwei Bauabschnitten ohne Unterbrechung des allgemeinen Klinikbetriebes zu berücksichtigen.
Ausführliche Informationen sind der B-Anlage_03_Projekt-u.Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Objektplanungsleistungen nach Maßgabe der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Stand 2021 (HOAI).
Die Leistungen umfassen die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 sowie Besondere Leistungen der Leistungsphase 4.
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften und den weiteren Regelungen und Festlegungen im Vergabeverfahren, d.h.:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (§§ 56, 57 VgV, insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der im Vergabeverfahren geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 ff. VgV.
3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB und Erfüllung der im Vergabeverfahren geforderten Mindeststandards /
Mindestanforderungen).
4. Prüfung der Eignung des Bewerbers /der Bewerbergemeinschaft (folgend nur: Bewerber) gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber
eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Sollten danach mehr als fünf Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber für das weitere Vergabeverfahren auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber zu III.1.3 (1) (Unternehmensreferenzen) eingereichten Angaben,
Erklärungen und Nachweise anhand der Eignungsbewertungsmatrix (Anlage A-2 Eignungsbewertung-TNW) bewerten. Die maximal fünf Bewerber, die danach die
höchste Punktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber nach der Eignungsbewertung auf den entsprechenden Rängen im Ranking können auch mehr als fünf Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden.
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als fünf Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger als fünf Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt
werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemein: Die unter Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder bei Einbindung eines
eignungsleihenden Unternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder jedem eignungsleihenden Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Dafür sind - soweit vorgesehen - die vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag (TA) folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung vorzulegen:
a) Angaben zum Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, bevollmächtigter Vertreter,
Ansprechpartner).
b) Bewerbergemeinschaften haben eine Erklärung vorzulegen über die Bildung der Bewerbergemeinschaft (im Auftragsfall einer Arbeitsgemeinschaft) und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Sie
benennen einen bevollmächtigten Vertreter.
c) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Eintragung in das Handelsregister /Berufsregister (Architekten- oder Ingenieurkammer) der Bundesrepublik Deutschland bzw. vergleichbarem Register des jeweiligen
Landes (§ 44 VgV). Als im Handelsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen. Der Bewerber
bestätigt, dass der beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
d) Soweit Architekten- und Ingenieurleistungen, für die die berufliche Qualifikation des Architekten oder Ingenieurs erforderlich ist, ausgeführt werden, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Hierüber ist von dem Bewerber eine entsprechende Erklärung
abzugeben, vgl. III.2.1.
e) Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die
Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Die Eignung dieses anderen Unternehmens ist bereits mit dem TA nachzuweisen (siehe oben). Des Weiteren ist eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorzulegen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Unterauftragnehmer, die der Bewerber zwar für die Auftragsausführung einsetzen will, deren Kapazitäten er zum Nachweis seiner Eignung aber nicht in Anspruch nimmt, müssen mit dem TA noch nicht benannt
werden.
f) Erklärung, ob und wenn ja mit welchem Unternehmen eine für auf den Auftrag bezogene relevante Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen vorgesehen ist,
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung am Vergabeverfahren als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und /oder als Unterauftragnehmer können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher von der
Mehrfachbeteiligung betroffener Bewerber im weiteren Verfahren führen. Im Falle von etwaigen Mehrfachbeteiligungen ist dem Auftraggeber nachzuweisen, dass und inwieweit trotz der Mehrfachbewerbung eine Verletzung des
Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist.
g) Zusicherung, dass die Leistungen nach Vertragsabschluss nur an Unternehmen weitergegeben werden, die im Vergabeverfahren unter Nr. 1.5 des Bewerbungsbogens genannt sind.
h) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21SchwarzArbG.
i) Eigenerklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten.
j) Anerkennung der Antikorruptionsklausel der DRV Bund.
Vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
a) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
b) Erklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen.
Der Bewerber hat mit dem TA folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
(1) Unternehmensreferenzen
Nachweis der Erfahrung mit vergleichbaren Architektenleistungen (siehe nachfolgend festgelegten Mindeststandards). Zu den einzelnen Unternehmensreferenzen sind hierzu Angaben zu deren jeweiligem Leistungsinhalt und -umfang zu den unter VI. 3) 3 genannten Kriterien zu machen. Konkretisierende Angaben zur Wertung der Teilnahmeanträge sind in Anlage A-2
Eignungsbewertung-TNW enthalten.
Je Unternehmensreferenz ist das Formblatt A-TA-4 auszufüllen.
(2) Zusicherung Einsatz Personal (Schlüsselpositionen)
Eigenerklärung mit Zusicherung, dass der Bewerber im Falle seiner /ihrer Aufforderung zur Angebotsabgabe Personal anbieten und im Projekt Personal einsetzen wird, das die im Vergabeverfahren festgelegten Mindeststandards gemäß Anlage A-3 Mindeststandards Personal (folgend A3) in Bezug auf die persönliche Qualifikation und Erfahrung erfüllt (siehe Ziffer 4.2 des Bewerberbogens).
