Rahmenvereinbarung zur Koordination und Überwachung der Beprobungskampagne der Überwachungsfälle (N22) und Eigenkontrollen (N24) Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2021000562
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Koordination und Überwachung der Beprobungskampagne der Überwachungsfälle (N22) und Eigenkontrollen (N24)
Die Beprobungskampagne für die Beprobung von Grundwassermessstellen umfasst die Beprobung im Rahmen der Grundwasserversorgung im nachsorgenden Grundwasserschutz und im Zuge der Eigenkontrolle bei der Altlastensanierung.
Die Leistung umfasst die Vorbereitung, Koordination sowie die ständige Betreuung und Kontrolle der Beprobungskampagne.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Koordination und Überwachung der Beprobungskampagne der Überwachungsfälle (N22) und Eigenkontrollen (N24) für die Zeit vom 01.10.2021 bis 30.09.2023 mit einer Option für eine einmalige Verlängerung um weitere zwei Jahre bis 30.09.2025.
Die BUKEA Abteilung Bodenschutz/Altlasten führt im Rahmen ihrer Zuständigkeit Beprobungskampagnen für die Beprobung von Grundwassermessstellen (GWM) durch. Dabei handelt es sich um Beprobungskampagnen von N22 im Zuge der Grundwasserüberwachung im nachsorgenden Grundwasserschutz und von N24 im Zuge der Eigenkontrolle bei der Altlastensanierung.
Der Umfang der jeweiligen Beprobungskampagnen hängt unter anderem auch von den Ergebnissen der vorherigen Beprobungen ab. Ebenso sind kurzfristige Änderungen während der Beprobungskampagnen zu berücksichtigen, so dass die Anzahl und Anforderungen der einzelnen Fälle, den aktuellen Erfordernissen angepasst werden müssen.
Die Vorbereitung, Koordination, sowie die ständige Betreuung und Kontrolle dieser Kampagnen soll an ein Ingenieurbüro vergeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Koordination und Überwachung der Beprobungskampagne der Überwachungsfälle (N22) und Eigenkontrollen (N24)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22453
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde hat sich vorbehalten, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bietern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zustellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern konnte den Vergabeunterlagen entnommen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingegangen sind.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich.
Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die erforderlichen Angaben für Registerabfragen der unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlage E1 einzeln anzugeben.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Neben den in Abschnitt III aufgeführten eignungsbezogenen Unterlagen waren seitens der Bieter auch leistungsbezogene Unterlagen einzureichen. Nähere Angaben dazu konnten den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung) entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.