Abschluss eines Vertrages - Lagerung, Reinigung/Instandhaltung und Disposition des Münztransportbehälterbestandes sowie Veranlassung der Transporte vom 01.04.2022 bis 31.03.2026 Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 5 - X -226/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13086
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]398
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bva.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Vertrages - Lagerung, Reinigung/Instandhaltung und Disposition des Münztransportbehälterbestandes sowie Veranlassung der Transporte vom 01.04.2022 bis 31.03.2026
Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber die Lagerung, die Instandhaltung sowie die Reparatur und die Disposition des Münztransportbehälterbestandes und ggf. der Ersatzmünztransportbehälter (Holzkisten oder Panzerkartons) vorzunehmen sowie die Transporte der Münzplättchen von den Herstellern der Münzplättchen zu den einzelnen Münzstätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg), Transporte zwischen den fünf Münzstätten der Länder und die Rücktransporte der leeren Münztransportbehälter über das für das jeweilige Vertragsjahr zu beauftragende Transportunternehmen zu veranlassen und die Transporte zu überwachen.
Fünf staatlichen Münzstätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg)
Der künftige Auftragnehmer hat für den Auftraggeber die Lagerung, die Instandhaltung sowie die Reparatur und die Disposition des Münztransportbehälterbestandes und ggf. der Ersatzmünztransportbehälter (Holzkisten oder Panzerkartons) vorzunehmen sowie die Transporte der Münzplättchen von den Herstellern der Münzplättchen zu den einzelnen Münzstätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg), Transporte zwischen den fünf Münzstätten der Länder und die Rücktransporte der leeren Münztransportbehälter über das für das jeweilige Vertragsjahr zu beauftragende Transportunternehmen zu veranlassen und die Transporte zu überwachen.
Derzeit verfügt der Auftraggeber über einen Bestand von ca. 5.500 Stück Münztransportbehälter und es erfolgen ca. 250 bis 350 Transporte jährlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzernverbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben;
2. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der Bewerbunsgbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o.g. Link online einsehbar (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten. Auf Anforderung sind die Angaben nachzuweisen, bspw. durch Vorlage amtlicher Registerauszüge oder vergleichbarer Unterlagen.
3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o.ä., wie z.B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als sechs Monate); sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen. Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) bzw. sollen andere Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 06.01.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
- Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier Gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung,
- Aktuelle Bankauskunft zum Nachweis geordneter finanzieller Verhältnisse, ausgestellt von der Bank. Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft den geforderten Nachweis erbringen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft wird in Summe der Angaben aller Mitglieder der Bietergemeinschaft beurteilt. Beruft sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten eines anderen Unternehmens (insb. Nachunternehmer) sind die Nachweise auch für diese
Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
-Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten 3 Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf den hier ausgeschriebenen Vertragsgegenstand. Dies sollte bei Erstellung der Liste berücksichtigt werden.
- Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere über welche räumlichen Kapazitäten das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
- Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 in Bezug auf den Vertragsgegenstand durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2022) in Kopie
- Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen (Eigenerklärung). Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen
- Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es gelten die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie in den EU-Bewerbungsbedingungen, dargestellten Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren.
2. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Allgemeine Informationen zur e-Vergabe-Plattform finden Sie unter https://www.evergabe-online.de. Der Auftraggeber nutzt die e-Vergabe-Plattform für die Kommunikation während des Vergabeverfahrens. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen sich die interessierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die Veröffentlichung neuer Bieterinformationen und/oder Unterlagen eigenverantwortlich informieren.
3. Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes über den Reiter „Nachrichten (Anfragen)“ des „AnA-Web“ zu übermitteln. Fragen oder Hinweise gelten als rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV, wenn sie spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im v. g. Sinne eingehen, können ggf. nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Eine Verlängerung der Angebotsfrist findet in diesen Fällen gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV nicht statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.