Mindeststandards an die Wertbarkeit jeder einzelnen persönlichen Referenz:
- Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahme mit baulicher Fertigstellung nicht vor dem 01.01.2012. Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahme in diesem Sinne umfasst mehrgeschossige Hochbauprojekte aus den Bereichen Gesundheit/Betreuung mit Beherbergung, Wohnen, Büro/Verwaltung bzw. eines Hotels im Sinne der Objektliste Gebäude Anlage 10.2 HOAI ab Honorarzone III.
- innerhalb der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz
Mindeststandards an die Wertbarkeit der insgesamt eingereichten persönlichen Referenzen:
Mindestens eine Referenz umfasst ein vergleichbares Projekt aus dem Bereich Gesundheit/Betreuung mit Beherbergung. Als vergleichbare Objekte gelten:
- Krankenhäuser / Hilfskrankenhäuser / Kliniken, Therapie- oder Rehabilitations-Einrichtungen,
- Gebäude für Erholung, Kur oder Genesung, Pflegeheime oder Bettenhäuser (ohne oder mit medizinisch-technischer Einrichtungen),
- Unfall-, Sanitätswachen, Ambulatorien,
- Betreuungseinrichtungen, Altentagesstätten.
Es gelten weitere Mindestanforderungen für folgende Schlüsselpositionen:
- Verantwortliche Person Projektleitung;
- Verantwortliche Person Stellvertretende Projektleitung;
- Verantwortliche Person Objektplanung;
- Verantwortliche Person Objektüberwachung.
Für diese Schlüsselpositionen sind Mindeststandards zu folgenden Aspekten aufgestellt:
- Ausbildung (insb. Abschlüsse und Qualifikationen),
- Berufserfahrung in Jahren nach Ausbildungsabschluss,
- Projekterfahrung anhand persönlicher Referenzen.
Näheres zu diesen Mindeststandards ist der Anlage A 3 zu entnehmen. Der Verweis auf die Anlage A 3 erfolgt aufgrund softwareseitig vorgegebener Zeichenlimitierungen für dieses Auftragsbekanntmachungsformular. Die Anlage A 3 konkretisiert die Mindeststandards Personal in dieser Bekanntmachung.
WICHTIGER HINWEIS: Die namentliche Benennung der Schlüsselpositionen und die personenbezogene Nachweisführung ist mit Einreichung der Teilnahmeanträge
nicht gefordert und nicht notwendig. Die namentliche Benennung der Schlüsselpositionen und zugehörige Vorlage von Nachweisen je Schlüsselposition wird von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten und zur Angebotsabgabe
aufgeforderten Bewerbern mit der Einreichung der Angebote verlangt.
(3) Erklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren.
(4) Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung, (Hard- und Software) das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Zu (1)
Es gibt Mindeststandards an die Wertbarkeit jeder einzelnen Unternehmensreferenz und Mindeststandards, die der Bewerber mit den zwei für die differenzierte Bewertung maßgeblichen Unternehmensreferenzen kumuliert nachweisen muss.
Mindeststandards an die Wertbarkeit jeder einzelnen Unternehmensreferenz:
- Objektplanungsleistungen Gebäude/Innenräume für ein mehrgeschossiges Hochbauprojekt mit Sanierungs- oder Modernisierungs maßnahmen aus den Bereichen Gesundheit/ Betreuung mit Beherbergung, Wohnen, Büro-/Verwaltung bzw. eines Hotels im Sinne der Anlage 10.2 HOAI, mindestens Honorarzone III;
- bauliche Fertigstellung der betreffenden Baumaßnahme nicht vor dem 01.01.2012 oder noch laufend;
(bei laufender Baumaßnahme: mindestens Abschluss der Leistungsphase 7 nach HOAI)
- innerhalb der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz;
Mindeststandards an die Wertbarkeit der insgesamt eingereichten Unternehmensreferenzen:
- Nachweis, dass die Leistungsphasen 4 bis 8 nach HOAI mindestens schon einmal erbracht wurden;
- Mindestens eine Referenz muss ein Sanierungs- oder Modernisierungsprojekt aus dem Bereich Gesundheit mit Beherbergung beinhalten. Als vergleichbare Objekte gelten:
- Krankenhäuser / Hilfskrankenhäuser / Kliniken, Therapie- oder Rehabilitations-Einrichtungen,
- Gebäude für Erholung, Kur oder Genesung, Pflegeheime oder Bettenhäuser (ohne oder mit medizinisch-technischer Einrichtungen),
- Unfall-, Sanitätswachen, Ambulatorien,
- Betreuungseinrichtungen, Altentagesstätten.
Soweit die vorgelegten Referenzen insgesamt die vorgenannten Mindeststandards bei kumulierter Bewertung nicht erfüllen, wird der TA vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen. Bewerber, die die festgelegten Mindeststandards nicht erfüllen, werden im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
Zu (2)
Die Zusicherung, dass der Bewerber im Falle seiner Aufforderung zur Angebotsabgabe Personal anbieten und im Projekt einsetzen wird, das die Mindeststandards gemäß Anlage A-3 Mindeststandards Personal erfüllt.
