Briefbeförderung aus Zentraldruck und Geschäftsstellen Referenznummer der Bekanntmachung: hkk-2021/1b
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Briefbeförderung aus Zentraldruck und Geschäftsstellen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von zwei Dienstleistungsverträgen zur Abholung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes (PostG) in Verbindung mit der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) und der Leistungsbeschreibung. Die Geschäftspost umfasst Individualbriefe, Serienbriefe sowie Briefe mit Mehrwertleistungen (Einschreiben, Postzustellung).
Das jährliche Briefvolumen beläuft sich insgesamt auf ca. 2.500.000 Briefsendungen. Die Zustellung beim Empfänger erfolgt grundsätzlich im Inland. In geringem Umfang sind Auslandsbriefe zu befördern.
Briefbeförderung Zentraldruck
Handelskrankenkasse (hkk) Martinistraße 26 28195 Bremen Los 1 (Zentraldruck): Standort des beauftragten Druckdienstleisters in 40878 Ratingen
Los 2 (Bremen/Umland):
Abholorte sind 3 Standorte der hkk in 28195 Bremen bzw. einem Radius von ca. 50 km um Bremen
Das Sendungsvolumen umfasst ca. 1.970.000 Tagespost-Sendungen pro Jahr. Die Zieladressen liegen gleichmäßig verteilt innerhalb der BRD, vereinzelt fallen Auslandsbriefe an.
Briefbeförderung Bremen / Umland
Handelskrankenkasse (hkk) Martinistraße 26 28195 Bremen Los 1 (Zentraldruck): Standort des beauftragten Druckdienstleisters in 40878 Ratingen
Los 2 (Bremen/Umland):
Abholorte sind 3 Standorte der hkk in 28195 Bremen bzw. einem Radius von ca. 50 km um Bremen
Das Sendungsvolumen umfasst ca. 480.000 Tagespost-Sendungen pro Jahr. Die Zieladressen liegen gleichmäßig verteilt innerhalb der BRD, vereinzelt fallen Briefe mit Mehrwertleistungen und Auslandsbriefe an. Abholorte sind 3 Standorte der hkk in 28195 Bremen bzw. einem Radius von ca. 50 km um Bremen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Briefbeförderung aus Zentraldruck und Geschäftsstellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Briefbeförderung aus Zentraldruck und Geschäftsstellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26125
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3VR9C7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie
die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB
bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist
danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2,
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134,
135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).