Herrichtung eines Food-Startup-Labs und Sensoriklabor - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: P568-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27572
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fbg-bremerhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herrichtung eines Food-Startup-Labs und Sensoriklabor - Tragwerksplanung
Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) bewirtschaftet und verwaltet als Gesellschaft des Landes Bremen landseitig das Gewerbegebiet Fischereihafen in Bremerhaven.
In 2019 und 2020 wurden in der denkmalgeschützten Pack- und Auktionshalle X Machbarkeitsstudien für die Teilprojekte "Umsiedlung des Sensoriklabors des ttz" sowie "Food Start-Up Lab für Unternehmen der Lebensmittelbranche" erstellt.
Food-Start-Up:
Vor dem Hintergrund der Revitalisierung eines Denkmals deutscher Industriearchitektur beabsichtigt die FBG die zukünftige Umnutzung der Abteilungen 14-18 (ca. 2615 m² Bruttogeschossfläche, inkl. ca. 1100 m² Außenbereich im Bereich der Auktionshalle X) als Food Start-Up Lab (Gründerzentrum für Unternehmen der Lebensmittelbranche, kurz FSL). Dort sollen lokale und regionale Unternehmen Lebensmittel sowie Getränke weiterentwickeln, oder Techniken zur Produktion und im Umgang mit Nahrungsmitteln optimieren.
Die Umnutzung der Packhalle X kann dabei bewährten und neuartigen Konzepten wie Urban Gardening sowie Aquaponik o. Vertical Farming den benötigten Handlungsspielraum ermöglichen und den interdisziplinären Austausch fördern. Zudem soll ein Teil der Räumlichkeiten für Seminarräume und Testküchen/Lehrküchen hergerichtet werden.
Die Räumlichkeiten des FSL müssen dem modernen Gründerklientel entgegenkommen und über die notwendigen technischen und baulichen Voraussetzungen verfügen. Die Instandsetzung des Gebäudebestands soll dabei ressourcenschonend und vor dem Hintergrund des zirkulären Bauens (u. a. Craddle to Craddle-Prinzip) erfolgen. Diese Ziele sollen zwingend auch bei der Planung der Technischen Gebäudeausrichtung verfolgt werden.
Sensoriklabor ttz:
Die ca. 600 m² der Abteilungen 17 und 19 sollen grundsaniert und für das Sensoriklabor des ttz hergerichtet werden.
Die Gesamtprojektkosten werden derzeit auf ca. 7,08 Mio. EUR netto (KG 300-500) geschätzt. Davon entfallen ca. 4,06 Mio. EUR netto auf die KG 300 und ca. 2,84 Mio. EUR netto auf die KG 400.
In diesem Verfahren wird die Tragwerksplanung ausgeschrieben. Die Objektplanung Gebäude und die Planung der Technische Ausrüstung werden separat vergeben.
Knurrhahnstraße, 27572 Bremerhaven
- Tragwerksplanerische Beratungsleistungen
- Wärmeschutznachweis
- Schallschutznachweis
- Nachweis Raumakustik
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck "D03_..._Eigenerklaerung-Eignung",
- Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck "D03_..._Eigenerklaerung-Eignung".
- Versicherungsschutz: Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 2,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 2,0 Mio. EUR Deckungssumme abgeschlossen wird. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied getrennt beizufügen.
- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Nachweis mittels Angaben im Vordruck " D03_..._Eigenerklaerung-Eignung " und/oder eigener Angaben zu den Referenzen.
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV): Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV): Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03_..._Eigenerklaerung-Eignung".
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV) falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D09_ ..._Unterauftragnehmer", Vordruck "D10_ ..._Verpflichtung-Unterauftragnehmer" und Vordruck "D11_..._Ausschlusskriterien-Unterauftragnehmer"
- Angabe wirtschaftlicher Verknüpfungen: Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D04_ ..._WirtschVerknüpfungen".
- Mindeststandard zu Referenzen des Bieters: Der Bieter (Unternehmen) muss in den letzten 5 Jahren mindestens einmal Leistungen der Tragwerksplanung für Bestandsbauten mit Baukosten > [Betrag gelöscht] EUR brutto erbracht haben.
- Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
Der Projektleiter muss mindestens eine Referenz über persönlich erbrachte Leistungen in den letzten 5 Jahren der Tragwerksplanung für Bestandsbauten mit Baukosten > [Betrag gelöscht] EUR brutto nachweisen.
- Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn für die von ihm benannten Unterauftragnehmer keine Ausschlussgründe gemäß § 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB vorliegen.
PL des Leistungsbildes TWP: Ingenieur o. vgl. gemäß § 75 VgV
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung von Bau- und Dienstleistungsaufträgen zur Einhaltung von Mindest- und Tariflohnverpflichtungen nach Bundesgesetzen sowie nach bremischen TtVG.
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind in der Datei "D03_..._Eigenerklaerung-Eignung" mit dem Angebot abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote ist die Teilnahme von Bietern nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3).
- Das Angebot ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Wichtiger Hinweis: Das Angebot inkl. aller Angebotsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an oder unterzeichnen mittels fortgeschrittener/m oder qualifizierter/m Signatur/Stempel.
- Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei "06_..._Kriterien-Angebot".
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PR9QH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
Postleitzahl: 27572
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]