Bewerber/Bieter, die die Mindeststandards nicht erfüllen, werden im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
Zugelassen werden nur Bewerber, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/
EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV).
Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der Leistungen und sind als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Leistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist und sie
einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen (§ 75 Abs. 3 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. zu I.3) Elektronische Kommunikation:
Kommunikation erfolgt im gesamten Verfahren elektr. über die Vergabeplattform der DRV Bund.
Zu berücksichtigen: TA-Unterlagen sind ohne Anmeldung zugänglich. Der Bewerber muss sich selbst bis zum Ende der Bewerbungsphase informieren, ob neue oder aktualisierte Dateien zum Download zur Verfügung stehen.
Anmeldung zur Teilnahme am Vergabeverfahren ist erforderlich für Anfragen zu diesem Verfahren, Bereitstellung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen in der Bietersoftware und Abgabe eines TA/Angebotes (ggf. unter vorheriger Registrierung der Unternehmerdaten über die Plattform).
2. Kommunikation und der vollständige TA und Angebote inkl. aller Bestandteile und Nachweise sind in deutsch abzugeben.
Elektr. TA /Angebote sind über die Vergabeplattform der DRV Bund unter Nutzung der kostenlos bereitgestellten Bietersoftware "AI BIETERCOCKPIT" und entsprechend den dort hinterlegten Bedingungen abzugeben.
Dafür müssen sich die Bewerber /Bieter auf der Vergabeplattform der DRV Bund
- unter Beachtung der dort hinterlegten "Registrierungsanleitung" mit ihren Unternehmerdaten einmalig registrieren
- sich über die Bekanntmachung zur Teilnahme am Vergabeverfahren anmelden
- unter Beachtung des "Benutzerhandbuches Bietercockpit" und unter Nutzung dieser Software elektr. Teilnahmeanträge /Angebote erstellen und absenden.
Die Abgabe elektr. TA /Angebote kann erfolgen:
- elektr. in Textform (ohne Signatur).
- mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter Signatur.
Nur elektronisch und mit dem AI-Bieterwerkzeug (Bietercockpit) auf der Vergabeplattform der DRV Bund eingereichte Teilnahmeanträge /Angebote werden berücksichtigt.
Bei einem elektr. in Textform übermittelten TA ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben.
Sofern angegeben, sind einzelne Dokumente zu unterschreiben und in gescannter Form beizulegen.
TA per Fax oder E-Mail sowie als unverschlüsselte Nachricht aus dem Bietercockpit werden nicht berücksichtigt. Schriftl. TA sind nicht zugelassen.
3. Zu den Unternehmensreferenzen nach III. 1. 3) (1) sind folgende Angaben zu machen: Brutto-Geschossfläche, Bauliche Fertigstellung, Umsetzung des Projektes für einen öffentlichen AG im Sinne des § 98 GWB, vom Leistungsumfang umfasste Leistungsphasen als Projektleitung, vom Leistungsumfang umfasste Leistungsphasen der Objektplanung, Darstellung, ob (und inwieweit) das Projekt:
Provisorien und Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des Weiterbetriebes; Abbruchmaßnahmen und Schadstoffentfernung; Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen der Elektro- und Versorgungstechnik; Brandschutzmaßnahmen; eine Strangsanierung; rollstuhlgerechtes / barrierefreies Bauen; Eingriffe in die Gebäudehülle; Nachhaltigkeitsaspekte; Aspekte zur "Heilenden Architektur" beinhaltete.
4. Zu VI.3 Ziff. 4. Die DRV Bund behält sich für den Fall von Verhandlungen vor, die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, vor Eintritt in die Verhandlungen anhand einer Bewertung der Erstangebote gemäß den im Vergabeverfahren
festgelegten Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und der Bewertungsmatrix für die Angebote zu verringern. Die DRV Bund wird in diesem Fall maximal fünf (mindestens jedoch drei) Bieter zu Verhandlungen auffordern und einladen. Bieter, die die DRV Bund im Anschluss an die Bewertung der Erstangebote in diesem Fall nicht zu Verhandlungen einlädt, müssen nicht endgültig vom Verfahren ausgeschlossen werden, sondern können als "Reservebieter" im Verfahren belassen werden. Die DRV Bund behält sich vor, einzelne Reservebieter
wieder in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen, wenn im weiteren Verfahren Bieter von der Fortsetzung des Verfahrens Abstand nehmen oder kein oder ein auszuschließendes Angebot abgeben. Die DRV Bund kann in diesem Fall einzelne
Reservebieter zur weiteren Teilnahme am Verfahren "nachnominieren". Die Nachnominierung erfolgt anhand der Zuschlagskriterien, das heißt die Nachnominierung folgt der Rangfolge der Bewertung der Erstangebote. Der Auftraggeber wird das Verfahren im Falle einer Nachnominierung so gestalten und fortsetzen, dass etwaige Reservebieter denselben Verfahrensstand erreicht haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass
dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).