Projektsteuerungsleistungen für die Erweiterung Schulstandort Sandinostraße, 13055 Berlin Lichtenberg Referenznummer der Bekanntmachung: VgV 2021 - BA Ltbg_SAN10 - PS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/ba-lichtenberg
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen für die Erweiterung Schulstandort Sandinostraße, 13055 Berlin Lichtenberg
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin beabsichtigt am Schulstandort Sandinostraße, 13055 Berlin-Lichtenberg beide bestehenden SK-Bauten, eine Grundschule sowie eine integrierte Sekundarschule (ISS), zu sanieren und zu erweitern. Die beiden Bestandssporthallen und ein MUR-Gebäude sollen abgebrochen werden. Zwei Dreifeldsporthallen sowie erforderliche Pausen- und Sportfreiflächen sind neu zu errichten.
Hierfür sind Projektsteuerungsleistungen gemäß Rundschreiben SenStadt VI A Nr. 15/2006 und 07/2005 und optional gemäß AHO Heft 9 (Stand März 2020) zu erbringen. Die Baumaßnahmen inkl. Planungsleistungen sind voraussichtlich über einen Zeitraum von ca. 5-7 Jahren abzuwickeln.
Grundschule am Wilhelmsberg sowie Gutenberg-Schule Sandinostraße 10 13055 Berlin
Für die Erweiterung des Doppelstandortes, die Sanierung der beiden 5-geschossigen Schulgebäude jeweils mit Mensaanbau, der Grundschule am Wilhelmsberg mit Modularem Ergänzungsbau (MEB 21) und der Gutenberg-Schule als Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe (ISS) sowie den Ergänzungsbau mit 2 neuen Dreifeldsporthallen nebst erforderlicher Pausen- und Sportfreiflächen am Standort Sandinostraße 10, 13055 Berlin-Lichtenberg sollen Projektsteuerungsleistungen zunächst für den Leistungsabschnitt 2 (Stufe A1) zu den Handlungsbereichen:
1. Organisatorische Arbeiten;
2. Mengen und Qualitäten;
3. Kosten und Finanzierung;
4. Termine und Kapazitäten; beauftragt werden.
Das Baufeld hat eine Größe von insgesamt ca. 34.680 m².
Für das bestehende Schulgebäude der Grundschule wird zusammen mit den geplanten 1-5-geschossigen Anbauten und dem bestehenden MEB eine bedarfsgerechte BGF erreicht, Ergänzungsbauvolumen beträgt hier ca. 2.015 m².
Bei der Integrierten Gesamtschule besteht (unter der Prämisse, dass keine Räume der Grundschule mitgenutzt werden) für notwendige Modernisierungen und Funktionsanpassungen im bestehenden Gebäudevolumen sowie 1-5-geschossige Anbauten, ein Ergänzungsbauvolumen in Höhe von rund 10.831,50 m² BGF.
Die Bedarfsdeckung der Sporthallen wird aufgrund des Doppelstandortes mit 2 3-Feldhallen umgesetzt.
Für die Baumaßnahmen sind Gesamtbaukosten nach DIN 276 von ca. [Betrag gelöscht] Euro (brutto) vorgesehen. Die Fertigstellung des neuen Schulstandortes ist für Ende 2028 geplant.
Die Realisierung der Baumaßnahme erfolgt beginnend mit einem offenen zweiphasigen Realisierungswettbewerb (RPW) für Bewerbergemeinschaften aus Architekten/innen und Landschaftsarchitekten/innen.
Die Projektsteuerungsleistungen beginnen mit der Vorprüfung der Kosten und Einhaltung der Vorgaben der EnEV und GEG der Wettbewerbsbeiträge dieses Wettbewerbs Anfang August 2021 (Wettbewerbsunterlagen wurden bereits erstellt und veröffentlicht).
Der Auftraggeber behält sich die weitere stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsabschnitte als Option bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenSW) für Projektsteuerungsleistungen einschließlich AVB (siehe Rundschreiben VI A 15/2006 und VI A 07/2005 abrufbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/).
Zu den Planungsbeteiligten werden unter anderem Architekten, Tragwerksplaner, Fachingenieure, Bauphysiker und Nachhaltigkeitskoordinatoren, Sonderfachleute, u.a. Sicherheitskoordinatoren, Gutachter sowie Prüfingenieure gehören.
Grundlage der Projektbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift "Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins" (ABau siehe unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/).
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsabschnitte 3 - 9 (Stufe A2 - B) als Option bis zum Schluss der Baumaßnahme vor. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Sollten sich die finanztechnischen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild dementsprechend angepasst werden.
Im Rahmen des offenen 2-stufigen Wettbewerbs für Leistungen der Objektplanung und Freianlagen, sind erste Leistungen zur Bewertung der Kosten und energetischen Effizienz (Vorgaben der EnEV und GEG) der Wettbewerbsbeiträge durch den Dienstleister zu erbringen.
Mehrfachauftritte/Doppelbeteiligungen als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer sind nur möglich, wenn sich dadurch der Wettbewerb nicht verengt bzw. kein unlauterer Wettbewerb entsteht. Ggfs. ist der Nachweis zu erbringen, dass die Angebote unabhängig voneinander erarbeitet worden sind und damit kein Verstoß gegen das Prinzip des geheimen Wettbewerbs besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerungsleistungen für die Erweiterung Schulstandort Sandinostraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14193
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise gem. Bewerbungsunterlagen bitte beachten
Bekanntmachungs-ID: CXP4YF5R9ZG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rüge und Präklusion: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]